Was ich aber auch festgestellt habe ist, daß es unterschiedliche Beitragshöhen bei den verschiedenen Vergleichsrechnern für ein und denselben Versicherer gibt. Dies hängt aber damit zusammen, daß die Vergleichsrechner verschiedene Definitionen für den aktuellen Beruf und Berufsstatus verwenden. Diese stimmen dann nicht immer exakt mit den vom Versicherer verwendeten überein, so daß dann beim Vergleich ein falscher Beitrag angezeigt wird.
Autoversicherung wo punkte und prämien kassieren?
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Die Frage wurde vermutlich schon mal gestellt, aber: Wie kündigt ihr Eure Versicherung? Via Einschreiben oder einfach nur per Fax?
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Hatte bisher bei diversen Versicherungen mit der Kündigung per Fax keinerlei Problem. Allerdings habe ich auch rechtzeitig gekündigt, so dass im Falle des Nicht-Eintreffens einer Bestätigung noch kurzfristig ein Einschreiben hätte nachschicken können.
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Bei der Deutschen Internetversicherung gibt's den Rabattretter erst ab SF25, berechnet (falls beantragt) wird er aber auch schon bei niedrigeren SF-Klassen. :confused:
Oder soll man da jetzt schon für eine Leistung zahlen, die man vielleicht erst in ein paar Jahren in Anspruch nehmen kann? - bis dahin ist das Auto wieder verkauft oder die Versicherung gewechselt... -
Das ist normal, ab einer bestimmten SF-Klasse ist der inklusive, vorher kostet er extra. Wobei der nichts, aber auch gar nichts, wert ist. Denn die Versicherung kann bei jedem Schadenfall fristlos kündigen - und die neue Versicherung wird den Rabattretter unter keinen Umständen anerkennen.
Der Rabattretter ist eine Position die man für 30€/p.a. antesten kann, aber auf die man sich nie verlassen sollte.
Davon mal abgesehen lauert die nächste Falle in der neuen SF-Tabelle, die ab nächstem Jahr jeder frei gestalten kann. Früher ging es nur um Rückstufung um so und soviel Klassen im Schadenfall, heute gibts SF-Klassen bis 25, 30, 35 usw. Du kannst Dich also nicht mehr auf den reinen Vergleich beschränken anhand der SF-Klasse, auf deren Grundlage die % berechnet wurden, Du musst nun bei jedem Vergleich den SF-Verlauf betrachten. -
Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, daß der Rabattretter nutzlos ist - sofern Du schon ein entsprechendes Niveau erreicht hast. Wenn Dir die Versicherung wegen eines Schadenfalles kündigen sollte, dann wird sie der neuen Versicherung die neue Schadensfreiheitsklasse unter Beachtung der Rettungsklausel mitteilen. An der Klasse kann die neue Versicherung m. E. nicht rütteln. Den hat sie so zu schlucken, wie mitgeteilt. Nur dürfte die Aufnahmeprozedur nicht gerade einfacher werden, wenn der Vorversicherer wegen eines Schadenfalles gekündigt hat. Aber kündigt denn eine Versicherung üblicherweise bereits bei einem Schadensfall?
Mal was anderes: Gibt es eigentlich Versicherungen, die (zu zivilen Konditionen) einen Rabattretter schon bei niedrigeren Stufen (bin derzeit bei 12) anbieten? Mich interessiert übrigens nur Haftpflicht, keine Kasko.
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exemplarisch die HUK
I.3.6 Rabattschutz – ein Schaden ist frei Haben Sie mit uns für Ihren Pkw zum Zeitpunkt des Schadenfalls Rabattschutz vereinbart, ist in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko je ein belastender Schaden pro Kalenderjahr frei. Der rabattgeschützte Schaden führt nicht zu einer Neueinstufung des Vertrags im Folgejahr. Die Sondereinstufung berücksichtigen wir bei der Auskunft an den Nachversicherer nach I.8.2 nicht.
I.8.2 Versichern Sie nach Beendigung Ihres Vertrags in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko Ihr Fahrzeug bei einem anderen Versicherer, sind wir berechtigt und verpflichtet, diesem auf Anfrage Auskünfte zu Ihrem Vertrag und dem versicherten Fahrzeug nach I.8.1 zu geben. Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächlichen Schadenverlauf. Sondereinstufungen werden nicht berücksichtigt.
Der Rabattretter ist eine Nullnummer, diese Einschränkung gibt es bei jedem Versicherer, jedenfalls hab ich noch keinen ohne diesen Punkt gefunden.
ergänzend zur Kündigung:
G.3.3
Kündigung nach einem Schadenereignis
Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können wir den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss Ihnen in der Kasko-, Autoschutzbrief-, Kfz- Unfall- und Ausland-Schadenschutz-Versicherung innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Leistung zugehen. In der Kfz-Haftpflichtversicherung muss sie Ihnen innerhalb eines Monats zugehen, nachdem wir unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt haben. Das Gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen. Außerdem können wir in der Kfz- Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen. Die Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam. -
Hmmm spricht natürlich klar gegen meine Annahme und überrascht mich doch sehr. Danke für die Info!
Muß man denn nun ewig bei dem Versicherer bleiben, der den Rabatt gerettet hat, oder kann man die Rettung irgendwann dann doch mitnehmen? Ich meine natürlich jetzt nicht den Fall, daß man so lange unfallfrei fährt, daß man wieder in der ursprünglichen Klasse wie vor dem Unfall ist. Die folgenden unfallfreien Jahre sollten (neben der Rettung) auch mitgenommen werden können.
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Zitat
Original geschrieben von 1160
Das ist normal, ab einer bestimmten SF-Klasse ist der inklusive, vorher kostet er extra.Sicher? Ich hatte das anders verstanden, nämlich dass der Retter bei besagter Versicherung überhaupt erst ab SF25 greift. Vorher darf man zwar dafür zahlen (falls beantragt), die entsprechende Leistung aber erst in Anspruch nehmen, wenn man schon bei SF25 ist und dann erst das Schadensereignis eintrifft.
Sunny67 soweit ich weiß, kann man Rabattretter-Ersparnisse nie zu einer anderen Versicherung mitnehmen. Deshalb wird er auch gern "Kundenretter" genannt, weil er den betroffenen Kunden praktisch an die bisherige Versicherung bindet.
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Zitat
Original geschrieben von rmol
...Deshalb wird er auch gern "Kundenretter" genannt, weil er den betroffenen Kunden praktisch an die bisherige Versicherung bindet.Genauso ist es. Es handelt sich um eine vom Kunden selbst bezahlte Treueprämie. Daher auch SEHR gern angeboten...
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