Frage zur Mietminderung
Angenommen, die Heizung fällt an zwei Tagen im Januar (Winter) aus. (was auch der Fall war).
Der Vermieter hat sich nicht darum gekümmert (nur Anwortbeantworter an, Begründung: Schlaf bis Mittags/ Der Vermieter ist nur auf dem Schriftwege zu erreichen/ andere Mieter im Haus waren alle zur Arbeit und haben sich sowieso nicht drum gekümmert ).
Ich habe die Heizungsfirma eingeschaltet (6-7 Telefonate und Diskussionen mit der Heizungsfirma, Besorgen von Heizlüftern, Mehrkosten durch Strom). Die Heizung konnte erst am zweiten Tag repariert werden.
Vom Vermieter kam auch kein Dankeschön für meinen Einsatz, sondern nur ein Schreiben , dass die Mietkürzung nicht anerkannt wird. Angelblich habe der Vermieter sich um die Reparatur am 1. Tag nachmittags gekümmert. (Zu diesem Zeitpunkt war die von mir bestellte Heizungsfirma schon lange da gewesen und musste wegen Tankproblemen einen Subunternehmer für den nächsten Tag bestellen)
5 Personen haben zwei Tage bei 15 Grad leben müssen.
Ich habe einfach mal € 100,- Mietkürzung vorgenommen. Das sind ca. 7 % von der Miete.
In Urteilen findet man 25 % bis 50 % Mietkürzung, auch 100% bei Totalausfall.
Der Vermieter behauptet, dass bei 25 % Kürzung nur eine zeitanteilige Kürzung, also 25 % /30 Tage x 2 Tage in Betracht kommt. (= 1,67 %)
Frage: Muss man die zeitanteilige Berechnung machen?