Beiträge von lisari

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    Original geschrieben von blacksun
    Ich frage eigentlich deshalb, weil ich wenn ich im Internet Waren kaufe, dann ist mein Anspruch an die Abwicklung die Abwicklung wie sie bei amazon läuft. D.h. heute bestellen und morgen ist die Ware bei mir.
    Das funktioniert natürlich nur wenn das mit der Zahlung reibungslos läuft und das Geld sofort beim Händler ist.


    1. Wann immer es geht, würde ich die Barclay-Platinum ohne Paypal dazwischen einsetzen. Das ist von der Schnelligkeit dasselbe, außerdem eine Fehlerquelle weniger. Online-Lieferschutz hast Du auch von Barclay, Rückerstattungen gehen ebenfalls direkt aufs KK-Konto.


    2. Barclay macht bei Verified by Visa/Mastercard Securecode nicht mit! Damit entfallen die Risiken der Beweislastumkehr bei den genannten Verfahren.


    3. Die Platinum hat eine eigene Hotline: (0) 0800 11 33 22 11. Dort habe ich auch schon sonntags abends (und an Feiertagen) angerufen (als ich die Platinum noch hatte), bisher immer super Service.


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    Was kann ich tun, wenn mir das nochmal passiert und ich unbedingt die Barclaycard einsetzen will? Wo bekomme ich hier Sofort-Hilfe her, auch am Wochenende?


    Siehe 1. und 3.
    Wiederholungen dürften kaum vorkommen. Ich habe das von Paypal noch nie gehört. Der Fall mit der Aral ist ja wieder anders, erstens ohne Paypal, zweitens nicht bei Barclay, also nicht vergleichbar.


    Mir ist es auch schon passiert, dass ich in einem Schweizer Shop mit der Barclay Platinum Visa nicht zahlen konnte (aus unerfindlichen Gründen), jedoch unmittelbar darauf mit der zum Doppel gehörenden Mastercard. Die haben ja zwei verschiedene Kreditkartennummern und sind insofern voneinander unabhängig. Es lassen sich auch beide bei Paypal hinterlegen.


    Gruß
    Lisa

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    Original geschrieben von blacksun
    Aber hier war die Aussage von Barclay, dass wenn noch eine Rechnung bezahlt werden muss aus dem Vormonat (die hat ja 28 Tage Zahlungsziel), dann würde die Erstattung nicht die laufende Belastung ausgleichen, sondern erst einmal die Rechnung tilgen, und zwar unabhängig vom Datum der Erstattung und den laufenden Belastungen.
    Alles was nach Rechnungsdatum eingeht würde erst einmal die Rechnung(en) tilgen. Und laufende Belastungen würden unabhängig von Erstattungen erst wieder mit der nächsten Abrechnung abgerechnet werden.


    Ja, das kann sein. Wenn nach der Abrechnung eine Rückerstattung eingeht, reduziert die den Abbuchungsbetrag - und bringt Dir damit ja sogar ein noch längeres Zahlungsziel (was bei hohem Limit sicher niemanden stört). Wenn man noch ein kleines Limit hat und solche "Risiken" vermeiden will, überweist man halt einige Tage vor dem Abbuchungstermin den vollen Betrag.


    Um zu vermeiden, dass sich da was überschneidet und Barclay trotzdem noch den vollen Betrag abbucht, obwohl man bereits überwiesen hat, ist ja es bei Barclay möglich, die Teilzahlung eingeschaltet zu lassen. Also man stellt den niedrigstmöglichen Teilzahlungsbetrag ein und überweist einige Tage vor der Abbuchung den vollen Betrag. Damit fallen in jedem Fall keine Zinsen an, und man hat kein Rücklastschrift-Risiko, weil auch im Worst case nur 2 % abgebucht werden (so "viel" Puffer sollte natürlich da sein, klar).


    Von der "Bargeld-Kodierung" von Paypal höre ich das erste Mal. In welchem Fall sollte denn das bei Paypal zutreffen, sozusagen eine Online-Barzahlung? Das ist ja völlig widersinnig. Hört sich nach einem Software-Fehler an.


    Gruß
    Lisa

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    Original geschrieben von blacksun
    Die Erstattung und die Belastungen fallen also in den aktuellen noch laufenden Zeitraum.


