Beiträge von Rasenmäher

    Ist zwar schon ein paar Monate her, aber was Münster anbelangt kann ich o2 nicht empfehlen. In der Innenstadt hatte ich über Wochen sehr häufig Gesprächsabbrüche und Telefonate von mieser Qualität. Zum Thema Daten und zu Vodafone kann ich allerdings nix berichten.

    Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Das mag so sein, mit dem Angebot einer optionalen FN könnte die Zielgruppe halt noch wesentlich größer sein.


    Ich denke mit der Festnetznummer würde die Kalkulation des Tarifs nicht mehr hinhauen. Noch ist der IC für ankommende Gespräche beim Festnetz ja deutlich niedriger als der bei Mobilfunknummern.

    Dauerposter
    Diese Fragen haben 1&1 doch in aller Regel immer erst dann interessiert, wenn ein Bericht über diese Praktiken zur Primetime im Fernsehen lief. ;) Ähnlich lief es ja damals bei den DSL-Verträgen, wenn ich mich recht erninnere. Und alle Jubeljahre kommt dieser "Kniff" halt wieder zur Anwendung. :D

    Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    § 312b IV BGB passt hier aber nicht.


    Ja, da hast du wohl recht.


    Aber 1&1 wird schon eine andere (abstruse) Argumentation einfallen. ;) Diese Ausnahme scheint ja auch nicht ganz fernliegend:

    Zitat

    Original geschrieben von Jogo
    1&1 argumentiert gerne mit § 312d Abs. 3.

    Zitat

    Original geschrieben von strunz77
    Falls du Volljurist sein solltest und mich hier unverbindlich aufklären möchtest, dann nur zu.


    Nein, dass bin ich nicht. Was sollte dir das auch bringen? Gratis Rechtsberatung? ;)


    Davon abgesehen: Wenn du meinst, o2 habe sich schadensersatzpflichtig gemacht, wäre es halt interessant zu erfahren, worauf du dich da bei dieser Behauptung berufen willst. :)


    horstihorsthorst hat die Sachlage in seinem Beitrag hier im Thread nach meiner Einschätzung zutreffend beschrieben. Kurz: du hast (wohl) keinen Anspruch auf eine Kündigungsbestätigung.


    Was ich nicht bestreiten will ist, dass alles sicherlich einfacher wäre, wenn o2 ohne zu Murren eine Bestätigung schicken würde. Aber soviel Zuvorkommen ist von o2 in letzter Zeit wohl zuviel verlangt. :)

    Nur mal so in den Raum gestellt, könnte es sein (ich weiß es nicht), dass 1&1 sich hier auf eine Ausnahme in §312b Abs.4 BGB berufen möchte?

    Zitat

    Bei Vertragsverhältnissen, die eine erstmalige Vereinbarung mit daran anschließenden aufeinander folgenden Vorgängen oder eine daran anschließende Reihe getrennter, in einem zeitlichen Zusammenhang stehender Vorgänge der gleichen Art umfassen, finden die Vorschriften über Fernabsatzverträge nur Anwendung auf die erste Vereinbarung. Wenn derartige Vorgänge ohne eine solche Vereinbarung aufeinander folgen, gelten die Vorschriften über Informationspflichten des Unternehmers nur für den ersten Vorgang. Findet jedoch länger als ein Jahr kein Vorgang der gleichen Art mehr statt, so gilt der nächste Vorgang als der erste Vorgang einer neuen Reihe im Sinne von Satz 2.