ZitatOriginal geschrieben von bernbayer
...Steuersachen ... damit zusammenhängende Straftaten gehen die breite Öffentlichkeit rein gar nichts an ... Steuergeheimnis, wer dagegen verstößt, begeht eine schwere Straftat...
So vehement, wie Du darauf herumreitest, liegt der Schluss nahe, daß Du selbst betroffen bist oder schon einmal warst.
ZitatOriginal geschrieben von bernbayer
...Steuersachen ... damit zusammenhängende Straftaten gehen die breite Öffentlichkeit rein gar nichts an...
Es geht die Öffentlichkeit sehr wohl etwas an, wer Straftaten begeht und/oder die Allgemeinheit schädigt. Die Strafbefreiung dank Selbstanzeige ändert ja nichts daran, dass der Betreffende ein rechtskräftig überführter Straftäter ist.
ZitatOriginal geschrieben von bernbayer
...Steuergeheimnis, wer dagegen verstößt, begeht eine schwere Straftat...
Eine SCHWERE Straftat bei einer Strafandrohung von maximal zwei Jahren (oder Geldstrafe)? Ich bezweifle hier mal, daß deshalb schon jemals jemand zu Gefängnis verknackt wurde. Wegen Steuerhinterziehung dagegen sehr wohl.
Außerdem ist die Verletzung des Steuergeheimnisses KEIN Offizialdelikt, sondern wird nur auf Antrag des Vorgesetzten (DEN möchte ich sehen) oder des Betroffenen verfolgt.
Ja, man kann es als unbeteiligter Dritter nicht einmal zur Anzeige bringen -- demnach kann's eine so schwere Straftat wohl nicht sein...