Zitat
Original geschrieben von crossover
Das Design ist von http://www.zoe-design.de, die Homepagevorlagen anbieten, und ist nur eine Übergangslösung! Ist legal verwendet und hat natürlich nix gekosten. Wie schon erwähnt ist in den nächsten Wochen ein Relaunch von handypower-online.tk geplant!
Bei diesem "relaunch" solltet ihr dringend auch eure AGB überarbeiten lassen. Entweder die sind irgendwo abgepinnt oder der RA hatte keine Ahnung. Es gibt kein FernAbsatzgesetz mehr, dessen Regelungen sind größtenteils im BGB aufgegangen.
Und den generellen Ausschluß der Erstattung von Rücksendekosten putzt euch von der Backe:
"Keine Rücksendekosten
Der Käufer hat nicht einmal die Rücksendekosten zu tragen. Dies gilt jedenfalls immer dann, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers zu den Rücksendekosten nichts aussagen oder wenn statt des Widerrufsrechtes von einem Rückgaberecht die Rede ist. Bei einem Rückgaberecht muss die Ware innerhalb der Frist zurückgeschickt werden (Zur Einhaltung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.) Beim Widerrufsrecht muss der Kunde innerhalb der Frist erst einmal nur die Widerrufserklärung schriftlich zusenden und dann allerdings auch die Ware. Die Kosten der Rücksendung müssen nur im Fall des Widerrufsrechtes getragen werden und nur dann, wenn in den Allgemeinen Versandbedingungen des Händlers etwas davon steht. Selbst dann gilt dies nur zu Lasten des Kunden, wenn der Wert der zurückzugebenden Ware 40 Euro (78,20 DM) nicht übersteigt. Ist die Ware also teurer als 78,20 DM gewesen, dann braucht der Kunde in keinem Fall die Rücksendekosten zu tragen.
Senden Sie die Ware frankiert zurück, wenn der Händler klar gemacht hat, dass und wie er Ihnen die Rücksendekosten erstattet oder gut schreibt. Sie können auf Erstattung bestehen. Bleibt dies für Sie unklar, dann können Sie ausnahmsweise auch unfrankiert zurücksenden."
Tipp: mal in
Versandhandelsrecht.de nachblättern. Und in Fernabsatz-Gesetz.de:
"Lieber Besucher,
http://www.Fernabsatz-Gesetz.de ist eine Info-Seite gedacht für Händler. Viele haben noch nicht verstanden, dass seit 01.01.2002 die AGBs und die Belehrungen geändert werden mussten und auch im Juli gab es schon wieder Änderungen. Selbstverständlich können sich hier auch Verbraucher informieren. Schon länger finden Sie hier die neuen Regelungen zum Fernabsatz, die seit 01.01.2002 gelten und jetzt auch die Änderungen zum 01. August 2002. Weitere Inhalte unter http://www.Versandhandelsrecht.de und aktuelle Urteile zum Werberecht gibt es unter http://www.Urteilsticker.de . Wenn Ihnen ein Begriff unklar ist, dann nutzen Sie doch unser umfangreiches Werberechtslexikon unter http://www.werberecht.net ."