Beiträge von Johnny B.

    Zitat

    Original geschrieben von Thorsten


    P.S. mal eine allgemeine Frage: wenn ein Freund die Studentenlizenz für mich erwirbt, ist dies erlaubt?


    Ich zitiere hier mal aus den FAQ für die SSL für Office XP und gehe davon aus, dass die EULA für eine SSL bei Windows XP dem 1:1 entspricht:


    Zitat

    FAQ 9:


    Wer darf Office XP für Schüler, Studierende und Lehrkräfte einsetzen?


    Die Verwendung der neuen Lizenz ist durch die EULA beschränkt auf folgende Personengruppen:

    • immatrikulierte Studentinnen und Studenten an staatlichen oder staatlich anerkannten Fachhochschulen und Universitäten
    • Schülerinnen und Schüler allgemein- und berufsbildender Schulen
    • Lehrerinnen und Lehrer an allgemein- und berufsbildenden Schulen oder staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen.


    Beachte, dass hier nicht vom Erwerb, sondern von der tatsächlichen Verwendung gesprochen wird.


    Zitat

    FAQ 11:
    Bisher musste der Käufer einer SSL-Lizenz einen Nachweis für die Berechtigung erbringen. Jetzt ist das Produkt bereits im Paket. Wie will Microsoft sicherstellen, dass ausschließlich diejenigen das Produkt kaufen, die dazu berechtigt sind?


    Um es für Kunden so einfach wie möglich zu machen, haben wir uns dazu entschlossen, bei Verkauf des Produkts und auch danach auf einen formalen Nachweis zu verzichten. Durch eine gezielte Kommunikation, eine besondere, auffällige Verpackung und spezielle Lizenzbedingungen hoffen wir aber, eventuellen Missverständnissen vorzubeugen. Wer diese Lizenzbedingungen nicht erfüllt und das Produkt trotzdem verwendet, setzt die Software illegal ein und kann eine Straftat begehen sowie zum Schadenersatz verpflichtet sein.


    Damit dürfte das Thema wohl geklärt sein ;)


    [edit]
    Zusatz:


    Es gibt zur Zeit keine SSL für Windows XP, d. h. Du kannst ohnehin keine Einzelplatz-Studenten-Version von XP Pro erwerben.


    Siehe auch hier


    Mit Gruß

    Wenn ich mir hier so einige Postings aus dem Beitrag durchlese, wird mir übel.
    Die Frage, die Hul gestellt hat, ist ziemlich eindeutig:


    Zitat

    Kann mir hier irgendwer etwas zur Dauer des Führerscheinentzugs sagen?


    Er macht sich für einen Kumpel die Mühe, Details zusammenzutragen damit er ihn auf mögliche Konsequenzen vorbereiten kann - leistet also einen reinen Freundschaftsdienst - und erntet hier dann anstatt qualifizierter Auskünfte zunächst erstmal reines Powerflaming erster Klasse. Dass die selbsternannten Vorverurteiler hier noch keine Todesstrafe für den Unfallverursacher gefordert haben, wundert mich, aber wahrscheinlich ist das durch die Nutzungsbedingungen der Diskussionsplattform (Aufruf zum Gesetzesbruch) beschränkt.


    Im Sinne von Dieter Nuhr:


    "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten" - wäre hier einfach mal angebracht. Zum Flamen gibt's andere Foren, und wenn man sich hier auf des Wesentliche beschränken würde, wär's auch gleich viel einfacher...

    Hier ist die Lösung


    Da muss mal einer vom Fach ran ;)


    Du meinst einen der ultimativen Tracks von Kenny Loggins aus den 80ern (der übrigens älter ist, als die oben vermutete Nr. von Ram Jam..) - [Werbung]stand sogar in meiner Playlist, die ich letzten Samstag per Newsletter rausgeschickt habe[/Werbung].


    Der Song ist einer Schule gewidmet, K. L. hat ihn aufgrund der Aussage eines Schülers geschrieben, der auf die Frage, was er denn an seiner Schule am liebsten mag, lediglich mit "I like the love" antwortete...


    Marmelade gab es an der Schule höchstens in der Pause :p


    Welcome to heartlight


    I like the love and I like the peaceful
    I wish everyone I know could stand in the heartlight


    I hold the hand as I walk with the teacher
    we welcome in the morning, singing together:


    Can't you feel the love that's in our heart
    can't you see the flame we got to start
    burning like a beacon in the night
    Oh welcome to heartlight


    Oh-Oh heart of light, oh-oh heart of light....


    I'm like the rain, 'cause I like your thunder
    I know we learned to live together here in the heartlight
    Stand in the dark oooh and I'll light a candle
    and then we're dancing in the moonlight until the sunrise.


    Can't you feel the love that's in our heart
    can't you see the flame we got to start
    burning like a beacon in the night
    Oh welcome to heartlight


    Oh-Oh heart of light, oh-oh heart of light....

    Fangschaltung


    Zur Feststellung des Anrufers muss nicht zwingend die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden. Normalerweise gibt es bei jedem Netzbetreiber ein Formblatt zur Einrichtung einer Fangschaltung. Auf diesem Formblatt musst Du begründen, warum Du möchtest, dass die Anrufdaten ermittelt werden, unter anderem auch darlegen, wie sich das bisher in der Vergangenheit abgespielt hat.


