Beiträge von JST123

    Frage zur Mietminderung


    Angenommen, die Heizung fällt an zwei Tagen im Januar (Winter) aus. (was auch der Fall war).
    Der Vermieter hat sich nicht darum gekümmert (nur Anwortbeantworter an, Begründung: Schlaf bis Mittags/ Der Vermieter ist nur auf dem Schriftwege zu erreichen/ andere Mieter im Haus waren alle zur Arbeit und haben sich sowieso nicht drum gekümmert ).
    Ich habe die Heizungsfirma eingeschaltet (6-7 Telefonate und Diskussionen mit der Heizungsfirma, Besorgen von Heizlüftern, Mehrkosten durch Strom). Die Heizung konnte erst am zweiten Tag repariert werden.


    Vom Vermieter kam auch kein Dankeschön für meinen Einsatz, sondern nur ein Schreiben , dass die Mietkürzung nicht anerkannt wird. Angelblich habe der Vermieter sich um die Reparatur am 1. Tag nachmittags gekümmert. (Zu diesem Zeitpunkt war die von mir bestellte Heizungsfirma schon lange da gewesen und musste wegen Tankproblemen einen Subunternehmer für den nächsten Tag bestellen)


    5 Personen haben zwei Tage bei 15 Grad leben müssen.


    Ich habe einfach mal € 100,- Mietkürzung vorgenommen. Das sind ca. 7 % von der Miete.


    In Urteilen findet man 25 % bis 50 % Mietkürzung, auch 100% bei Totalausfall.


    Der Vermieter behauptet, dass bei 25 % Kürzung nur eine zeitanteilige Kürzung, also 25 % /30 Tage x 2 Tage in Betracht kommt. (= 1,67 %)


    Frage: Muss man die zeitanteilige Berechnung machen?

    Wenn nun so 10 % Mietminderung im Raum stehen, wie rechnet man dann?


    Angenommen, der Störer steht an 10 Tagen im Monat auf dem Stellplatz. Sind dann nur 1/3 von 10 % der Miete zu kürzen. Bei (fast) Dauerbelegung kann ich ja 10 % Mietkürzung verstehen.


    Ich denke, man muss da schon wohl sehr genau rechnen.

    Ich sehe, dass der alte Thread (?) doch noch wieder interessant ist.
    Schön, dass einigie hier mit machen.


    Ihr seht, das ich schon einiges in Bewegung gesetzt habe und doch noch weiter die Besitzstörung habe.


    Die Parkplatzstangen und -bügel sind eine gute Lösung.


    Aber muss man sich dann gegen die Störer so zu bauen.


    Ich danke für weitere Beteiligung. (Der Hinweis auf das Urteil mit 10 % Mietminderung war auch gut)

    bz_star


    der neue Mieter (A) will nicht, dass ich an seiner Tür klingel. Er hat mir auch die Post (Aufforderung, das Fahrzeug wegzubringen) ungeöffnet zurückgegeben.
    Der neue Mieter hat eine Garage und einen Stellplatz hinten für sich.
    Polizei, Ordungsamt, Staatsanwaltschaft (Nötigung) sind schon eingeschaltet.
    Abschleppwagen war schon bestellt. A. hat dann aber selber noch im letzten Moment das Auto weggebracht.


    Zuerst hatte A. einen FirmenLKW mit Aufschrift bei mir länger als 12 Stunden an vielen Tagen abgestellt.


    Der Firma hatte ich schon angekündigt, dass ich das Fahrzeug an einen unbekannten Ort abschleppe und ein Rückbehaltungsrecht geltend mache. Es hat sich nur dahingehend geändert, dass jetzt "ein" Privatwagen des A. bei mir steht, auch länger als 12 Stunden.
    Und morgen steht dann ein anderer Wagen aus der Sippschaft von A. bei mir.


    Ich bin nicht immer vor Ort und kann nicht immer sofort reagieren.



    Das ganze ist letztlich eine Zivilangelegenheit. Da besteht kein öffentliches Interesse.
    Der Abschleppunternehmer verlangt nur das Beisein der Polizei.

    ThomasGr


    Das Problem hast du erkannt.


    Unser Rechtsstaat. Die Rechtsicherheit hat man nicht. Man muss schon gut überlegen ,wie man vorgeht.


    Die Miete zahle ich zur Zeit unter Vorbehalt. Daher kann ich eine Kürzung auch nachträglich durchführen.


    Vor dem Anwalt muss bei Nachbarschaftsstreitigkeiten immer erst der Schiedsmann eingeschaltet werden.


