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Beim 8910 ist immer eine Nummer als Standardnummer definiert, ausschalten kann man das nicht.
Letztlich erscheint mir die Bedienung dadurch aber nicht umständlicher zu sein. Man drückt eben statt der Ruftaste die Menuetaste und bekommt auch so die einzelnen Nummern sofort angezeigt.
Alexander
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Zitat
Original geschrieben von Sebastian
Eine Bank sollte zB umgehend die Änderung einer Kontoadresse an die Schufa übermitteln, aber auch in diesem Prozess passieren manchmal Fehler. 
Ich bin mir ziemlich sicher, dass Banken Adressänderungen nicht der Schufa melden. Dies würde auch den gängigen Schufa-Klauseln widersprechen. Demnach wird einerseits das der Anfrage zugrunde liegende Geschäft (Kontoeröffnung, Kreditvergabe) eingemeldet (und bei Erledigung - hoffentlich - abgemeldet), andererseits werden so genannte Negativmerkmale wegen nicht vertragsgemäßen Verhaltens des Kunden gemeldet.
Adressänderungen erfährt die Schufa von Banken damit ausschließlich mittelbar, nämlich wenn anlässlich einer neuen Meldung eine inzwischen andere Adresse gemeldet wird.
Alexander
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Zitat
Original geschrieben von Weizen
Aber dieses Nietzsche-Entchen war doch irgendwann schonmal dagewesen, oder? Kann mich irgendwie erinnern, das vor ein paar Jahren schonmal bei Harald Schmidt gesehen zu haben...
So ist es: Zum 100. Todestag Nietzsches im August 2000 erschien das Nietzsche-Entchen zum ersten Mal bei HS. Damaliges politisch völlig inkorrektes Lieblingszitat von Schmidt: "Das Glück des Mannes heißt: ich will! Das Glück des Weibes heißt: er will!"
Alexander
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Original geschrieben von castellohimself
Ich sag nur (ich weiß, ist eigentlich offtopic):
Jede Kippe sollte 1 Euro kosten, damit die Scheißqualmerei (für die es KEINEN vernünftigen Grund gibt) endlich verschwindet.
Bitte jetzt keine Diskussion anfangen!
Bitte versteht mich, ich sitze als einziger Nichtraucher bei 35 Grad in einem engen Büro mit 4 Rauchern. Ich hab die Wut!
Das ist aber lustig: Zu einem Reizthema, das hier ja auch schon mehrfach kontrovers behandelt wurde, eine prononcierte Ansicht äußern und sich jede Diskussion verbitten. Was soll denn das?
Aber eigentlich wollte ich zu den "small packs" etwas sagen: Ich kann mich erinnern, dass es das vor langer Zeit auch in Deuschland schon einmal gab. Als Kind habe ich in den 60ern ab und zu "Ernte 23" für meinen Opa besorgt und der wollte immer die kleinen Packungen mit 10 Stück.
Alexander
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Es darf auch etwas älter sein
Die IDEAL Versicherung bietet z.B. eine Sterbegeldversicherung an (das ist im Prinzip nichts anderes als eine RLV): Versicherungssumme bis 10 TEUR, Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung bis 75 Jahre, bei Einmalzahlung bis 85 Jahre.
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NoKiA4LiFe
NikeTown ist allerdings nicht am Kurfürstendamm sondern in der Tauentzienstraße (schräg gegenüber vom KaDeWe).
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Den Immobilienteil der Berliner Morgenpost gibt es auch im Netz , und hier den vom Tagesspiegel.
Alexander
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Ein kleiner Eingriff in die registry macht's möglich:
Unter HKEY_CURRENT_USER\Software\Microsoft\Windows\ CurrentVersion\Policies\Explorer den DWORD-Wert NoRecentDocsMenu auf 1 setzen .Der Wert kann auch NoDocumentsMenu heißen, oder es kann kein Wert vorhanden sein, in diesem Fall einfach erstellen.
Ohne Gewähr!
Gruß
Alexander
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Gemäß BTMG ist der Drogen-Konsum nicht verboten! Wohl aber der Besitz. Es ist durchaus möglich, Drogen zu konsumieren, ohne vorher im bürgerlich-rechtlichen Sinn Besitzer geworden zu sein. Beispiel: Ich nehme einen Zug von einem Joint, der mir angeboten wird und gebe ihn dann zurück (aber nicht an einen Dritten weiter!).
Im Übrigen kann auch bei Drogenbesitz (obwohl an sich strafbar) von einer Strafverfolgung abgesehen werden, wenn es sich um so genannte geringe Mengen zum Eigenverbrauch handelt (was auch regelmäßig geschieht). Bei Kokain gilt - je nach Bundesland eine Menge von 0,5 bis 2 Gramm als gering.
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jonasm
Wenn die Staatsanwaltschaft nun wirklich nichts gegen Friedmann in der Hand hätte, würde er wohl kaum den Strafbefehl akzeptieren. Immerhin dürfte das relativ teuer werden, außerdem ist er damit vorbestraft.
Wesentlich dürfte der anscheinend durch Zeugenaussagen belegte Vorwurf sein, er hätte mehrmals Prostituierten Kokain angeboten - und das ist strafbar.
BTW. Immer wieder wird betont, der Koks-Konsum und die Vergnügungen mit Prostituierten seien doch Privatsache. Da rückt der Beitrag von Karen Duve im [URL=http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,255996,00.html]SPIEGEL[/URL] doch einiges ins rechte Licht - Strafbarkeit hin oder her.
Alexander