Beiträge von hrgajek

    Hallo,


    cubot.net bietet in seinem Forum einen Link zum Download der "neuesten" Software (V16_20170817), dazu muss man auf mega.nz den Flasher, die Rom-Files, Treiber und eine Anleitung (WinWord) runterladen.


    Die Treiber für Windows 8 funktionieren auch mit Windows 10, die in der Anleitung genannte "Mediatek Baureihen" Nummer gilt natürlich für das Cubot Dinosaur nicht mehr, aber es funktioniert, wenn man nach Anleitung vorgeht und sich die herunter geladenen Dateien ausgepackt auf die Rechner Festplatte legt :-)


    Nach dem Update änderte sich die Android-Version nicht, weiterhin Android 6, Patchlevel Stand 1. Juni 2016. (Kernel 3.18.19 Jenkins@80-12#1, Thu Aug 17 11:19:05 CST 2017)


    Cubot räumt selbst in einem Forenbeitrag ein, dass das Update nicht unbedingt notwendig sei.


    Ich meine, dass das Gerät etwas "runder" läuft.


    Nach dem Update durfte ich alles frisch einrichten, aber das geht mit etwas Routine (und genauer Buchführung über Benutzerkonten und Passworte) relativ zügig :-) Durch "Abhaken" von Einstellungen im Flash-Tool hätte man die Konfig wohl "retten" können.


    Sehe gerade, Preis bei Amazon noch bei 110€, bei Ebay z.T. schon bei 95€
    Alternativ dürfte das Cubot Note Plus interessant sein, hat aber "nur" einen 2.800mAh Akku.

    Hallo,


    Mc Afee ist einer der Pioniere der Viren Jagd.
    Meinen "ersten" Virus ("Pakistani Brain") fand ich mit einer MS-DOS Version von McAffee. Bis dahin hatte ich nicht so recht "geglaubt", dass es die Dinger wirklich in der freien Wildbahn gibt... :-)


    Neulich rief mich ein fortgeschrittener Anwender an, er hatte sich vertippt und versehentlich googleo punkt de eingegeben.


    Da seien zig Fenster aufgepoppt und eine Stimme aus dem Computer habe ihm gesagt, dass er einen Virus habe und eine Meldung an das Netzzentrum gemacht werde. Er hat den Browser sofort mit STRG-ALT-DEL "abgeschossen" und einen Virenscan gemacht (Verwendet Malwarebytes Kaufversion) und es war wohl nix.


    Ich habs dann mal nachvollzogen: eset.com sperrt die Seite, läßt einen aber auf Wunsch doch drauf. Es ist eine üble Popup Seite mit Gewinnspielen, Audiodateien und und ...


    wenn ich eine eindeutige Malwarespam-Email bekomme, scanne ich die entsprechenden URLs oder Attachments gerne mit meiner AntiVirus Lösung und http://www.virustotal.com - ich hatte schon eindeutige Malware, die zu dem Zeitpunkt selbst virustotal.com noch nicht kannte...


    Für Hugo Normal oder Anton Keine Ahnung User ist das schon übel...

    Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Kann jemand beim Login-Problem am Telekom_fon-Hotspot helfen (Windows 7, Internet-Explorer)?


    Folgende Möglichkeiten:


    - Hotspot Pass kaufen (teuer)
    - D1-Original-Vertrag (vielleicht auch Prepaid), SMS an "WLAN" (9526) mit Text "Open"
    auch relativ teuer.


    - Du kennst jemand mit T-Festnetzvertrag und Hotspot-Fon-Option (fast jeder der einen Original T "Speedport" Router hat) und loggst Dich mit dessen t-online-email Adresse und Passwort ein.
    Problem: Da Du damit auch sein Telefonanschluss umkonfigurieren könntest und seine emails zu Gesicht bekämst, wird er/sie Dir das nicht geben wollen :-)


    Du hast am PC einen WLAN-Stick? Der funktioniert?
    beliebige Webseite aufrufen, Du wirst auf die Hotspot FON Einwahlseite geleitet und gibst dort e-mail Adresse und Passwort ein.

    Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Meine Meinung ist, dass Paypal ziemlich abgegessen hat, sobald alle SEPA-Banken an das SEPA Instant Payment System angeschlossen sind (derzeit in DE nur die Hypoverbrecherbank Hypovereinsbank).


    Nicht unbedingt.


    Ich denke an $Kunde, der bei einer "unbekannten" Firma einkaufen will.
    Online-Banking macht er nicht ("zu gefährlich"), Lastschrift will der der "unbekannten" Firma nicht erlauben.


    also Treuhänder.


    ein Paypal mit dem "vermeintlichen" Käuferschutz klingt da gut.
    Ich habe kein Risiko (denkt der Kunde) die dürfen von meinem Konto per Lastschrift abbuchen.