    Bei mir müsste eine komplette Einfriedigung für meine gemieteten Stellplätze gemacht werden. Das muss auch schön aussehen und stabil sein (Stabil gegen die Chaoten). Da kommt schon einiges mehr an Kosten zusammen. Über 20 Jahre ging ja auch alles gut. Aus Altersgründen werde ich in zwei Jahren fortziehen Das Ende des Mietverhältnisses ist dann absehbar und mein Fortzug an die See ist in Sicht. Dann kann der Vermieter mit solch einem Pack glücklich werden. (Da sind noch mehr Unzulänglichkeiten mit dem neuen Mieter -Lärm,keine Müllsortierung, diverse Untermieter) Das Lärmproblem hat ein Mitbewohner, nicht ich. Die Stellplatzprobleme gab es 20 Jahre lang nicht.

    Alle Mitbewohner haben auch noch eigene Garagen und Stellplätze für sich, aber dieser neue ist eben halt nicht einsichtig und kennt wohl nur das sozialistische Gemeinschaftseigentum von dort, wo er herkommt.

    Miteigentümer in WEG´s lehen grundsätzlich alles ab, weil sie der Meinung sind, dass sie Aufwendugnen selber bezahlen müssen. Für mich ist der Stellplatz in einer WEG Sondereigentum. Aber da kann man aber nicht ohne Genehmigung eine Einfriedigung vornehmen. Über sichtbare Veränderungen ist gemeinsam zu beschliessen.
    Ich würde da auch gerne eine Garage oder eine Garagenpaternoster für zwei Autos raufsetzen. Dann wären alle Probleme mit dreisten Falschparker gelöst.

    Einige habe es nicht verstanden.


    Ich zahle für einen Stellplatz Miete. Die Nutzungsrechte sind ausschließlich mir vorbehalten.


    Wer hier so blöd redet, dass man das Hinstellen wegen Parkplatzknappheit erlauben soll, den möchte ich mal sehen, wenn ich mich in seinem Besitz ausbreite bzw. sein Besitz nutze.
    (Ihr kauft Euch den fahrbaren Schrott und klärt nicht wo Ihr parken könnt. - Verantwortungslosigkeit ist das. Eure Kinder können was von Euch lernen)


    Gegen das Hinstellen für 5 Minuten- um z.B. Waren auszuladen - habe ich nichts - nur gegen das stundenlange blockieren, da ich den Stellplatz nutzen möchte. Soll ich mich jetzt nach einem Platz in der Umgebung wegen diesem A. umsehen (Nötigung?).


    Rechtlich liegt eine Besitzstörung vor.


    Schön und gut mit Parkplatzstangen. Bei Wohnungseigentum geht das nur über die Eigentümergemeinschaft bei der nächsten Versammlung . Da muss die Mehrzahl zustimmen. Mit 55 % Mehrheit habe ich erreicht, dass zumindest Parkbügel möglich sind. Parkschranken hatte man vor zwei Jahren abgelehnt. Das kommt aber wieder auf den Tagespunkt, weil nun auch andere Eigentümer merken, dass der Platz weg ist.


    Beim Mietobjekt gefällt es dem Vermieter nicht. Da sind es Mietein- und umbauten. Da muss man dann auch den rechtliche Weg gehen, bevor man Absperrungen machen kann.


    Die Mietkürzung ist wohl der sinnvolle Weg. Ich denke auch, dass meine Miete von € 1500,-- für den Vermieter interessanter und sicherer ist als die € 500,-- vom Arbeiter A. Der Vermieter kann ja dann überlegen, was er dann machen muss, um wieder die volle Miete von mir bekommt.


    Mit einer Fantasieparkgebühr, nötigenden Handlung wie Vorstellen, Luft raus lassen oder Salzsäure begibt man sich auf das gleiche primitive Niveau des Besitzstöres. Das erfreut die Gerichte.


    Das ganze Verfahren kostest natürlich sehr viel Zeit und dauert bei Gericht etliche Monate. Das ist eben so bei den deutschen Gerichte, wenn sich Menschen nicht benehmen können.


    Der Schiedsmann ist eigentlich noch sehr günstig.


    Schönen Dank für den Hinweis mit der Rechtschutz, da Mietrechtschutz bei mir enthalten ist.
    Aber die muss ja erst einschalten, wenn der Vermieter die Mietkürzung von mir zurückverlangt.

    Ich werde Euch einmal kurz berichten, wie dreist einige Menschen trotz Parkbügel sind.


