Wie lange kann man Win8 consumers Preview nutzen?
Muss man nach einer gewissen Zeit eine Lizenz kaufen?
Wenn man diese Version installieren will, wird der alte PC mit XP oder win7 total platt gemacht
(Festplatte formatiert) ?
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Wie lange kann man Win8 consumers Preview nutzen?
Muss man nach einer gewissen Zeit eine Lizenz kaufen?
Wenn man diese Version installieren will, wird der alte PC mit XP oder win7 total platt gemacht
(Festplatte formatiert) ?
Danke für die Hilfen
Beim Notebook mit Win 7 habe ich es verstanden.
Beim alten XP Rechner: Wlan-Karte einbauen und einen Hotspotfinder einsetzen?
Das hört sich gut an. Danke.
Muss ich auf einem 2 . PC dann einen Hotspotfinder installieren? Welchen nimmt man da?
Oder ist zum E 5 eine passende Software dabei?
Dann liegt wohl auch ein Vorteil bei E 5 darin, dass man total frei ist. Ich meine, man hat nicht einen geperrten Vodafonesurfstick. Ich habe zum Edimaxrouter bzw. in der Notebooktasche 5 verschiedene Surfsticks. Auf Notebook ist diverse Einwahlsoftware. Alles ist unterschiedlich.
Ich gehe davon aus, dass es für den PC dann nur eine Einwahlsoftware für den E 5 gibt. Kann man da die verschiedenen APN hinterlegen?
Ich habe auch eine Frage zum MIFI:
Mit Surftstick und verschiedenen Sim-Karten (Vodafone, e-plus, 02) muss ich beim Edimax Wlan-Router jedesmal eine andere APN einstellen.
Wie wird das beim MIFI gemacht? Ist da auch ein Steckplatz für eine Simkarte? Ich weiß gar nicht wie das mit dem MIFI funktioniert. Der MIFI muss doch vermutlich auch erst eine Verbindung zu einem Netzbetreiber bekommen.
Bei der Aldi-Sim muss ich sogar mit der APN Monatsflat oder Tagesflat aufgeben. Wie geht das beim E 5?
Oder ist der E 5 nicht für Websession von verschiedenen Anbietern geeignet?
ein Arbeitgeber berechnet sowieso nicht den Lohnsteuerfreibetrag. Die Aussage des Themenführers ist unrichtig.
Der Lohnsteuerfreibetrag wird vom Finanzamt auf Antrag des Arbeitnehmers berechnet. Früher wurde der Betrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen. Heute gibt es darüber eine Verfügung. Die geplante Online-Übermittlung an die Arbeitgeber soll folgen.
Bei der Hinnahme eines zu hohen Lohnsteuerfreibetrags steht der Arbeitnehmer in der Pflicht.
ThomasGr...
Auch ich bin Vermieter. Mir sind die Wünsche der Mieter sehr wohl bekannt. Bei Problemen kann man mich auch nachts anrufen. Auch habe ich einen handwerkschaftlich begabten Bekannten, den kann man auch anrufen.
Ich habe mich noch nie mit dem Thema Mietminderung auseinander setzen müssen, da ich immer parat bin. Es hat auch noch nie Streitigkeiten zwischen meinen Mietern und mir gegeben. Bei mir bekommen die Mieter z.B. keinen Betonfussboden und nicht nur ein Stromkabel und einen Wasseranschluss in der Küche.
Einmal bin ich Mieter, einmal bin ich Eigentümer. Das hat steuerliche Gründe.
Nun bin ich immer wieder mit einer von mir gemieteten Wohnung mit einer 25 Jahren alten unwirtschaftliche Oelheizung von einem Heizungsausfall betroffen. Der Vermieter will nicht modernisieren, obwohl er das Geld ja wieder durch Mieterhöhung auf 9 Jahre verteilt rein bekommt. Da kann man doch nur mit Mietkürzungen bei ausgefallener Heizung nachhelfen.
Mal der Kostenvergleich: diese ProblemOelheizung 156 qm Wohn/nutzfläche € 2000,-- (2010)
eigener Gasbrennwertkessel bei 250 qm Wohn/nutzfläche € 1400,-- (2011)
Die Oelheizung fällt 5 mal im Jahr aus. Der Vermieter kann nicht rechnen oder klar denken.
Es besteht keine Verpflichtung die Heizung zu modernisieren, sofern der Schornsteinfeger nicht reklamiert. Der Vermieter muss eben hohe Reparaturkosten bezahlen und jetzt dann auch noch Mietkürzungen hinnehmen. Hoffentlich schaltet das Gehirn des Vermieters bald mal ein.
Wir waren Dienstag morgens um 7 Uhr mit 5 Personen ins Büro gekommen und da waren nur 15 Grad.
Die Frauen haben angekündigt, sofort wieder zu gehen, wenn es nicht bald warm wird.
Gegen Mittag habe ich dann erstmal über die Heizungsfirma ein paar Heizlüfter bekommen. Zu diesem Zeitpunkt hat der Vermieter immer noch geschlafen
Die Online-Abmahnung ohne Kostenvorschuss ist eine gute Idee. Die Rechtslage ist gut dargestellt. Wenn vom Störer nichts zu holen ist, wird man aber ohnehin als Auftraggeber in die Zahlungspflicht des Anwaltsbüros genommen. Es ist ja auch nur vom Kostenvorschuss die Rede. Dieses Anwaltsbüro hat sich allerdings spezialisiert. Das ist von Vorteil gegenüber Allroundanwälten.
Bei meinen gemieteten Stellplätzen handelt es sich bei dem Besitzstörer um einen Nachbarn.
(Mitbewohner). Hier muss aus dem Nachbarschaftsrecht heraus erst immer der Schiedsmann eingeschalten werden. Der Schiedsmann wird auch eine Unterlassungsverfügung mit Geldfestsetzung erarbeiten. Diese hat dann die Wirkung eines vollstreckbaren Gerichtsbeschlusses.
Wenn der Mitwohner nicht zum Güteverhandlungstermin erscheint, kann er von der Polizei vorgeführt werden. Der Störer kann sich aber auch weigern, das Schriftstück zu unterzeichnen. Erst dann kann das Zivilgericht eingeschaltetet werden. Nur hier muss der Störer nichts unterschreiben. Hier wird die Unterlassungsverfügung durch Beschluss ergehen.
Beim dem Schiedsverfahren kommt der Störer noch sehr günstig davon. Da sollte der Störer schon ein wenig seinen Grips im Kopf aktivieren.
PS.: Ich habe heute noch einmal den Vermieter aufgefordert innerhalb von 14 Tagen für Abhilfe der Besitzstörung zu sorgen.