Größtes deutsches Bahnprojekt aller Zeiten beschlossen: Stuttgart 21

  • Zitat

    Original geschrieben von rasputin
    Nochmals die Frage: Weißt du, wer der Bauherr ist?
    Klar, er versucht jetzt die Situation irgendwie zu retten. Ich kann nur hoffen, dass das Angebot diesmal ernst gemeint ist - und nicht nur eine leere Ansage.


    Bauherr ist die Deutsche Bahn AG, in Vertretung der Bundesrepublik Deutschland, dem Land Baden-Württemberg, der Region Stuttgart und der Landeshauptstadt Stuttgart.


    (Das Bahnhof-21-Projekt ist Teil der Vorrangigen Achse Nr. 17 der Transeuropäischen Netze („Magistrale für Europa“) und wird von der Deutschen Bahn AG, der Bundesrepublik Deutschland, dem Land Baden-Württemberg, der Region Stuttgart und der Landeshauptstadt Stuttgart vertreten.)


    Die Gesprächsangebote gibt es ja schon ne Ewigkeit, sie wurden bissher von den Gegner aber noch nicht angenommen weil die ein Stopp wollen. Ein Stopp wird es aber nicht geben, höchstens Veränderungen.

  • Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Da gibt es nichts zu überdenken, es besteht Baurecht. Ein Bauherr dessen Objekt bereits genehmigt ist, kann man in einen Rechtsstaat diese nicht rückwirkend wieder entziehen bzw. diese modifizieren, vorausgesetzt natürlich es wird so gebaut wie es genehmigt ist, bei Verstößen ist es was anderes. Du würdest es sicher auch nicht akzeptieren wenn du ein Eigenheim bauen willst du alles so ausführst wie es genehmigt ist und mittendrin in den Bauarbeiten würde die Behörde kommen und dir die Baugenehmigung wieder entziehen, nach dem Motto: " April, April, wir haben es uns anders überlegt"


    Eben deshalb muss ich als normaler Mensch beim Bauamt jeden kleinen Furz in den Bauantrag reinschreiben, z.B. wie ich mir die Entwässerung vorstelle. Und bei der kleinsten Abweichung steigt mir die Bauaufsicht aufs Dach. Da kann ich nicht einfach "Veränderungen" durchführen, ohne mir diese erneut genehmigen zu lassen.

    Meine Beiträge können Spuren von Zynismus und Sarkasmus enthalten.

  • Davon redet doch niemand, wenn der Bau nicht so ausgeführt wird wie er genehmigt wird, kann er selbstverständlich zunächst einmal eingestellt werden.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Davon redet doch niemand, wenn der Bau nicht so ausgeführt wird wie er genehmigt wird, kann er selbstverständlich zunächst einmal eingestellt werden.


    Mappus: "Deshalb setze ich mich dafür ein, dass gemeinsam über Möglichkeiten gesprochen wird, wie Optimierungen, Veränderungen und Verbesserungen erreichbar sind."

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  • Auf freiwilliger Basis und im gegenseitigen Einvernehmen sind an jedem Bauobjekt Veränderungen möglich, darüber braucht man nicht diskutieren, das ist selbstverständlich. Zwingen kann man einen Bauherrn bei bestehenden Baurecht aber nicht zu Änderungen.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • VFBler: Bei dir war ich mir sicher, dass du es weiß ;) Bei bernbayer hingegen nicht - anders kann ich mir Sätze wie diesen nicht erklären:


    Zitat

    Da gibt es nichts zu überdenken, es besteht Baurecht. Ein Bauherr dessen Objekt bereits genehmigt ist, kann man in einen Rechtsstaat diese nicht rückwirkend wieder entziehen bzw. diese modifizieren

    Wenn ein Bauherr erkennen muss, dass die Pläne einer Änderung bedürfen (das Ausmaß der Änderungen lasse ich mal dahingestellt), dann sollte er das auch tun.


    Zitat

    Zwingen kann man einen Bauherrn bei bestehenden Baurecht aber nicht zu Änderungen.

    Unter gewissen Voraussetzungen kann man das übrigens sehr wohl.

  • Zitat

    Original geschrieben von rasputin


    Unter gewissen Voraussetzungen kann man das übrigens sehr wohl.


    Nein kann man nicht, ich rede nicht von Verstößen. Wenn du meinst ja, dann nenne mal einige Vorrausetzungsungen und die entsprechende Gesetzesgrundlage.

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  • Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Auf freiwilliger Basis und im gegenseitigen Einvernehmen sind an jedem Bauobjekt Veränderungen möglich, darüber braucht man nicht diskutieren, das ist selbstverständlich.


    Da muss aber noch ein Dritter, nämlich das städtische Bauamt, zustimmen.

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  • Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Wenn du meinst ja, dann nenne mal einige Vorrausetzungsungen und die entsprechende Gesetzesgrundlage.


    Nur weil du etwas nicht weißt, heißt es noch lange nicht, dass es das nicht gibt. Eine der Möglichkeiten wäre z.B. wenn das Recht eines Dritten der Baugenehmigung entgegensteht, § 58 III Landesbauordnung für Baden-Württemberg (Fassung vom 5. März 2010)


    Ein diesbezüglicher Rechtsstreit um den Hauptbahnhof geht übrigens am 6. Oktober 2010 in die zweite Runde (vor dem Oberlandesgericht).

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