    Ich und die anderen Eigentümer haben bei unserem Ferienobjekt an der See einen Stellplatz mit Parkbügel . Die Stellplätze sind von links (schräge Einfahrt) einfahrbar. Jetzt im Winter kommen Strandgäste und parken dann von rechts ein zwischen die Parkbügel und blockieren somit zwei Stellplätze.


    Der öffentliche kostenfreie Parkplatz ist nur 250 mtr. entfernt.


    Ich konnte einen neulich zu fassen kriegen. Leider ist er im Dunkeln nicht versehentlich gegen sein Auto gelaufen.

    Ich habe das mit dem Ausländer raus genommen. Der neue Mieter versteht sehr gut deutsch.
    Im Beisein der Polizei sagt er: ich soll nicht an seiner Tür klingeln und seine Autos dann eben abschleppen.


    Wer bezahlt denn die Parkbügel. Da kann man von der Seite dann einparken oder dazwischenparken. Da muss man schon die Stellplätze einfriedigen. Das sind dann gewaltige Mieterumbauten. Ohne Genehmigung des Vermieters geht da nichts.



    Aber vielleicht hilft die Mietkürzung.

    Besitzstörung


    Ich greife das Thema mal neu auf, weil ich ebenfalls Betroffener geworden bin.
    Gibt es neue Erkenntnisse?
    Bei uns sind neue Mieter eingezogen, die fordern mich richtig heraus.


    Durch die Stellplatzbelegung liegt eine Besitzstörung vor. Diverse Rundschreiben an die Mitbewohner, Zettel an die Windschutzscheibe, Einschalten der Polizei zwecks Abschleppen (Abschleppen konnte noch vermieden werden / Polizei holt den Fahrzeugführer aus der Wohnung), Anzeige wegen Nötigung und § 12 LOwiG, Nichts hilft. Das ganze geht jetzt drei Monate. Die eingezogenen neuen Mieter blockieren weiterhin meine gemieteten Plätze.
    Ich habe beim Vermieter die Verschlechterung der Mietsache mit Mietkürzung angekündigt.
    Was wäre da möglich?
    Gestern habe ich den örtlichen Schiedsmann eingeschaltet. Da wird dann eine Güteverhandlung anberaumt. Aber was nützt ein Papier mit einer Unterlassungsverfügung und Straffestzung in Geld. Diese neuen Mieter werden weiter meine Plätze belegen. Von denen ist nichts zu holen.
    Parkbügel und Umzäunung ist aufwendig. Wer zahlt das?
    Ich denke, dass die Mietminderung helfen könnte. Ich finde nichts dazu im Internet.
    Ich wohne hier 20 Jahre und erwarte eigentlich Fürsorgepflichten des Vermieters.
    Kann ich mir die Rechtskosten vom Vermieter wiederholen, wenn vom Verursacher nichts zu holen ist? Denn schließlich hat der Vermieter mir freie Stellplätze vermietet.
    Könnte ich eine einstweilige Verfügung gegen den Vermieter beantragen, damit dieser den Ausländern kündigt? Ideen habe ich einige, aber es kostetalles viel Geld. Und unserer Rechtsprechung kann man auch nicht trauen.

    Ich gebe einmal zur Info meine Erfahrung bei einer abgeschalteten Prepaidkarte auf:


    Vor knapp 2 Jahren konnte ich 5 Sim-Karten (mobilcom/vodafonnetz) mit € 150,-- Guthaben für € 35,-- ersteigern. Erst war ich skeptisch; aber die Bewertungen des VK waren gut.


    Für die Ferienwohnung waren die Karten für Websession super.


    Im Januar 2012 wurde eine Karte mit einem Guthaben von ca. € 15,-- abgeschaltet.
    Ablauf:


    Anschreiben an mobilcom mit Rücksendung der Karte.
    Zwei Wochen später kommt ein Antragsformular zwecks Umschreibung der Karte auf meinen Namen
    Zwei Wochen später kommt der Antragsvordruck auf Auszahlung.
    Zwei Wochen später kommt ein Brief mit den Hinweis, dass das Guthaben innerhalb 10 Tagen überweisen wird.


    Fazit: Geduld und immer höflich bleiben. Kein Druck machen. die Gerichte haben für den Kunden entschieden.


    mobilcom hat immer höfliche Anschreiben geschckt und abschließend "liebe Grüsse an ... (Wohnort) gesendet.


    Es ist nett abgelaufen, dauert allerdings sehr lange.