Beiträge von lisari

    Wenn Du die Wahl hast, würde ich Analoganschluss nehmen. Wenn man die Chance hat, zwei gute Sachen einzeln zu nehmen, nehme ich sie immer einzeln. Dann kann eins von beiden gestört/defekt sein, während das andere noch funktioniert. Das wird bei IP-Anschluss auf jeden Fall nicht so sein.


    Gerade die von der Telekom als Vorteil des IP-Anschlusses genannte Verwaltung über die Telekomseiten würde ich eher als Nachteil betrachten (wegen Performance und Zuverlässigkeit im Kundencenter).


    Auch den Analoganschluss kannst Du im Kundencenter verwalten. Der einzige Vorteil wären mehrere Rufnummern, aber wenn man die wirklich braucht, würde ich erst recht ISDN vorziehen.


    Gruß
    Lisa

    Zitat

    Original geschrieben von Percy
    Muss ich dennoch erstmal zahlen oder ist der ganze Bescheid dann nicht rechtskräftig?


    Ja, gezahlt werden muss trotzdem zum Termin. Du kannst versuchen, mit dem Bescheid zugleich Aussetzung der Vollziehung zu beantragen. Wenn das Finanzamt das genehmigen würde, müsstest Du erstmal nicht zahlen. Es ist eine Ermessensentscheidung des FA, wird wahrscheinlich nur gemacht, wenn gute Gründe vorliegen. Erhältst Du keine "Aussetzung der Vollziehung" vor dem Zahltermin, muss auf jeden Fall erstmal gezahlt werden.


    Wenn der Einspruch erfolgreich ist, bekommst Du den Betrag dann zurückerstattet.


    Gruß
    Lisa

    Zitat

    Original geschrieben von MartinBBBB
    ich hatte versehentlich 100 EUR statt 100% bei der Automatischen Abbuchung angegeben.


    Da bist Du sicher nicht der einzige, wär mir auch fast passiert beim Antrag. Ich denke, das Formular ist extra so angelegt, wer die 10%-Tilgung nicht will, nimmt die nächste Option, das ist dann 100 EUR - eine in meinen Augen absolut sinnlose Option, die niemand braucht: entweder Teilzahlung oder Vollzahlung! Welchen Nutzen hätte denn ein fester Betrag? Vollzahlung gibt es gar nicht als 3. Option. Dazu muss man auf 100 % umstellen. Wer nicht aufpasst, zahlt also wenigstens erstmal 1, 2 Monate die Teilzahlungsgebühr und wundert sich, weil nicht der volle Betrag abgebucht wird.


    Noch eins hatte ich herausgefunden: Die Teilzahlungsgebühr fällt immer an, wenn man die Teilzahlung "eingeschaltet" lässt. Selbst wenn man vor dem Stichtag per Überweisung voll ausgleicht, fällt trotzdem eine Teilzahlungsgebühr an - also nicht so wie bei Barclays. Also falls man mal die Teilzahlung benutzt, am besten nach der Abbuchung sofort wieder auf Vollzahlung umstellen, damit die Gebühr nicht auch noch im nächsten Monat anfällt!


    Gruß
    Lisa

    Zitat

    Original geschrieben von MartinBBBB
    Die Möglichkeit der Erhöhung Ihres Verfügungsrahmens werden wir unaufgefordert zu einem späteren Zeitpunkt erneut prüfen. Sollte eine Erhöhung dann möglich sein, werden wir Sie selbstverständlich darüber benachrichtigen.


    Danke, sehr interessant! Das kann an sich nur heißen, dass sie das regelmäßig sowieso machen. Gute Kunden bekommen dann ggf. eine Erhöhung.


    Gruß
    Lisa