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Hat jetzt eigentlich jemand eine Idee, was mit dem schönen 30er Karten nach Gültigkeitsablauf passiert?
Die 30MB-Abschaltung wurde ja letzten Monat umgesetzt und meine Karten sind nur noch bis Mai2012 gültig (irgendwann ganz zu Anfang mal bis 2037 oder so).
Mal sehen, ob das im Mai heisst, dass die NC-Karten abgeschaltet werden. Würde mich nicht wundern, ist ja auch irgendwie zu erwarten.
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Zitat
Original geschrieben von Braindead
Das Handy kommuniziert doch eigentlich nur nach LAC Wechsel oder ? Die sind ja nun doch nicht so ganz klein.
Schon richtig. Allerdings gibts ungünstige Standortkonfigurationen, da macht das mobile ständig ein ping-pong-handover, wenn es genau auf der LA-Grenze liegt.
Es kann passieren, dass es so jede Minute die Zelle mit komplettem LU wechselt.
Der user wundert sich dann bloss, dass sein Akku so schnell leer ist, obwohl das mobile nur auf dem Tisch lag.
Insgesamt ist das eine vom Planer möglichst zu vermeidende, weil ressourcenverbrauchende, Situation, aber es kommt halt vor.
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Nur bei Behörden ist das meist so, die haben sich selbst in der Rechtsprechung sehr großzügige Verjährungsregeln genehmigt.
Im Zivilprozess zählt erst der Mahnbescheid, keine "anwaltlichen Schreiben" oder sonstiger Kram. Sonst würden solche Forderungen ja praktisch niemals verjähren.
Es ist auch nicht zulässig, die Forderung einfach umzubenennen und neu zu datieren, allerdings musst du in der Klageerwiederung natürlich schlüssig darlegen können, warum du das angegebene Eintrittsdatum der Forderung bestreitest.
Die Richter kennen diese Methode dieser Inkasso-Betrüger aber auch, ich hatte mal vor Jahren so ein Verfahren geführt und der einzige, der überrascht war, dass ich das Datum anzweifele, war der gegnerische Anwalt *ggg*
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OK, klar. "Verjährung" ist ja nur eine Einrede. Wenn der Beklagte die nicht geltend macht...
Es soll schon Verfahren gegeben haben, in deren mündlicher Verhandlung der Richter dem armen Kerl, der vor ihm stand, versucht hat, irgendwie indirekt die Einrede der Verjährung in den Mund zu legen. Von sich aus aussprechen darf er das wohl nicht.
Der arme Beklagte war aber so verunsichert, dass er gar nichts gesagt hat, also wurde der Klage stattgegeben, trotz möglicher Verjährungseinrede.
Ich glaube, das hat mir in den 90er Jahren mal irgendein Richter erzählt, inwieweit das heutzutage noch zu den Regelungen der ZPO passt - keine Ahnung.
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Das mit der Forderung (egal, ob sie wirksam bestanden hat) dürfte sich ja nun erledigt haben, da du jederzeit die Einrede der Verjährung geltend machen kannst.
Wenn sie bisher nicht mit der Sache vor einen Richter gegangen sind, können sie es nun auch nicht mehr tun.
Ich würde den Kram einfach in den Papierkorb werfen.
Komisch, dass die solche juristisch absolut aussichtslosen Sachen überhaupt losschicken.
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Tja, ist halt heute alles digital und die Regelkurve im codec vom Betreiber vorgegeben.
Die Trillerpfeife am Telefonhörer, um die Omas zu erschrecken, funktioniert ja auch nicht mehr, solche Signalpegel werden gleich rauscodiert.
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Sicher sind nicht alle ebay-Auktionen ernst gemeint, hier sieht man halt die Auswirkungen der (meistens) Startgebührenbefreiung am Wochenende:
"Ältestes Handy der Welt":
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…=200667585178Anfangsgebot
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…=200667586847Anfangsgebot
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Für mich sieht der aus wie der alte Hörerstecker an einem AEG D902 Autotelefon.
Irgendwo bei meinem ganzen Trödel hab ich von den Geräten noch welche rumfliegen, müsste mal nachsehen.
Der vom Siemens C3 (C-Netz) sah auch so ähnlich aus.
Zumindest von der Zeit her (Anfang/Mitte 90er Jahre) passen die Geräte dazu.
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Hängt vom Netzbetreiber ab. Grundsätzlich hat die USIM neue Schlüssel für die UMTS-Verschlüsselungsalgorithmen auf dem chip. Das ist der Hauptunterschied, abgesehen von der allgemeinen Weiterentwicklung in bezug auf Speicherplatz und Prozessorleistung.
Man kann sein UMTS-Netz verschlüsselungsmäßig aber auch in einem zu GSM und GPRS kompatiblen mode betreiben, dann reichen die alten Schlüssel (und damit auch die alten Karten).
EPLUS wird so betrieben, dass zwingend eine USIM mit neuen Schlüsseln erforderlich ist. Soweit ich mich erinnere, ist das z.B. bei D1 nicht so, da gehen auch die GSM-Karten.
Kann jeder Betreiber, abhängig von seinen Hardwarelieferanten, machen, wie er will.
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Um es mal wissenschaftlich auszudrücken:
Bei ansonsten gleichbleibenden Bedingungen (Antennenstellung, Abschattung) erfordert eine Erhöhung der Feldstärke beim Empfänger um 6dB einer vierfache Sendeleistung der Basisstation, also z.B. 20 Watt, anstelle von 5 Watt.
Oder andersgerum ausgedrückt:
Eine um 6dB schlechtere Empfangsfeldstärke (als z.B. -80dBm anstelle von -74dBm) bedeutet, dass nur noch ein Viertel der Empfangsfeldstärke zu verzeichnen ist (z.B. weil das Handy ungünstig rumliegt).
Da das deziBel ein logarithmisches Maß ist, kommen diese großen absoluten Faktoren zustande.
10dB= Faktor 10, 20dB= Faktor 100, 30dB= Faktor 1000 usw...
Ist eben Wechselstromtechnik.