Im Prinzip ist das sogar bei jeder Organisation eigenständig geregelt. Bei uns in der Feuerwehr ist klare Anweisung: Alarmfahrten nur mit Blaulicht UND Horn. Wer das nicht beachtet, handelt in eigener Verantwortung und wenn was passiert biste richtig dran.
Eure grössten Aufreger im Strassenverkehr
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Original geschrieben von THWS
...wenn was passiert biste richtig dran.Genau. Und da eben dies so ist, ist mein Kenntnisstand, dass auch überall angeordnet wird, dass ausschließlich mit Licht UND Ton zu fahren ist. Denn alles andere ist schlicht töricht. Dass es in Hamburg anders zu sein scheint (ich habe keinen Grund, an deinen Ausführungen zu zweifeln, Hamburger Jung, nicht falsch verstehen), erstaunt mich daher etwas.
[small]Ausgenommen natürlich die Fälle, in denen aus einsatztaktischen Gründen ohne Ton gefahren werden muss, bspw. bei Einbrüchen auf frischer Tat o.ä.[/small]
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Ich frage mich wo denn steht, dass Blaulicht nur in Verbindung mit Horn genutzt werden darf.?
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Die Stichworte hier heißen Wegerecht und Sonderrecht. Sonderrechte hast du, sobald du einen Einsatzauftrag erhältst (in meinem Fall beispielsweise wenn mein Piepser beim Arbeitgeber runtergeht). Diese Sonderrechte darfst du aber nur in Anspruch nehmen, wenn keine anderen Verkehrsteilnehmer in ihren Rechten eingeschränkt oder gar gefährdet bzw. verletzt werden! Wegerechte hingegen kannst du nur in Verbindung mit blauem Blinklicht und Sondersignal in Anspruch nehmen, da dich der zivile Verkehr auch nur so als BOS'ler wahrnimmt. Daher muss man diese zwei Sachen voneinander unterscheiden.
Festgesetzt ist es nirgends dass du diese beiden Einrichtungen steht zusammen nutzen musst. Aber wie bereits erwähnt - wenn was passiert und dir kann nachgewiesen werden, dass du ohne Sondersignal gefahren bist, wirst du immer die A-Karte haben. -
Zitat
Original geschrieben von Hamburger Jung
In der Nachtzeit (23 Uhr - 5 Uhr) wird möglichst auf den Einsatz des Martinshorn komplett verzichtet. Es bedarf dann aber besonderer Vorsicht beim einfahren in die Kreuzung (bei Rot).
Es besteht ja auch überhaupt keine Veranlassung ständig mit Horn zu fahren.Gilt auch in NRW, so weit ich weiß.
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Ich kenne zwar die entsprechenden Vorschriften hier nicht, kann aber aus der Erfahrung heraus sagen, daß es in Nürnberg ähnlich gehandhabt wird. Nachts sind Sonderfahrzeuge nur mit Blaulicht ohne Horn unterwegs, Tags wird das Tonsignal nur dann eingeschaltet wenn es "nötig" ist, also zB. vor Kreuzungen oder bei dichtem Verkehr.
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Genau aus dem Grund der Sinnhaftigkeit überlässt die STVO offen, wie und wann das Martinshorn zugeschaltet wird. Das regelt dann die Verwaltungsvorschrift des einzelnen Bundeslandes.
Denn im Paragraph 38 (2) ist ebenso definiert, dass Einsatzfahrten auch ohne Einsatzhorn stattfinden können.Das muss man auch ortsbezogen regeln, denn es ist schon ein Unterschied, ob man einen Einsatz in einer Großstadt fährt, oder auf dem Lande...
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Zitat
Original geschrieben von Hamburger Jung In der Nachtzeit (23 Uhr - 5 Uhr) wird möglichst auf den Einsatz des Martinshorn komplett verzichtet.
Macht auch erlich gesagt Sinn, da Nachts sowieso größtenteils viel weniger Verkehr ist und so das Unfallrisiko erheblich geringer ist und ein grellblau leuchtenden Krankenwagen, sollte bei Dunkeheit doch schon recht schnell ins Auge fallen und wenns nötig ist kann der Krankenwagen immernoch das Martinshorn einschalten.
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ZitatAlles anzeigen
Original geschrieben von sevotharte
Ende der Geschichte.. gesichtet, gestellt mit Anker.. ausgestiegen.. dem Schwachkopf ein paar unschöne Dinge an den Kopf geworfen.. Dummerweise für ihn, war in der Trauergesellschaft ein Polizist, der das ganze von hinten hat schön verfolgen können..
Anzeige wegen Nötigung, gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr...
Der Typ war bedient, vor allem, als ihm danach über 40 Leute gezeigt haben, was sie von ihm halten..Wenigstens war der Leichenschmaus dann net so fad.

Liest sich mega-sympathisch dieser Beitrag, da kann man schon fast mit dem Mondeofahrer mitfühlen.
Und "gesichtet, gestellt mit Anker" kannst du ja vielleicht noch kurz erklären - nicht, dass du selbst genötigt hast...
so long..
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So wie sich das liest (hab das eben erst mal nachgelesen) hat anscheinend nur einer eine Nötigung begangen und zwar sevotharte. Dem Mondeofahrer kann man natürlich eine Unachtsamkeit vorwerfen, aber eine Nötigung und eine Gefährdung des Straßenverkehrs ist vollkommen haltlos.
Lediglich die Tatsache, dass hier jemand selber den Richter spielen wollte und jemanden vorsätzlich zum halten gezwungen hat ist eine Straftat. Wundert mich übrigens, dass sich der Mondeofahrer überhaupt auf ein Gespräch eingelassen hat.
Aber wenn ein Polizist anwesend gewesen ist, wird er Dich sicherlich auch in diese Richtung aufgeklärt haben.
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