Beiträge von archie83

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    Original geschrieben von Gag Halfrunt
    Dürfen sie nicht.


    Laut Straßenverkehrsordnung dürfen Autofahrer bei Bedarf auch auf einem für den Radverkehr vorgesehen Schutzstreifen fahren. Deshalb die gestrichelte Linie. Halten ist ebenfalls erlaubt. Als Radfahrer muss ich dann warten, bis Mutti ihre Kinder verabschiedet hat. Überholen darf ich ja nicht, weil ich dazu den Schutzstreifen verlassen müsste. Alternativ könnte ich natürlich absteigen und das Rad auf dem Gehweg schieben. Radfahrer sind halt unerwünscht.


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    Original geschrieben von Gag Halfrunt
    Dürfen sie auch nicht.


    Wird von den Ordnungsbehörden jedoch nicht verfolgt. Im Gegenteil: Die Politessen parken selber auf dem Radweg und stellen diesen so zu.

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    Original geschrieben von ibomal
    Komisch, ich musste noch nie auf dem Gehweg fahren :o


    Natürlich muss man das nicht. Man kann sein Rad auch die ganze Zeit auf dem Gehweg schieben, weil der Radweg auch von fahrenden und parkenden Autos genutzt wird.

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    Original geschrieben von ibomal
    Leider, es müsste Bußgelder bis in den dreistelligen Bereich dafür geben.


    Warum nicht gleich Radfahren generell verbieten?
    Hast du überhaupt die Motivation zu dieser Überschreitung der StVO gelesen?
    Warum dürfen Autofahrer auf einem benutzungspflichtigen Radweg fahren? Warum dürfen sie auf dem Radweg parken?
    Da der Radfahrer ja absteigen und sein Rad auf dem Gehweg schieben könnte, zählt eine solche Verkehrsbehinderung leider nicht als Nötigung.

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    Original geschrieben von Gag Halfrunt
    Und ja, selbstverständlich hat man als Autofahrer gegenüber einem Radfahrer eine ganz andere Position bei einem Unfall. Genau deshalb gibt es Radwege, damit sich eben Autofahrer und Radfahrer möglichst nicht begegnen.


    Ich kenne unter anderem solche Radwege:
    Direkt links von dir fährt ein Geländewagen mit 50 km/h vorbei, der wegen seiner Breite gerne mal die gestrichelte Linie zum benutzungspflichtigen (wegen Zeichen 237) Schutzstreifen (ein richtiger Radfahrstreifen hätte eine durchgezogene Linie und gemäß RASt eine Mindestbreite von 1,6m) überfährt.
    Direkt rechts neben dir parken Autos mit getönten Heckscheiben, damit du nicht sehen kannst, ob da jemand drin sitzt.
    Offiziell wird dir eine Fahrbahnbreite von 1,25m zugewiesen. Davon musst du aber noch den Platz abziehen, den dir der oben genannte Geländewagen sowie Leute, die nicht richtig einparken können, wegnehmen.
    Da fahren die Leute lieber verbotenerweise auf dem Gehweg statt zwischen den Autos zerquetscht zu werden. Ich kann's ihnen nicht verübeln, zumal es schon Unfälle mit Personen- und Sachschaden gegeben hat.
    Die Polizei interessiert es nicht, ob Radfahrer auf dem Gehweg fahren, und das Ordnungsamt hat keine Befugnis in den fließenden Verkehr einzugreifen.

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    Original geschrieben von Gag Halfrunt
    http://www.spiegel.de/wirtscha…ter-sieger-a-1041613.html


    Ein großer Gewinn für die von der GDL vertretenen Arbeitnehmer, aber genaugenommen eine kolossale Schlappe für Weselsky. Das, was dort nun erreicht wurde, hätte er auch schon viel, viel früher haben können -- ganz ohne diesen Egotrip auf dem Rücken tausender Bahnkunden.


    Das sehe ich anders.
    Anfangs hat sich die DB geweigert, mit der GDL überhaupt über Zugbegleiter zu sprechen. Schließlich war in den Augen der DB die EVG der einzige rechtmäßige Verhandlungspartner in Sachen Zugbegleiter.
    Jetzt gibt es eine schriftliche Vereinbarung zwischen DB und GDL, dass 100 neue Zugbegleiter eingestellt und die aufgelaufenen Überstunden um ein Drittel reduziert werden.
    Die EVG hat das mit ihren Verhandlungen nicht erreicht.

