Beiträge von tkjever

    Hallo!


    Ich werde ab nächster Woche ein etwa 2-monatiges Praktikum in Zürich machen.
    Ansonsten bin ich Student in Deutschland. Das Praktikum ist also ein Pflichtpraktikum für mich.


    Ich denke dass einige TT-ler Schweiz-Erfahrung haben oder bereits in der selben Situation waren.


    Mein Gehalt wird wohl so in der Kategorie 2500-3000 Franken angesiedelt sein.


    Ich möchte mich im vorhinein etwas informieren wie ich mit Steuern etc zu rechnen habe, um nicht unvorbereitet dort hin zu kommen.
    Meine Firma hat zudem wenig Erfahrung mit Praktikanten.
    Mit welchen Steuern/Abgaben habe ich in der Schweiz zu rechnen?


    Dass ich mich zudem dort melden muss, ist mir klar. Unterkommen werde ich übrigens bei einem Bekannten.


    Danke für eure Tips!


    tkjever

    kurz und knapp:


    Wenn ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist kann das Unternehmen nicht einfach nein sagen.



    Ich exerziere das Ganze mal rechtlich daraufhin durch, dass der Webshop behauptet nicht liefern zu können da er die Kaufsache nicht besitzt --> sowas nennt man Unmöglichkeit. Ich differenziere hier mal nicht zwischen anfänglicher und nachträglicher Unmöglichkeit.
    Alle Paragrafen beziehen sich auf das BGB.



    Der Anspruch (also Carstens) könnte untergegangen sein gem. §§ 275 I, II, III BGB in Verbindung mit § 326 I 1.


    Unmöglichkeit liegt vor, wenn der Schuldner noch nicht erfüllt hat, und auch in Zukunft nicht mehr erfüllen kann (hier: Übereignung der Kaufsache).


    Objektive Unmöglichkeit: Niemand kann mehr die Leistungsschuld erbringen § 275 I
    Aber: Das gilt aber nur für Stückschuld (also wenn es ein Einzelstück wäre) --> trifft hier nicht zu


    --> Hier trifft die Gattungsschuld zu (die Kaufsache existiert noch öfter!) § 243 II


    --> Der Schuldner (also der webshop) hat noch nicht das "zur Leistung einer solchen Sache seinerseits Erforderliche getan" (§243 II), da er das Bild sich woanders beschaffen und Carsten übereignen könnte.


    Somit ist der Kaufvertrag weiterhin gültig.
    Mögliche Anfechtungsgründe stehen in den §§ 119-123, allerdings sehe ich für keinen Grund ein Indiz.

    Zitat

    Es ist ärgerlich aber nicht zu ändern dass in Deutschland Autos nicht nach ihrem Wert, sondern nur nach Marktpreisen gehandelt werden. Heißt: du bekommst nicht was das Auto wert ist, sondern das, was jemand zu zahlen bereit ist.


    Sorry, aber der Marktpreis ist nunmal der Wert. Nachfrage bestimmt den Angebotspreis. Simpler gehts ja wohl nicht mehr ;)
    Dein Auto - auch wenn du mehr reingebuttert hast - ist schlicht und einfach nicht mehr wert als man dir zahlen will.


    Soviel aus der Wirtschaftsabteilung


    >>> tkjever

    1) landstrasse 425km, ~6 stunden
    2) autobahn (münchen) 520km, ~5:30 stunden


    das mit den kosten ist schwer zu sagen, 30 cent sollte man allerdings wohl auf jeden fall ansetzen. somit deutlich teurer.