Beiträge von TelefonFOREN2011

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    Original geschrieben von Mathias386
    ...Hatte allerdings auch explizit um Rücküberweisung gebeten, keine Ahnung ob es evtl sonst nur gutgeschrieben worden wäre oder ob grundsätzlich zurückerstattet wird..?


    Dito! Auch ich hatte explizit um Rücküberweisung gebeten und es hat geklappt. Ansonsten werden sie wohl mit hoher Wahrscheinlichkeit nur auf der Rechnung gutgeschrieben bzw. im Kundenkonto hinterlegt. Dieses nützt natürlich den Leuten am wenigsten, die wenig Umsatz für das Unternehmen generieren. ;)

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    Original geschrieben von mr2000
    Jepp.
    Und da steht eine Base-Flat drin statt einer FN-Flat. Wer des Lesens mächtig ist ...(also auch der TE ).
    ...


    Wo hat er sich denn geoutet, das die FN-Flat nicht in den Vertragsunterlagen stand?
    Nur weil von einer Aktivierung einer Base-Flat die Rede war, bedeutet nicht das es auch im Vertragsantrag so steht. Wenn im Antrag also FN-Flat gewünscht wurde und bei der Aktivierung eine andere Flat und erst im nachhinein den fehler bemerkt wurde, so liegt die Schuld nicht beim Kunden.

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    Original geschrieben von gelackmeierter
    Kann ich nicht glauben!
    Das würde doch heißen, dass jeder Mobilfunkbetreiber jedem Kunden jeden Monat eine 1.000 EUR-Rechnung schicken und widerspruchslos abkassieren könnte.


    Na ja, wenn man das einem Anbieter unterstellt, ist es eine Sache...aber sie haben auch Systeme und Prüfer...ich weiß in der Tat nicht, wie es geregelt wird, wenn mal hart auf hart kommt, bei dem jmd. nicht zahlen möchte, der nicht in die EVN sehen kann und auch keine bekommt.


    Andererseits könnte ich als Kunde auch sagen: ich habe nicht telefoniert und ich weiß nicht, wie die Berträge zusammengekommen sind...



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    Original geschrieben von garbsener
    darum sollte man überall und ausnahmslos einen vollständigen EVN nutzen ;)
    ...


    So ist es und ist in jedem Ratgeber zu finden...


    Ich kann auch nicht nachvollziehen, wieso man EVN abbestellt, wenn doch die Kenntnis vorhanden ist, das ohne EVN eine Reklamation extrem erschwert.



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    Original geschrieben von SpongeBobby
    Ich habe mein Base Vertrag über ein dritt Anbieter abgeschlossen, und ich wollte eigentlich eine Festnetzflat haben. Die, wie ich nun festgestellt habe, war nicht aktiviert sondern eine Baseflat.
    ...


    Wenn Du die Vertragsunterlagen hast, dann ist es doch kein Problem es darzustellen, das die Abrechnung falsch ist...

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    Original geschrieben von gelackmeierter
    Mal eine Verständnisfrage: Es kann doch nicht rechtens sein, dass eine Telefonunternehmen eine Fantasie-Rechnung in Höhe von mehreren Hundert EUR ausstellt und den Betrag einzieht, aber nicht zu beweisen und erklären braucht, wofür und weswegen, nur weil der Kunde nicht jeden Monat einen EVN will, oder?
    Einen EVN braucht man doch eben NUR, wenn eine Rechnung strittig ist!?


    Um zu reklamieren, das Du mit der hohen Rechnung nicht einverstanden bist, brauchst Du natürlich Kenntnis über die geführten Anrufe in Form von EVN. Wenn Du sie nicht hast, ist es problematisch. Denn Du hast die EVN abbestellt und somit ist eplus glaube ich auch nicht verpflichtet es weiterhin zu speichern. Somit wirst natürlich schlechte Karten haben für eine Reklamation.