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    Original geschrieben von xpop
    Gehst bei uns mit normalem Einkommen im Alter von 53 auf Rente, dann müsstest auch mit 500€ klarkommen. würde also konsequent 10 Jahre länger eingezahlt werden, dann käme auch mehr raus. Diese Rentenvergleicherei ist pures Augenwischen.


    Naja, in Griechenland müssen Rentner aber auch ihre arbeitslosen Kinder versorgen. Sozialhilfe (Arbeitslosengeld 2, Grundsicherung) kennt man da nämlich nicht.
    Und würden die Menschen länger arbeiten, wäre die Arbeitslosenquote noch höher.

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    Original geschrieben von Applied
    Das PIN-Verfahren ist "bekanntermassen technisch sicher", darum gibt es keine andere plausible Erklärung (es sei denn, der andere trägt diese überzeugend genug vor).


    Und damit muss ICH beweisen, dass ich es nicht war, obwohl die Bank Geld von mir will.
    Die Bank braucht nicht zweifelsfrei nachzuweisen, dass ich es war. Es reicht, eine plausible Erklärung vorzubringen.


    Dabei sind längst Angriffe auf Magnetstreifen und EMV-Chip bekannt.
    Das Verfahren ist also nicht "bekanntermaßen technisch sicher", jedenfalls nicht in der Szene.

    Zitat

    Original geschrieben von Gag Halfrunt
    Die Bank will Geld von dir, also muss sie dir auch beweisen, dass sie einen Anspruch darauf hat.


    Die Bank hat das Geld schon, zumindest wenn Kartenherausgeber und Hausbank identisch sind. Da bleibt nur die Reklamation der Buchung auf der Kreditkartenabrechnung. Wenn die Bank da nicht mitspielt, bist du der Kläger.


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    Original geschrieben von Applied
    "Ein Zahlungsvorgang bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung des Zahlers (Autorisierung) (...) Der Kartenausgeber trägt für das Vorhandensein sowie die Echtheit der Autorisierung/Weisung durch Einsatz der Kreditkarte die Darlegungs- und Beweislast.


    Der Kartenausgeber trägt die Beweislast nicht nur für die Echtheit der Unterschrift (...)"


    Damit trägt der Kartenherausgeber auch die Beweislast, dass du die PIN eingegeben hast und nicht jemand anderes.


    Das Problem ist doch nur, dass Banken dir unterstellen, die PIN entgegen der AGB Dritten zugänglich gemacht zu haben. Dabei müsste dir diese Unterstellung strenggenommen nachgewiesen werden, z. B. durch Aussagen von Augenzeugen. Da es aber offiziell gar nicht sein kann, dass jemand außer dir die PIN kennt, glaubt der Richter den Unterstellungen der Bank auch ohne Vorlage irgendwelcher Beweismittel.


    Wenn die Unterschriften auf Kreditkarte und dem Beleg gleich aussehen, könnte das Verfahren genauso enden, selbst wenn du es nicht warst, sondern einfach deine Unterschrift zu leicht zu fälschen war.


    Der Vorschlag, dass sich die Kassiererin den Personalausweis zeigen lassen soll, dürfte auch nicht viel bringen. Abstreiten kann man die Zahlung dennoch. Und den Nachweis, dass der Personalausweis vorlag, lässt sich nicht erbringen, da eine Kopie des Personalausweises gemäß PAuswG unzulässig ist.

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    Original geschrieben von hottek
    Und der Kreditrahmen ist bei der Kreditkarte ebenfalls meistens geringer wie beim Girokonto. Sollte doch die Kreditkarte mit PIN geklaut werden und alles versagen dann tut mir das Kreditkartenlimit wesentlich weniger weh wie Kontoguthaben und Disporahmen.


    Bei der ING-DiBa z. B. ist die VISA Debitkarte mit dem Girokonto verknüpft. Da macht das keinen Unterschied.