Beiträge von booner

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    Original geschrieben von D-Love
    Wenn die wenigstens so aussähen wie die Dame aus der Werbung. Die hätte ich dann an deiner Stelle *kalauer* vor Ort mit meinem Hammer genagelt :D


    Ich kenne die Werbung nicht, aber schlecht sah sie nicht aus! Aber eine Stimme wie eine Kreissäge, um mal im Baumarktsegment zu bleiben. Deshalb blieb der Hammer im Hemd :)


    Edit: Klar kenne ich die Plakate von Alice. Hier in Bayern gibt es auch noch die Maxi. Aber lange Leitungen vertragen beide nicht...

    Diese Alice-Drücker sind wirklich von besonderer Penetranz. Auf diversen Einkaufparkplätzen wurde mri bis jetzt immer eine Übernahme der Grundgebühr für den bestehenden Anschluss bis zu dessen Kündbarkeit zugesagt. Vielleicht meinte er sowas?


    Eine Alice-Tante ist mir sogar mal 3 Minuten quer durch den Baumarkt hinterhergerannt :D

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    Original geschrieben von markusweidner
    Stimmt leider. Im Studententarif gibt es auch in Zukunft nur die Variante mit zwei SIM-Karten :-(


    Bist du dir da sicher? Dann wäre dieser Artikel von teltarif falsch...

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    Original geschrieben von _-=voodoo=-_
    Da du ebenso Linksabbieger bist, wenn du wendest, gilt das Rotlicht natürlich auch für dich. Wir haben hier eine ähnliche Kreuzung.


    Schön. Dann kann sich die Bullerei dort gleichmal einen Hochsitz ins Gebüsch zimmern. Das Rotlicht leuchtet ja immer schon länger als eine Sekunde (da vorher die Hauptampel A gar nicht grün zeigt). Sie können also am laufenden Band Fahrverbote aussprechen.

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    Original geschrieben von Carsten
    Tolle Skizze. :D


    Sach ich doch ;)




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    Ist an dem skizzierten Punkt B eigentlich noch eine richtige Abbiegerspur?
    Ansonsten würde die Abbiegeampel C ja der Ampel A der beiden anderen Fahrspuren entgegensprechen.


    Nein, das ist einfach nur ein unmarkierter Zwischenraum zwischen den beiden Grünstreifen. Der Gegenverkehr darf dort aber nicht links abbiegen, die haben einen "nur-geradeaus-Blaupfeil"!


    EDIT: Du meintest wohl das Abbiegerrotlicht steht im Widerspruch zu der Ampel auf Höhe A in der Fahrtrichtung, in der ich vor dem wenden fuhr, oder? Das könnte man natürlich auch andeken. Aber wie gesagt, es gibt keine Linksabbiegerspur.


    Das Abbiegerotlicht hängt auch ziehmlich niedrig, so dass es ein ganz hinten stehender Wendender, vor dem ein linksabiegender Kleintransporter wartet sowiso nicht sehen kann. Ganz toll gelöst :cool:

    Hallo,



    folgende Frage: Ich fahre auf der Skizze als das durch den rötlichen Pfeil symbolisierte Auto auf dieser vierspurigen innerörtlichen Bundesstraße.


    Nun bin ich auf dem linken Richtungsfahrstreifen und möchte wenden. Die Ampel für beide Richtungsfahrbahnen zeigt in diesem Moment grün (stinknormale geradeaus-Ampel ohne Pfeil), siehe auf der Skizze als Punkt A . An der Ampel befindet sich weder ein Wendeverbotsschild, noch ein blauer Richtungspfeil, der nur geradeaus bzw. rechts gebietet, noch durchgezogene Linie. Man darf hier also links abbiegen.


    Nun fahre ich in die Bucht zwischen den beiden Grünstreifen ein (Punkt B auf der Skizze ) und warte, da an Punkt C noch ein Linksabbiegerrotlicht angebracht ist, das momentan auch leuchtet. Brav wie ich bin warte ich immer solange, bis dieses erlischt.


    Hier nun die Frage: Mein Wendevorgang ist meiner Auffassung nach ebenso wie ein Linksabbiegevorgang zu werten. D.h. also, das Linksabbiegerrotlicht gilt auch für mich. Sicher bin ich mir da jedoch nicht, im Zweifel warte ich aber lieber.


    Heute wurde ich aber schon zum zweiten Mal wild hupend von einem anderen Wendewilligen überholt, der neben mir kurz hielt um dann trotz leuchtendem Linksabbiegerrotlicht zu wenden.


    Was ist nun Sache? Gilt das Linksabbiegerrotlicht auch für "nur" wendende Verkehrsteilnehmer oder ausschließlich für Linksabbieger?


    Anmerkung: Bis vor ein paar Wochen gab es das zusätzliche Linksabbiegerrotlicht gar nicht. Ansonsten aber selbe Situation, d.h. man durfte Linksabbiegen und auch Wenden.


    Das neue Linksabbiegerrotlicht könnte man aber eigentlich auch so auffassen, als das man NUR NOCH Linksabbiegen (erst bei Erlöschen), aber nicht mehr wenden darf.


    Meine Frage:


    1. Darf ich dort wenden?
    2. Muss ich als Wendender das Erlöschen des Linksabbiegerrotlichts abwarten?



    Meine Antwort wäre zweimal "ja"! Richtig? Oder Falsch? :D



    Hier die Skizze: