Beiträge von tmmd

    Zitat

    Original geschrieben von Gunn
    Dir ist schon klar, dass der Thread aus 2009 ist?


    Hab ich erst gesehen, als der Beitrag schon dastand. ;-)


    Also ab dem 43. Tag bekommst du Krankengeld von deiner gesetzlichen Krankversicherung, nicht mehr und nicht weniger.


    Was die Schadenersatzansprüche angeht, kannst du da mal bitte den genauen Wortlaut aus deinem Vertrg hier reinkopieren?

    @dessmann: Bei den Sachen mit Provisionsgarantie ist schon so mancher auf die Schnauze gefallen und ich denke mal, das kann dir auch passieren.


    Wieso ich das meine?


    Weil du dich mit dem ganzen Provisionskram anscheinend nicht auskennst und daher hier die Fragen stellst. Wenn du aber schon damit Probleme hast, wie willst du dann erst aktiv verkaufen? Gerade im Finanzdienstleistungsbereich sind so viele Dinge zu beachten.


    Mit dem Ansatz


    "Wichtig ist, daß ich auf meien 1900 € komme und die da oben glücklich sind"


    bist du im Verkaufsbereich vollkommen falsch. Richtige Verkäufer, die wirklich erfolgreich sind, die haben eine andere Motivation.


    Ich will dir nicht den Mut nehmen, aber ich denke du wirst dort nicht lange im Unternehmen bleiben mit deiner Einstellung.

    Hier mal direkt von der Schufa die Hinweise, was wann gelöscht wird:


    Gelöscht werden:


    Angaben über Anfragen nach 12 Monaten; sie werden aber nur 10 Tage in Auskünften an Vertragspartner weiter gegeben


    Kredite nach drei Jahren nach dem Jahr der Rückzahlung


    Daten über nicht vertragsgemäß abgewickelte Geschäfte einschließlich ihrer Erledigung zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Speicherung. Titulierte Forderungen (Urteile, Vollstreckungsbescheide) bleiben bis zu ihrer Erledigung gespeichert und werden drei Jahre nach dem Jahr der Rückzahlung entfernt.


    Giro- und Kreditkartenkonten sofort, wenn das Konto aufgelöst wird


    Versandhauskonten drei Jahren nach Eingang bzw. wenn das Konto aufgelöst wird


    Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte (Haftbefehl zur Erzwingung der Eidesstattlichen Versicherung und Eidesstattliche Versicherung) nach drei Jahren, jedoch vorzeitig, wenn der SCHUFA eine Löschung durch das Amtsgericht nachgewiesen wird.