Eure grössten Aufreger im Strassenverkehr

  • Ich hatte gestern auch n kleines Problem aufm heimweg vom Flughafen FFM: Irgendwo auf der A4 bei wildeck Höhnebach (osthessen), keiner außer mir auf der Bahn, ich schön mit Tempomat auf 170 KM/H dahingeglitten, auf einmal war keine Fahrbahnmarkierung mehr da... :eek:
    Wer das noch nicht kennt: Man kann die Straße dann nicht mehr vom Rand bzw. Mittelbetonstreifen unterscheiden.
    Da hab ichn ganz schönen Schreck bekommen und fast ne Vollbremsung hingelegt. Es standen keine Schilder da, nix, auch kein Tempolimit. Die nicht markierte Stelle war ca. 500m lang, scheinbar vor kurzem frisch asphaltiert, auf ner kleinen Bergkuppe. Ich hab da echt nur noch grau gesehn... Das ganze kam nach ca. 2 km nochmal, da war ich aber bissel drauf vorbereitet, und es war nicht auf einer Kuppe.

    grrr...Wenn das doch einmal klappen würde...

  • Zitat

    Original geschrieben von clio
    freaka ging es hier doch gar nicht um irgendwelche Straßenverkehrsgesetze oder Paragraphen, sondern vielmehr um eine Situation, über die er sich aufgeregt hat.

    Es ging ihm auch darum, dass "vorher" das Blaulicht problemlos ausgereicht hat, um Vorfahrt zu verschaffen und auf einmal nicht mehr. Ich hatte ihn dann darüber aufgeklärt, dass Einsatzfahrten zwingend einschließlich Ton zu fahren sind.


    Zitat

    Und auch wenn dieses Einsatzfahrzeug eigentlich nur in Kombination mit Ton&Licht fahren darf, so dürfte doch allen Verkehrsteilnehmern klar sein, was das Blaulicht zu bedeuten hat...

    Nun ja, da Verkehrsteilnehmer üblicherweise eine Prüfung ablegen und somit die StVO kennen, ist ihnen auch klar, dass alleiniges Blaulicht keine Vorfahrt bedeutet. ;)


    Klar, normalerweise machen das trotzdem alle. Aber normalerweise machen auch alle bei einem Einfädelungsstreifen dem sich Einfädelnden und Vorfahrt zu beachtenden Verkehrsteilnehmer bereitwillig Platz und weichen gnadenlos auf die linke Spur aus oder bremsen ab. Obwohl auch das entgegen der StVO und saugefährlich ist.


    Insofern erkläre ich nur den Unterschied zwischen Theorie und Praxis.

  • Timba


    Wie er drauf kommt? Als Polizist kannst du dich jederzeit in den aktiven Dienst versetzen.. Demnach hat er ihm gleich gesagt, was auf ihn zukommen wird.. Zeugen gibts genug..

    Mein Posting enthält in 5 von 5 Fällen Ironie. Bitte berücksichtigen Sie dies, um Missverständnisse zu vermeiden..Schwarzer Humor inbegriffen

  • Zitat

    Original geschrieben von sevotharte
      Timba


    Wie er drauf kommt? Als Polizist kannst du dich jederzeit in den aktiven Dienst versetzen.. Demnach hat er ihm gleich gesagt, was auf ihn zukommen wird.. Zeugen gibts genug..


    Also Deine Aussage bringt mich ein wenig zum Schmunzeln.


    Also wenn ein Polizist in den aktiven Dienst versetzt wird, so ist er vorher im Ruhestand gewesen. Wenn er also nun in den aktiven Dienst zurück will, so versetzt er sich nicht selbst sondern sein Dienstherr in Zusammenspiel mit dem PÄD (Personalärztlicher Dienst) in den aktiven Dienst.
    Ähnlich verhält es sich wenn der Ruhestand ansteht.


