Beiträge von 1160

    Zitat

    Original geschrieben von Rasenmäher
    Wieso muss ein Kundenkonto, auf dem nichts offen ist, händisch darauf überprüft werden, ob ein Zahlungseingang zu verzeichnen ist? Umgekehrt: Wenn keine Überweisung (berechtigerweise) eingeht, muss diese auch nicht händisch einem Kundenkonto zugeordnet werden.


    Und ich will mal hoffen, dass dem ganzen nicht (mal wieder) ein veraltetes Abrechnungssystem im Wege steht. :rolleyes:


    zB um Sicherzustellen das nicht irgend etwas auf dem Konto passiert ist, Fehlzuordnung von Zahlungen, Gutschriftskompensationen, periodenübergreifende Sachverhalte usw.
    Auch -1000,- + 1000,- sind 0,-


    Ich hab jetzt auch keine Lust mehr darüber zu reden, hier gehts nicht mehr um die Welt der Telefonie, sondern nur um überzogene Verbraucherwünsche, die idR nicht mal kapitalseitig gedeckt sind. TT ist zu einseitig geworden, um einen Mehrwert zu bieten, ich bin draußen.


    Dann gerate mal an einen wie mich :D


    Für mich ist das ganze Gesäusel mit Entschuldigung und netten Gesprächen irrelevant. Schaden bezahlen, fertig. Der Großteil aller "Versehen" und Unfälle ist lediglich fehlender Selbstdisziplin geschuldet, und das muss nicht noch mit Verständnis honoriert werden, erst recht nicht mit Forderungsverzicht.
    Bei Autounfällen ist es eine leichte Variation, weil viele nicht wissen welches Schadenpotential darin lauert, da kann man noch ansatzweise Verständnis aufbringen. Aber erwarten würde ich es nicht.

    Da kann man nichts machen, wenn man den Schaden selbst zahlen will.
    Ansonsten Polizei, aber dann wird der Geschädigte direkt zu VW fahren und einen Kostenvoranschlag abholen der sich gewaschen hat. Lackierer je h 120€, Teile an- und abbauen 100€ die Stunde usw. Mit Nebenteilen und Steuer sind es ganz schnell 1000€.

    exemplarisch die HUK


    I.3.6 Rabattschutz – ein Schaden ist frei Haben Sie mit uns für Ihren Pkw zum Zeitpunkt des Schadenfalls Rabattschutz vereinbart, ist in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko je ein belastender Schaden pro Kalenderjahr frei. Der rabattgeschützte Schaden führt nicht zu einer Neueinstufung des Vertrags im Folgejahr. Die Sondereinstufung berücksichtigen wir bei der Auskunft an den Nachversicherer nach I.8.2 nicht.



    I.8.2 Versichern Sie nach Beendigung Ihres Vertrags in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko Ihr Fahrzeug bei einem anderen Versicherer, sind wir berechtigt und verpflichtet, diesem auf Anfrage Auskünfte zu Ihrem Vertrag und dem versicherten Fahrzeug nach I.8.1 zu geben. Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächlichen Schadenverlauf. Sondereinstufungen werden nicht berücksichtigt.


    Der Rabattretter ist eine Nullnummer, diese Einschränkung gibt es bei jedem Versicherer, jedenfalls hab ich noch keinen ohne diesen Punkt gefunden.


    ergänzend zur Kündigung:


    G.3.3
    Kündigung nach einem Schadenereignis
    Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können wir den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss Ihnen in der Kasko-, Autoschutzbrief-, Kfz- Unfall- und Ausland-Schadenschutz-Versicherung innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Leistung zugehen. In der Kfz-Haftpflichtversicherung muss sie Ihnen innerhalb eines Monats zugehen, nachdem wir unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt haben. Das Gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen. Außerdem können wir in der Kfz- Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen. Die Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.

    Das ist normal, ab einer bestimmten SF-Klasse ist der inklusive, vorher kostet er extra. Wobei der nichts, aber auch gar nichts, wert ist. Denn die Versicherung kann bei jedem Schadenfall fristlos kündigen - und die neue Versicherung wird den Rabattretter unter keinen Umständen anerkennen.
    Der Rabattretter ist eine Position die man für 30€/p.a. antesten kann, aber auf die man sich nie verlassen sollte.
    Davon mal abgesehen lauert die nächste Falle in der neuen SF-Tabelle, die ab nächstem Jahr jeder frei gestalten kann. Früher ging es nur um Rückstufung um so und soviel Klassen im Schadenfall, heute gibts SF-Klassen bis 25, 30, 35 usw. Du kannst Dich also nicht mehr auf den reinen Vergleich beschränken anhand der SF-Klasse, auf deren Grundlage die % berechnet wurden, Du musst nun bei jedem Vergleich den SF-Verlauf betrachten.

    Genauso könnte man das herauslesen. Die Formulierung beinhaltet eben einiges Potenzial, deshalb würde ich mich nicht auf das eine Wort festlegen.
    Der zentrale Bezugspunkt ist die Überschrift, und die beschränkt sich nicht auf Überweisungen. Nichtteilnahme ist eindeutig, und auch Kundenkonten auf denen nichts "offen" ist, werden abgeglichen. Nur die 0,- sind nicht der Punkt.

    Zitat

    Original geschrieben von Prepaid Team
    Das würd gelten wenn da nicht stehen würde "pro Überweisung", Steht aber da, daher: Keine Einzugsermächtigung, Zuschlag fällig und zwar pro Überweisung. Keine Überweisung => kein Zuschlag ...


    Nein, Du drehst den Satz einfach um, damit er eine andere Bedeutung hat.


    In jedem anderen Punkt gibt es ein extra Feld:
    pro Minute, Anruf, Monat, einmalig usw.
    Hier nicht.