Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: VTB Flex Zinsgutschrift
ZitatOriginal geschrieben von BartS1975
"Vertragssumme 170.000,00 EUR". Wäre das Kalenderjahr entscheidend, würde man, sofern der Vetrag nicht zufällig am 01. Januar startete, .
Im juristischen Sinne bedeutet der Begriff Jahr immer das Kalenderjahr, es sei denn in den Vertragsunterlagen ist anderes beschrieben und vereinbart. Aus diesem Sachverhalt begründen sich die weitergehenden Definitionen in Vereins- oder Genossenschaftssatzungen oder auch in Geschäftsbedingungen von Kapitalgesellschaften in denen davon abweichend auf den Begriff des Geschäftsjahres mit Beginn und Ende verwiesen wird.
Wenn du nun eine anderlautende Mitteilung der Bank in Händen hälst nach dem das Jahr mit einem Vertragsbeginn startet, dann gilt die exakt für deinen Fall, jedenfalls kannst nur du daraus Ansprüche ableiten und kein anderer.
Aus diesem Satz:
ZitatDie maximale Einzahlung beträgt 17.000 EUR pro Jahr (01.01.-31.12.).
geht aus meiner Sicht eindeutig hervor, dass sich die max. möglichen Einzahlbeträge für das erste und letzte Jahr anteilig reduzieren, so dass in Summe wieder die 170k für 10 Jahre resultieren.
Aber wir haben ja schon an anderen Stellen gesehen (z B bei der Verzinsung von Beträgen >17k/Jahr), dass die VTB nicht einheitlich handelt. Folgender Satz deutet ja in dieselbe Richtung:
ZitatSollte eine Zahlung den Höchstbetrag überschreiten, wird diese Überweisung in der Regel zurück gewiesen.
Solange die kreativen Auslegungen der Bank aber nicht zu Lasten des Kunden gehen soll mir das recht sein.