Wird sich um dasselbe handeln, ich finde die Entscheidung aber leider nicht mehr. Hast du ein Aktenzeichen?
Beiträge von booner
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Wird wohl genauso laufen wie beim ebay-KS.
Da wimmelt man die Leute auch mit System ab.
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Optionen, Rechte, Forderungen usw., halt keine Gegenstände.
Trifft aber auf Jacken nicht zu...
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Es geht um ein nagelneues E65.
Immer wenn der Akku komplett leer ist, sich das E65 also ausschaltet wird beim anschließenden Wiedereinschalten am Ladekabel die Uhrzeit abgefragt, ebenso das Datum.
Was kann da im Argen sein? Hat das E65 eine Pufferbatterie?
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Da heißt es wohl auf das N82 8GB warten

Perfektes Weihnachtsgeschenk 2008!
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Dann wird der Mobilfunkantrag halt "mangels Bonität" abgelehnt

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Zitat
Original geschrieben von jepp94
Ob das jetzt ein schwerwiegender Mangel ist oder nicht ist egal.Falsch! Ein Rücktritt kann nur dann wirksam erklärt werden, wenn ein erheblicher Mangel vorliegt.
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Bezog mich auf das "dafür" in deinem Post. Klingt so nach "Mehrwert".
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Zitat
Original geschrieben von senderlisteffm
Das ist was, das verstehe ich!

Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders, § 305c II BGB.
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Solche Vereinbarung wirken grds. nur zwischen den vertraglich gebundenen Parteien, also zwischen H+F und dir. Wie die genaue Gestaltung ist weiß ich nicht, evtl. schlägt das Rücktrittsrecht auch auf den Dauerbelieferungsvertrag mit dem Verlag durch.
Auch wenn nicht hat dich H + F dann von den Verpflichtungen ggü. dem Verlag freizustellen, wenn sie soetwas zusichern.
Ich denke es wird klappen. Wie gesagt, freundlich sein