    Was Du vermutlich meinst, ist das es nicht immer aktiv im Dienst befindet. In dem angeführten Beispiel kann der Polizist genauso tätig werden wie jeder andere Bürger. Er kann die Polizei rufen und den Deliquenten bis zum Eintreffen seiner Kollegen aufhalten. Dies gilt aber auch nur so lange sich der Betroffene nicht ihm gegenüber legitimiert. ( § 127 Abs. 1 Strafprozessordnung - bekannt als Jedermann Paragraph ). Das der Polizist in seiner Freizeit Strafmandate verteilt gibt es nicht, er kann jedoch den Vorfall zur Anzeige bringen und gilt in der Regel als erfahren in diesem Bereich. Daher haben viele Respekt davor.


  • es macht halt den Eindruck, als wolltest Du damit das Verhalten desjenigen rechtfertigen, der rausgezogen ist, weil das Martinshorn eben nicht eingeschaltet war. Was juristisch recht ist, muss ja nicht immer richtig sein ;)

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Genau so meinte ich das@hamburger jung...war vielleicht ein wenig unglücklich formuliert
    Aber so stimmts.;)

    Mein Posting enthält in 5 von 5 Fällen Ironie. Bitte berücksichtigen Sie dies, um Missverständnisse zu vermeiden..Schwarzer Humor inbegriffen

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    es macht halt den Eindruck, als wolltest Du damit das Verhalten desjenigen rechtfertigen, der rausgezogen ist, weil das Martinshorn eben nicht eingeschaltet war. Was juristisch recht ist, muss ja nicht immer richtig sein ;)


    Naja, aber auch damit wäre ich voll bei ihm, in Hamburg ist es bei Polizei usw. eine grosse Unsitte geworden nur mit Blaulicht zu fahren., und das dann kurz vor der Roten Ampel das Martinshorn einzuschalten, damit sich auch ja kein anderer Verkehrsteilnehmer darauf einrichten kann.
    (ist es den Jungs evtl zu laut im Auto?)

  • Das stimmt zumindest in Hamburg, 100 Meter vor einer ROTEN Kreuzung wird das Martinshorn eingeschaltet, danach wieder abgeschaltet. Das ist so ganz klar definiert und vorgeschrieben. Das Martinshorn wird ansonsten nur bei Bedarf zugeschaltet.
    In der Nachtzeit (23 Uhr - 5 Uhr) wird möglichst auf den Einsatz des Martinshorn komplett verzichtet. Es bedarf dann aber besonderer Vorsicht beim einfahren in die Kreuzung (bei Rot).
    Es besteht ja auch überhaupt keine Veranlassung ständig mit Horn zu fahren.


    Die Regelung ist übrigens Landessache. In Hamburg sollen ebenso alle Behördenfahrzeuge mit Licht fahren und die Höchstgeschwindigkeit von Einsatzfahrzeugen ist auf 80 km/h begrenzt.


    Ist also keine Unsitte.

  • Ich will hier jetzt keine endlose Diskussion zu diesem Thema produzieren, aber: Die StVO und damit deren Inhalt bzw. Beachtung ist Ländersache? Falls ja, was mich überraschen würde, dann ok. Falls nein, dann fällt mir zum vorhergehenden Beitrag nur :confused: ein.

  • Ja die STVO ist eine Bundesweite Vorschrift. Welchen Einfluss hat das denn nun auf den Blaulichteinsatz ???
    Die Sonderfahrten mit Wegerecht (§35 & §38) werden in den Bundesländern durch eine entsprechende VV ( Verwaltungvorschrift ) ergänzt, die es in z.B. in Hamburg dem Fahrzeugführer erlaubt eigenmächtig über die Verwendung von Sonderrechten und dem entsprechend über den Einsatz von Blaulicht und Martinshorn zu entscheiden. Natürlich im Rahmen der VV.
    Der darf demnach das Blaulicht unabhängig vom Martinshorn einsetzten.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!