Möcht wetten, dass die Akkus tot sind.
Beiträge von booner
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Original geschrieben von MisterVegas
lies dier den zerstörungssatz nochmal durch, ich habe geschrieben
"man aber behauptet "Dann wäre es sehr dumm, soetwas zu behaupten. So kranke Logik habe ich natürlich nicht berückischtigt....
ZitatOriginal geschrieben von Björn
Und vorallem: Lasst bitte die §§. Da wird es einem als Jurist ganz schlecht, wenn das alles ließt, was hier durcheinandergemischt wird.Wenn du Mr. Vegas ansprichst, ok.
Wenn du mich meinst: Da wird mir als Jurist hilfweise ob deiner Orthographie schlecht

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Original geschrieben von MisterVegas
ne nachweislich nicht mehr habe bedeutet nicht das er zerstört wäre sonder das er bei einer ausländischen behörde gegen den dortigen ausweis eingetauscht wurde, mit vorausgegangener 3 monatiger genehmigungszeit durch die deutschen behörden.,Ahja. Und dort durftest du gleich bei dessen Zersötrung mitwirken. Sonst fehlt mir igrendwie der Kontext zu:
Zitatwenn man aufgefordert wird ca 500 DM zu bezahlen um etwas abzugeben da man es quasi nicht besitzen darf, man aber behauptet das man es aus eigener befriediegung aus zerstört hätte denn es war eh ungültig, beweise für die vernichtung gibt es nicht denn einen beweis war mir das nicht wert. dann muessen die einem doch erstmal beweisen das man es nicht vernichtet hat oder ? ""
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Original geschrieben von MisterVegas
ok der staat versucht mir etwas abzunehmen, in dessen besitz ich nachweislich nicht mehr bin, und stellt mir das noch in rechnung, cool gelleSag mal, willst du es nicht kapieren? Warum bist du denn nicht mehr in Besitz der Sache? Weil du sie nach eigenen Angaben vorsätzlich zerstört hast. Das ist das vorwerfbare Verhalten.
Natürlich könntest du jetzt noch zur Polizei gehen, behaupten dein Geldbeutel samt Dokumenten sei dir gestohlen worden und weitere Straftatbestände verwirklichen. Nur falls das deine nächste Frage ist.
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Original geschrieben von maulfaul
Das ist äusserst fraglich.
Du unterstellst implizit, dass nämliche vorhanden ist
Man will ja nicht unfreundlich sein

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Ergänzung: Da ja auch eine neue USIM kommen soll:
Liegt die im selben Paket wie das Handy?
Kommt die PIN&PUK gleichzeitig oder hinterher?
Oder werden SIM und PIN getrennt mit der normalen Post geliefert?
Wann wird die alte (nicht U)SIM dann abgeschaltet?
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Original geschrieben von MisterVegas
gibt es ja in dem fall wohl nicht. also haette ich nichtmal kosten zu erwarten, dazu kommt noch das der gegenstand nicht reproduziert werden muss.
mein fall ist so komplex und einzigartig das sich die deutschen behörten ihre zähne ausbeissen darum gehts grad.
Dann nimm doch die trial & error Methode. Wenn dein Fall so komplex und einzigartig ist, können wir dir hier sicherlich auch nicht weiterhelfen.
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Original geschrieben von MisterVegas
naturlich ist wieder auslegungssache, der staat dreht sich eh alles wie er will,steht da bis zu 2 jahren freiheitsstrafe haha. und das ist ja der extremfall, da muss man schon mutwillig ein größeres ziel zerstören wie z.b. einen ganzen bahnhof
Was ist daran bitte Auslegungssache? Der Tatbestand ist sonnenklar erfüllt. Wenn dir dein Nachbar seinen Dackelclubrudelführerausweis für die Dauer des Faschings zur Verfügung stellt, und du ihn in deinem Übermut verbrennst, was würdest du dann sagen?
Zu deiner Frage wegeb der Zerstörung von Geld:
Du wirst anders als bei Ausweisdokumenten Eigentümer der Münzen und der Geldscheine. Dass diese Zahlungsmittel im Eigentum der Ausgabestelle verbleiben ist ein verbeitetere Rechtsirrtum.
Kraft Eigentümerstellung kannst du mit den Münzen oder Scheinen gem. § 903 BGB grds. auch machen was du willst. Du kannst dir also vor dem Verlassen der BRD gerne noch mit einem 500€-Schein den Hintern abputzen und ihn dann genüßlich hinunterspülen. Deine Vernunft gleich hinterher.
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Original geschrieben von MisterVegas
ich schaue grad hier stgb aber find dazu nicht den abschnitthttp://www.datenschutz-berlin.…v/szprecht/stgb/index.htm
Verlust, Zerstörung, Diebstahl eines Ausweises
Das Abhandenkommmen eines Ausweises durch Verlieren, Zerstörung oder Diebstahl, gilt als Verlust und muss der Polizei gemeldet werden. Ausweise, deren Verlust angezeigt wurden, werden annuliert. Danach kann ein neuer Pass beantragt werden. Hier finden Sie weitere Informationen.steht nix da von zerstörung
§ 275
§ 276
§ 281der € ist sicherlich auch eigentum irgendwoher und kann zerstört werden von dem einzelnen nach lust und laune
Wie wäre es mit § 303 StGB. Überdies könntest du auch aus deliktischer Haftung nach BGB belangt werden.
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Original geschrieben von Hightower2004
Es stellt sich noch die Frage was eine "Bareinzahlung auf ein fremdes Konto" bei der Postbank kostet. Das ist zwar nicht billig, aber mehr als 17,70 Euro, die das Girokonto in 3 Monaten kostet sind es sicher nicht. Evtl. das Geld doch bar an einer Postbank abheben die in unmittelbarer Nähe zur Hausbank liegt um dort das Geld sofort wieder einzahlen.Zur Not schieße ich noch 3x für je 1 Tag 1.300€ auf das Giro, dann kostet es nichts.