    Bei der SEPA-Expressüberweisung ist mein Geld weg, der Händler liefert, vielleicht auch nicht, kann ich eine SEPA-Expressüberweisung später zurückholen? Ich denke nicht.


    Ob der Treuhänder jetzt Paypal heißt oder Wischi-Waschi-Pay ist erst mal egal. Er muss bekannt und akzeptiert sein.


    Paypal hat eine Luxembourger e-Geld-Lizenz und arbeitet dem Vernehmen nach englischen Recht.
    Die kann man schon verklagen, aber es ist kompliziert.

    Paypal bietet einen Käuferschutz an. Kunde reklamiert, Paypal gibt dem Kunden das Geld zurück und holt es sich vom Verkäufer. Das Kalkül: Da machen wir nicht lange rum, der Kunde ist glücklich und der Verkäufer wird es in der Masse verschmerzen.


    Was sie dabei übersehen haben, dass es mitunter auch "Kunden" gibt, die ganz bewusst reklamieren, weil sie nicht zahlen wollen oder können und so hoffen, die Ware ohne Geld haben zu können.


    Da diese Fälle zugenommen haben und viele kleine Händler oder Privatverkäufer sich das nicht mehr gefallen lassen wollten, ist die Geschichte eskaliert.


    Siehe auch https://www.teltarif.de/paypal…gh-urteil/news/70815.html


    Für mich als Privatkunden ist Paypal zum Bezahlen ganz praktisch :-)
    Ich muss nicht meine Bankverbindung rausrücken, also kann da auch keiner ungerechtfertigt abbuchen.


    Wenn ich selbst Geld von jemand empfangen will, der z.B. von ausserhalb von SEPA sitzt, ist es auch sehr praktisch, aber mit dem Risiko verbunden, dass es der Absender später reklamiert und Paypal es zurückholt oder erst einmal "einfriert".


    Wie Kai Petzke schrieb, müsste Paypal jetzt seine Konditionen auf den Prüfstand stellen und die Rechtslage z.B. für DE genauer klären (z.B. durch Eröffnung einer offiziellen deutschen Filiale? :-)


    Andere Zahlungs-Clearing-Anbieter, die nach dem Treuhandprinzip arbeiten, haben jetzt vielleicht eine gewisse Chance, sofern sie jemand kennt. Mir fiele auf die Schnelle keiner ein.

    Die Rechtslage ist zu tiefst unbefriedigend.


    Diese Willkür soll die Kunden "ermuntern", regelmäßig aufzuladen, selbst wenn sie es gar nicht bräuchten (Ultra-Wenig-Telefonierer)


    Muss da erst wieder der Gesetzesgeber einschreiten?


    Beispielsweise, dass eine Aufladung unendlich gelten muss, bis sie leer telefoniert ist?


    Dass ein Anbieter vielleicht nach 3 Jahren echter Inaktivität die Karte abschalten , das Guthaben dann aber noch x Jahre bereithalten und auf Antrag auszahlen muss? :-)


    Komisch die "teure" Schweiz kann das. Da hält das Guthaben ewig, einzige Bedingung, eine kostenpflichtige Aktion pro Jahr.

    e-mail von N26:


    Hey xxx,

    aufgrund einer neuen EU Richtlinie mit dem Namen PSD2 passen wir unsere AGB an. Es ändert sich nicht viel für dich. Eine ausführliche Zusammenfassung kannst du dir hier durchlesen. Die Richtlinie schreibt unter anderem vor, dass sich Banken für Services wie Multi-Banking öffnen. Die neuen AGB treten am 07. Februar 2018 in Kraft.

    Zusätzlich passen wir auch unsere Preise für die Erstattung der Karten an. Die Erstattung der Karten wird künftig in allen Fällen 6€ kosten. Diese Änderung geht auch auf die eingangs genannte EU Richtlinie zurück.

    Alle Änderungen haben wir dir auch in den angehängten AGB hervorgehoben. Wenn du weitere Fragen zu den Änderungen hast, schaue in unserem Support Center vorbei oder schreibe uns an terms@n26.com.

    Falls du diese neuen AGB akzeptierst: großartig, du brauchst nicht weiter aktiv zu werden. Wir freuen uns, dass du bis hierhin gelesen hast.

    Falls du die Änderungen der AGB nicht akzeptierst, musst du uns dies innerhalb von zwei Monaten ab Erhalt dieser Information mitteilen mit dem Hinweis, dass du den Änderungen der AGB widersprichst. Solltest du den AGB widersprechen, werden wir dein Konto kündigen müssen. Schreib uns an N26 GmbH, Klosterstraße 62, 10179 Berlin oder an terms@n26.com . Du kannst dein Konto auch kündigen, ohne dass dir Kosten entstehen oder du Fristen einhalten musst.


    Herzliche Grüße