Eine Kündigung per Gerichtsvollzieher zu schicken (Otto Brauchle Ring 23-25, 80992 München) kann man machen, wenn es darum geht, dass die Kündigung "wasserdicht "eingeht. Der Gerichtsvollzieher liest Deine Kündigung vorher und tütet sie selbst ein und "weiß" somit, was drin gestanden hat und marschiert direkt in den o2 Tower wo ein Bevollmächtigter sitzt, der diese Post entgegen nehmen darf und das dem Gerichtsvollzieher bestätigt.
Dem Gerichtsvollzieher würde ich bei Auftragserteilung dann den Ausweis zeigen und fragen, ob man den noch als Kopie beilegen muss oder der Gerichtsvollzieher amtlich vermerkt, dass er ihn gesehen hat.
Aber: Danach würde ich mir aber sehr gut überlegen, mit welchem Anbieter ich künftig noch Vertragsbeziehungen eingehen möchte.
o2/VIAG hat seinerzeit die Möglichkeit gegeben, sich Guthaben "aufzuloopen", es dabei aber komplett "verschlafen" diese Funktion rechtzeitig wirksam gegenüber allen Nutzern zu Kündigungen und dann technisch wirksam auch abzuschalten. Sicher ist es cool , jetzt einige hundert oder tausend Euro "abzugreifen", aber solidarisch ist es nicht, IMHO.
Und im Zuge der genrellen Renovierung der o2/VIAG-IT-Landschaft wird der EM Server früher oder später ausgeknipst.