    Wenn Belastung und Erstattung in den gleichen Zeitraum fallen, stehen beide auf der Abrechnung und heben sich damit gegenseitig auf. Abgebucht wird nur der Betrag, der unten auf der Abrechnung als "Neuer Saldo am ..." steht. Genau dieser Betrag wird abgebucht.


    Da die Abrechnung schon 4 Wochen vor der Abbuchung im Online-Banking abrufbar ist, könnte man auch noch reagieren und notfalls auf Teilzahlung umstellen.


    Gruß
    Lisa

    Wenn Du die Wahl hast, würde ich Analoganschluss nehmen. Wenn man die Chance hat, zwei gute Sachen einzeln zu nehmen, nehme ich sie immer einzeln. Dann kann eins von beiden gestört/defekt sein, während das andere noch funktioniert. Das wird bei IP-Anschluss auf jeden Fall nicht so sein.


    Gerade die von der Telekom als Vorteil des IP-Anschlusses genannte Verwaltung über die Telekomseiten würde ich eher als Nachteil betrachten (wegen Performance und Zuverlässigkeit im Kundencenter).


    Auch den Analoganschluss kannst Du im Kundencenter verwalten. Der einzige Vorteil wären mehrere Rufnummern, aber wenn man die wirklich braucht, würde ich erst recht ISDN vorziehen.


    Gruß
    Lisa

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    Original geschrieben von Percy
    Muss ich dennoch erstmal zahlen oder ist der ganze Bescheid dann nicht rechtskräftig?


    Ja, gezahlt werden muss trotzdem zum Termin. Du kannst versuchen, mit dem Bescheid zugleich Aussetzung der Vollziehung zu beantragen. Wenn das Finanzamt das genehmigen würde, müsstest Du erstmal nicht zahlen. Es ist eine Ermessensentscheidung des FA, wird wahrscheinlich nur gemacht, wenn gute Gründe vorliegen. Erhältst Du keine "Aussetzung der Vollziehung" vor dem Zahltermin, muss auf jeden Fall erstmal gezahlt werden.


    Wenn der Einspruch erfolgreich ist, bekommst Du den Betrag dann zurückerstattet.


    Gruß
    Lisa

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    Original geschrieben von MartinBBBB
    ich hatte versehentlich 100 EUR statt 100% bei der Automatischen Abbuchung angegeben.


    Da bist Du sicher nicht der einzige, wär mir auch fast passiert beim Antrag. Ich denke, das Formular ist extra so angelegt, wer die 10%-Tilgung nicht will, nimmt die nächste Option, das ist dann 100 EUR - eine in meinen Augen absolut sinnlose Option, die niemand braucht: entweder Teilzahlung oder Vollzahlung! Welchen Nutzen hätte denn ein fester Betrag? Vollzahlung gibt es gar nicht als 3. Option. Dazu muss man auf 100 % umstellen. Wer nicht aufpasst, zahlt also wenigstens erstmal 1, 2 Monate die Teilzahlungsgebühr und wundert sich, weil nicht der volle Betrag abgebucht wird.


    Noch eins hatte ich herausgefunden: Die Teilzahlungsgebühr fällt immer an, wenn man die Teilzahlung "eingeschaltet" lässt. Selbst wenn man vor dem Stichtag per Überweisung voll ausgleicht, fällt trotzdem eine Teilzahlungsgebühr an - also nicht so wie bei Barclays. Also falls man mal die Teilzahlung benutzt, am besten nach der Abbuchung sofort wieder auf Vollzahlung umstellen, damit die Gebühr nicht auch noch im nächsten Monat anfällt!


    Gruß
    Lisa

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    Original geschrieben von MartinBBBB
    Die Möglichkeit der Erhöhung Ihres Verfügungsrahmens werden wir unaufgefordert zu einem späteren Zeitpunkt erneut prüfen. Sollte eine Erhöhung dann möglich sein, werden wir Sie selbstverständlich darüber benachrichtigen.


    Danke, sehr interessant! Das kann an sich nur heißen, dass sie das regelmäßig sowieso machen. Gute Kunden bekommen dann ggf. eine Erhöhung.


    Gruß
    Lisa