Beiträge von archie83

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    Original geschrieben von 5 Minutes Alone
    Der Kostenairbag ist 50€. Das bedeutet wenn ich binnen 4 Wochen ein Guthaben von 50€ verballert habe wird mein Restguthaben egal wie hoch bis zum anbeginn des nächsten Monats nicht angegriffen? Handelt es sich hierbei um Monatsgenaue Abrechnung?


    Nicht bitten 4 Wochen, sondern innerhalb eines Kalendermonats. An jedem 1. wird neu gezählt.


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    Original geschrieben von 5 Minutes Alone
    (und ganz wichtig) zählt der Preis eines Internetpacks zu den 50€ dazu?


    Nein. Das Internet-Pack zahlst du zusätzlich.

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    Original geschrieben von hottek
    Aber ich stelle mir gerade vor dass z.B. aus Paris ein Geschäftsmann mit dem TGV nach Stuttgart fährt, dort alles edel, sauber etc und der läuft dann durch den schäbigen Durchgang in den S-Bahnhof, sitzt in eine schäbige S-Bahn umgeben von Malle-Touristen, dreckige Sitze, Taschen etc, der wird dsann eine gute Meinung von deutscher Waren und Dienstleistungen haben...


    Geschäftsleute brauchen halt ihre eigenen Züge. Es ist ihnen nicht zuzumuten, mit normalen Menschen zu verkehren.


    Am Frankfurter Flughafen steigen ja auch nur die Menschen aus, die anschließend mit dem Flieger weiterreisen. Nie würde jemand auf die Idee kommen, vom Fernbahnhof zum Regionalbahnhof zu gehen oder andersherum.

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    Original geschrieben von VFBler
    Ich find jetzt den blöden Artikel nicht mehr wo ich das gelesen habe. Der Hauptprotest befindet sich in der Stadt Stuttgart und teilweise drum rum. Der Rest der Baden Württemberger stehen dem Projekt eher "egal" bzw. "dafür" gegenüber.


    Vermutlich sind die Badener dafür. Wenn der Tunnel einbricht, sind sie das schwäbische Stuttgart los. ;)

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    Original geschrieben von mfshva
    ja Verringerung der Geschwindigkeit allerdings ist dies technisch nur durch Drosselung möglich daher nenne ich es so den Drosselung steht ja für Reduzierung laut Wikipedia also passt es hier perfekt


    Bei der Begriffsdefinition bist du bei Vodafone fast immer gedrosselt. Denn 14.4 gibt es nur in speziellen Tarifen.

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    Original geschrieben von bernbayer
    Da gibt es nichts zu überdenken, es besteht Baurecht. Ein Bauherr dessen Objekt bereits genehmigt ist, kann man in einen Rechtsstaat diese nicht rückwirkend wieder entziehen bzw. diese modifizieren, vorausgesetzt natürlich es wird so gebaut wie es genehmigt ist, bei Verstößen ist es was anderes. Du würdest es sicher auch nicht akzeptieren wenn du ein Eigenheim bauen willst du alles so ausführst wie es genehmigt ist und mittendrin in den Bauarbeiten würde die Behörde kommen und dir die Baugenehmigung wieder entziehen, nach dem Motto: " April, April, wir haben es uns anders überlegt"


    Eben deshalb muss ich als normaler Mensch beim Bauamt jeden kleinen Furz in den Bauantrag reinschreiben, z.B. wie ich mir die Entwässerung vorstelle. Und bei der kleinsten Abweichung steigt mir die Bauaufsicht aufs Dach. Da kann ich nicht einfach "Veränderungen" durchführen, ohne mir diese erneut genehmigen zu lassen.

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    Original geschrieben von rasputin
    Falls sich herausstellen sollte, dass es so ist: Woran liegt das dann (auch)? Daran, dass jetzt auf Teufel komm heraus versucht wird Fakten zu schaffen :rolleyes:


    Genau das war doch der Grund für die damalige richterliche Entscheidung. Der Vertrag wurde vom OB schnell unterzeichnet, bevor genug Unterschriften für ein Bürgerbegehren zusammen getragen wurde. Und das etliche Monate vor der Zustimmung von Bund und Land. Da der Vertrag bereits unterzeichnet war, konnte ein Bürgerentscheid abgewehrt werden.
    So umgeht man eigentlich in der Verfassung vorgesehene Elemente der direkten Demokratie.