Beiträge von booner
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Original geschrieben von jonasm
Wo kann man noch die Gültigkeit abfragen? Oder wurde das abgeschafft? Unter 22922 wird mir kein Zeitraum mehr angesagt, genauso unter *100# oder hab ich was vergessen?Ja, das mein Beitrag 11/2 Monate alt ist...
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Original geschrieben von n3o
Hi,ich hatte letztens mal wieder den Fall, dass ich um 19:05 roundabout was eingestellt hatte, der Artikel auf der Übersichtsseite aber selbst um 01:30 nicht sichtbar war. Morgens um 09:00 sah ich den Artikel dann. Übrigens auch quergechecked über andere Rechner. Habe den Vorgang dann zweifach an das Team geschickt und habe zwei Mal nur eine Standardemail zurückbekommen. Sehr mieser Service meiner Meinung nach.
gruss
Das ist aber ungefähr in der Hälfte aller Verkäufe der Fall. Zumindest bei meinen Verkäufen.
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Wenn dir ein nachweisbarer Schaden entstanden ist, kannst du diesen von ebay als Begleitschaden ersetzt verlangen, es sei denn ebay kann nachweisen, die Pflichtverletzung nicht vertreten zu müssen.
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Wohl Nachwirkungen der Winterzeitumstellung.
Können die nach all den Jahren immer noch nicht gscheit...
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Für München kann ich die saumäßige Qualität in den letzten Woche bestätigen.
Habe testweise einer 0800er Nummer benutzt. Ab und zu bekam ich die Ansage, die Nummer sei nicht vergeben.
Also doch Engpässe in der MSC zum Festnetz?
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Da habe ich in der Tat gerade die Haftpflicht mit der Hausrat verwechselt.
In der Haftpflicht ist wohl die Grobe Fahrlässigkeit kein Ausschlusstatbestand, sondern nur der Vorsatz, vgl. § 152 VVG
Vielleicht sollte sich aber besser ein Versicherungsspezi zu Wort melden, evtl. gibts auch in der Haftpflicht Billigversicherungen die tricksen.
Soweit ich weiß reichen aber auch bei der Haftpflicht grob fahrlässige Obliegenheitsverletzungen (ich begebe mich ohne den gerade angerichteten Schaden zu melden 4 Monate auf Weltreise) für eine (teilweise) Leistungsfreiheit aus.
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Original geschrieben von Kaan
Das heißt - hab ich deinen Brief- gehört mir das Auto. Ich kann zu meiner zulassungsstelle und den Wagen SOFORT auf mich anmelden
.Uiuiui, da hat aber einer in Sachsenrecht nischt aufgepasst

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Original geschrieben von andi2511
Es ist doch gerade das Wesen der Haftpflichtversicherung, auch bei fahrlässig herbeigeführten Schäden zu leisten, oder? Ansonsten bräuchte ich ja keine. Oder habe ich da jetzt einen :gpaul: ?Natürlich. Du bist einem anderen regelmäßig nur zum Ersatz des ihm zugefügten Schadens verpflichtet, wenn du die Schädigung zu vertreten hast, dich also zumindest leichte Fahrlässigkeit trifft.
Die verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftungstatbestände sind im deutschen Recht sehr spärlich gesät. In der Praxis dürften da die Gefährdungshaftung des StVG (und dafür hat man ja die Pflichthaftpflicht) und die Tierhalterhaftung des BGB vorne liegen.
Sollte aber der Verschuldensvorwurf die Grenze zur groben Fahrlässigkeit überschreiten, steht dem Versicherer regelmäßig die Einrede der groben Fahrlässigkeit zu, d.h. nix gibts. Bei "Premium-Verträgen" verzichten manche Versicherer aber darauf, diese im Ernstfall zu erheben (kenn ich persönlich aber nur von Kfz-HP, ob es das bei Privat-HP auch gibt, keine Ahnung).
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Original geschrieben von Gibbs
Man Leute es nervt so. Euch sind die Versandkosten vorher bekannt. Warum kauft ihr denn bei dem laden und mekert später :flop:Weil wohl keiner vorab wusste, auf welcher Versandart und in welcher Verpackung die Ware kommt. 6€ für ein Einwurfeinschreiben im Luftpolsterumschlag können angemessen sein. Für eine Warensendung zu 70 Cent (so habe ich damals die Ware bekommen, wenn ich mich recht erinnere) im normalen Kuvert dagegen nicht.