Dann hat wohl in der Kartonfälscherwerkstatt einer nicht ausgepasst ![]()
Beiträge von booner
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Zitat
Original geschrieben von fangschte
Auf alle Fälle nicht die Europäische Version ;)! Evtl. aus Asien? Dort haben die 8xxx Verpackungen doch immer diese 'Kreise'.
Ham die Chinesen auch ein CE-Prüfsiegel?
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Wie einige sicher schon bemerkt haben, ist i-w-f alias handygigant wieder aktiv (beim Schnäppchenkaputtmachen).
Er handelt jetzt (offziell) unternehmerisch und zwar in der Form der Dubno & Wittmann GbR.
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…2957&item=6320999834&rd=1
Ob er wohl alle seine Verkäufe ordnungsgemäß nachversteuert hat? Hat doch jemand die SteuFa auf ihn gehetzt?
Also, wer mal was kaufen (und zurückschicken will)...
edit: Die AGB sind auch ein Schmankerl, mein Favorit: "Unversiechtem Versand"

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klaus: Du machst es einem wirklich nicht einfach

Hast du noch den URL zu dem von dir gekauften Angebot? Wäre ganz sinnvoll...
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Fakt ist doch: Nokia selbst verteibt keine "refurbishte" Ware. Es gibt von seiten der Firma Nokia nur Swap-Einheiten, welche dann allerdings ohne OVP und Zubehör, sowie ohne Akku wären.
Auch ist Nokia keine Aptoheke, wo man sich im großen Stil originale Ersatzteile zur Selbstverwendung bestellen kann. Diese Teile werden nur an autorisierte Stellen mit der Maßgabe, sie nicht an Dritte weiterzuäußern, verkauft.
Selbst wenn Dritte an diese originalen Teile in dem benötigten Umfang kommen, wäre es wirtschaftlich unsinnig, mit Fachkräften daraus Handys wiederherzustellen.
Das Argument, dass es das spezifische Modell schon seit mehreren Jahren nicht mehr von Seiten des Herstellers gibt, somit eine Wiederaufbereitung mit originalen Teilen und unter fachmännischen Bedingungen ansatzweise Sinn machen würde, zieht auch nicht. Dann wären die originalen Ersatzteile mittlerweile auch vom Markt oder zumindest knappes Gut.
Somit steht eigentlich fest, dass die refubishten Geräte i.d.R. nicht aus dem Geschäftsbetrieb der Fa. Nokia stammen und mit nicht originalen Teilen gearbeitet wird.
Wird in der Artikelbeschreibung durch den Verkäufer aber mit einem markenrechtlich geschützten Begriff, also etwa mit "Nokia Handy XYZ" geworben, kann der Käufer erwarten, ein Handy aus dem Geschäftsbetrieb des Markeninhabers geliefert und übereignet zu bekommen.
Dies gilt natürlich auch, wenn "nur" mit "Nokia Handy XYZ" und nicht mit " original Nokia Handy XYZ" geworben wird. Vielmehr muss der Verkäufer ausdrücklich erwähnen, wenn die zu verkaufende Sache nachteilig von der nach dem Gattungsbegriff zu erwartenden Art und Güte abweicht.
Bei nachgebauten Handys also etwa durch Begriffe wie "Plagiat", "Nachbau" "Nachahmung", "Blender", "Falsifikat" oder "Replika".Unterlässt er dies, obwohl er weiss, das es sich nicht um originale Ware handelt, täuscht er den Käufer. Ab hier wird das Ganze dann strafrechtlich relevant (Betrug, § 263 I StGB).
Unabhängig davon hat der getäuschte Käufer eines solchen Plagiats natürlich zivilrechtliche Ansprüche gegen den Verkäufer.
Die zweite Ebene stellt der Gebrauchsgrad der Sache dar. Wiederaufbereitet ist ungleich Neuware und meines Erachtens auch ungleich neuwertige Ware.
Hinweise wie "refurbished", "industrial new" muss der durchschnittliche Käufer auch nicht interpretieren können. Obwohl es auch deutschsprachige Begriffe gibt, die den Zustand bechreiben können, werden diese "Modewörter" benutzt, um den Käufer zu täuschen, weil er sie entweder gar nicht versteht, oder weil er denkt, es wäre ein Fachterminus im positiven Sinne.
Der fehlerhaft beschriebene Gebrauchsgrad kann jedoch außen vor bleiben, da es ja gar keine wiederaufbereitete, aus dem Geschäftsbetrieb von Nokia stammende Ware geben dürfte, siehe oben. Diese Art von Ware steht also schon in dieser Hinsicht im Widerspruch zur Beschreibung, auch ohne nhegative Abweichung des tatsächlichen Gebrauchsgrades vom vereinbarten Gebrauchsgrad.
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