    Auf dem Anschluss wird dann eine Fangschleife gelegt. Über das weitere Verfahren wirst Du dann vom Netzbetreiber informiert.


    Wichtig:


    Zeitgleich mit dem Schreiben an Dich, das die Anrufdaten enthält, geht ein Infoschreiben mit Deinen Daten an denjenigen raus, der "gefangen" wurde - dazu ist der Auskunftsgebende verpflichtet! Wenn derjenige dann so ein Schreiben erhält, weiss er in der Regel auch, was die Stunde geschlagen hat - und wird sich normalerweise hüten, noch einmal auffällig zu werden. ;)


    Interessant:


    Im Zeitalter der digitalen Vermittlungsstellen ist das Märchen von der "Verbindung, die mindestens xx Sekunden stehen muss, bevor der Anrufer gefangen ist" endgültig ausgeträumt: Sobald es klingelt, ist die Falle zu

    Wenn das wirklich was einmaliges sein sollte - d. h. es ist die EINZIGE Rechnung in diesem Jahr, die Du überhaupt für irgendjemanden schreibst - UND das Honorar € 410,- NICHT übersteigt, dann kannst Du eine Rechnung ohne MwSt ausstellen und musst auch nix versteuern.


    Solltest Du grundsätzlich in der Branche weiter tätig werden, hilft alles nix, dann bleibt Dir der Gang zum Ordnungsamt mit allen Konsequenzen (Gewerbeschein, Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung, Prüfung der Umsatzsteuerpflicht, Prüfung der Pflicht zur Mitgliedschaft in der IHK usw. etc. pp) nicht erspart.


    Du arbeitest doch mit Tim Gladis zusammen, da wundert es mich, dass er Dir das nicht erklären konnte :confused:???

    Früher waren das mal DM 800,- im Jahr, die man gefahrlos "hinzu verdienen" konnte. Alles was darüber hinaus ging, bedurfte der Gewerbeanmeldung.


    Die Mehrwertsteuer (oder lieber Umsatzsteuer) steht nicht ganz auf dem gleichen Blatt. Grundsätzlich ist man verpflichtet, auf seine Umsätze (in Deinem Fall 16 %) Umsatzsteuer zu erheben, und diese dann an das Finanzamt abzuführen. Wenn der Umsatz im Jahr allerdings unter 10.000,- DM bleibt, dann muss man keine Umsatzsteuer ausweisen - kann dann allerdings auch keine Umsatzsteuer aus erhaltenen Rechnungen geltend machen.


    Beispiel 1 - Du entscheidest Dich, Umsatzsteuer auszuweisen:


    Pro Veranstaltung knöpfst Du den Clubbesitzern € 500,- ab.


    In die Rechnung schreibst Du:


    Honorar: € 500,-
    16 % USt: € 80,-
    ---------------------
    Summe: € 580,-


    500 Euro gehören Dir, 80 Euro gehören dem Finanzamt. Im Gegenzug kannst Du jetzt die Umsatzsteuer aus allen Rechnungen und Quittungen, die im Zusammenhang mit Deinem Job (CD's, Zubehörteile usw.) stehen, von der Umsatzsteuer, die Du an das Finanzamt abführen musst, abziehen.


    Nehmen wir einfach mal an, Du hast 464,- Euro für CD's ausgegeben. Dann heisst das, dass Du von den 80 Euro von oben, jetzt 64 Euro abziehen kannst, und somit nur noch 16 Euro für's Finanzamt übrig bleiben.


    Dein Gewinn beträgt in diesem Fall: 500 Euro Umsatz minus 400 Euro Aufwand => 100,- Euro.


    Beispiel 2 - Du entscheidest Dich, keine Umsatzsteuer auszuweisen:


    Pro Veranstaltung knöpfst Du den Clubbesitzern € 500,- ab.


    In die Rechnung schreibst Du:


    Honorar: € 500,-
    ---------------------
    Summe: € 500,-


    500 Euro gehören Dir.


    Du hast 464,- Euro für CD's ausgegeben.


    Dein Gewinn beträgt in diesem Fall: 500 Euro Umsatz minus 464 Euro Aufwand => 36,- Euro.


    Als Kleinunternehmer kann es also durchaus Sinn machen, auf das Ausweisen der Umsatzsteuer zu verzichten....
    Auf jeden Fall wäre es nie verkehrt, sich darüber mal mit nem Bekannten oder Kollegen, der etwas Ahnung von Steuern hat, zu unterhalten ;).

    Hallo,


    ich habe heute eine von diesen Karten erhalten. Zu dem Preis kann man wirklich nicht meckern. Die Karte wird ohne CD geliefert, die Treiber gibt's bei 3com als Download.
    Wer also eine gute Netzwerkkarte für sein Laptop zu einem guten Kurs kaufen will, ist hier sicherlich sehr gut beraten. Die Lieferung ging übrigens recht flott: Das Geld wurde am Mittwoch überwiesen und das Paket ist schon heute eingetroffen. Rechnung mit Garantie gibt es on Top noch oben drauf. Ich habe zwei Stück genommen und musste lediglich € 78,- zahlen (also nicht mal Porto). Alles in allem bin ich seeeehr zufrieden damit.


    Mit Gruß