Beiträge von basti12

    Zitat

    Original geschrieben von THWS
    ...wenn was passiert biste richtig dran.

    Genau. Und da eben dies so ist, ist mein Kenntnisstand, dass auch überall angeordnet wird, dass ausschließlich mit Licht UND Ton zu fahren ist. Denn alles andere ist schlicht töricht. Dass es in Hamburg anders zu sein scheint (ich habe keinen Grund, an deinen Ausführungen zu zweifeln, Hamburger Jung, nicht falsch verstehen), erstaunt mich daher etwas.


    [small]Ausgenommen natürlich die Fälle, in denen aus einsatztaktischen Gründen ohne Ton gefahren werden muss, bspw. bei Einbrüchen auf frischer Tat o.ä.[/small]

    Ich will hier jetzt keine endlose Diskussion zu diesem Thema produzieren, aber: Die StVO und damit deren Inhalt bzw. Beachtung ist Ländersache? Falls ja, was mich überraschen würde, dann ok. Falls nein, dann fällt mir zum vorhergehenden Beitrag nur :confused: ein.

    Planet der Affen: Prevolution - 9,5/10 ...sehenswerter Kinofilm!
    Zu kritisieren habe ich eigentlich nichts, aber für eine 10/10 fehlte mir noch ein kleines bisschen irgendein "Kick". Aber alles in allem ein super sehenswerter Kinofilm, sehr kurzweilig. :top:


    Bad Teacher - 7/10 ...sehenswerter TV-Film!
    Im Kino ist das Geld für diesen Film zu schade. Für einen gemütlichen, lustigen TV-Abend taugt er allerdings sehr gut, sofern man ab und an einen zotigen Spruch verträgt. In "seinem" Genre ist er gut, natürlich mit obigem Film nicht zu vergleichen, der in einer ganz anderen Liga spielt. In den Kritiken schneidet er recht schlecht ab, was ich nicht ganz nachvollziehen kann.

    Zitat

    Original geschrieben von clio
    freaka ging es hier doch gar nicht um irgendwelche Straßenverkehrsgesetze oder Paragraphen, sondern vielmehr um eine Situation, über die er sich aufgeregt hat.

    Es ging ihm auch darum, dass "vorher" das Blaulicht problemlos ausgereicht hat, um Vorfahrt zu verschaffen und auf einmal nicht mehr. Ich hatte ihn dann darüber aufgeklärt, dass Einsatzfahrten zwingend einschließlich Ton zu fahren sind.


    Zitat

    Und auch wenn dieses Einsatzfahrzeug eigentlich nur in Kombination mit Ton&Licht fahren darf, so dürfte doch allen Verkehrsteilnehmern klar sein, was das Blaulicht zu bedeuten hat...

    Nun ja, da Verkehrsteilnehmer üblicherweise eine Prüfung ablegen und somit die StVO kennen, ist ihnen auch klar, dass alleiniges Blaulicht keine Vorfahrt bedeutet. ;)


    Klar, normalerweise machen das trotzdem alle. Aber normalerweise machen auch alle bei einem Einfädelungsstreifen dem sich Einfädelnden und Vorfahrt zu beachtenden Verkehrsteilnehmer bereitwillig Platz und weichen gnadenlos auf die linke Spur aus oder bremsen ab. Obwohl auch das entgegen der StVO und saugefährlich ist.


    Insofern erkläre ich nur den Unterschied zwischen Theorie und Praxis.

    Zitat

    Original geschrieben von freaka
    Bestimmt regst du dich auch auf, wenn der Krankenwagen nachts mit Martinshort unterwegs ist und du nicht schlafen kannst, na warum wohl? :rolleyes:

    Der einzige, der sich hier aufregt, bist du.


    Zitat

    Absolut arrogante Aussage.

    Mädel, wenn du keinerlei Ahnung von geltenden Gesetzen und Verordnungen (hier insb. StVO, Versicherungsrecht) hast, dann zeugt es von miesem Stil, anderen Arroganz vorzuwerfen.

    Ich hatte ausschließlich kommentiert, was ich zitiert hatte. Mehr nicht. Trotzdem ändert es nichts daran, dass Einsatzfahrten nicht zuletzt aus juristischen Gründen explizit mit Licht UND Ton zu fahren sind. Da gibt es keine abweichenden Dienstanweisungen.

    Zitat

    Original geschrieben von freaka
    Der Krankenwagen macht direkt zum Blaulicht auch das Tonsignal an (was vorher total unnötig war, da alle Platz gemacht haben).

    Wie kommst du auf die Idee, dass das reine Blaulicht dafür sorgen würde, dass der Krankenwagen ein Recht auf freie Bahn hätte? Dieses ist ausschließlich bei Verwendung von Blaulicht und Tonsignal gemeinsam gegeben.

    Zitat

    Original geschrieben von JaRule
    Jetzt steht da im Kaufvertrag unter anderem Folgendes:


    "Der Verkauf des Kraftfahrzeuges erfolgt unter Ausschluss der Sachmängelhaftung, sofern der
    Verkäufer nicht eine Garantie oder eine anders lautende Erklärung abgibt. Unberührt von diesem Ausschluss der Sachmängelhaftung bleibt die Haftung für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln sowie die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit."


    Grad das letzte macht mich da stutzig - hat da jemand Erfahrung?

    Eben genau dieses ist ein deutliches Zeichen dafür, dass du einen seriösen Kaufvertrag gefunden hast. ;)


    Da es sich bei solchen Kaufverträgen um vielfach genutzte Formulare handelt, handelt es sich bei diesen Vereinbarungen um AGB. Und in AGB kann zwar die Sachmängelhaftung ausgeschlossen werden, die o.g. Dinge können nach § 309 7a b BGB allerdings nicht ausgeschlossen werden. Bzw. werden sie dennoch ausgeschlossen (oder einfach nicht erwähnt), wird damit die ganze Sachmängelhaftung-Ausschließung unwirksam.


    Und Kurzform: Passt so. Nimm genau diese KV-Vorlage.


    edit: siehe bspw. http://www.dr-bahr.com/newslet…iv/27_07_2011.html#punkt7

    Zitat

    Original geschrieben von laudanum
    Du scheinst mir ganz schön gefrustet darüber zu sein, dass dein Club derzeit in der Tabelle dort zu finden ist, wo er auch hingehört! :p

    Ich wusste nicht, dass ich einen Club besitze? Und unabhängig davon, was auch immer du nun eigentlich meinst: Wer sich in den ersten ca. 10 Spieltagen anhand des absolut nichtssagenden Tabellenstandes einen von der Palme wedelt, der hat ganz andere Probleme. Aber das kennst du ja. ;)