ZitatOriginal geschrieben von kopporama Komisch auch, dass der Käufer sofort einen Anwalt einschaltet.
Sehe ich auch so.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß eine evtl. vorhandene Rechtsschutz- Versicherung des Käufers Deckungszusage gibt, ohne daß der Käufer es mindestens 1x versucht hat, sich mit dem Verkäufer zu verständigen.
Fazit: Der Anwalt ist entweder vom Käufer privat beauftragt (vielleicht ein Bekannter), oder ein Fake. Hat sich der Anwalt per Brief an Dich gewendet, oder per Email?
Sofern ich als Verkäufer über eine RS- Versicherung verfügen würde, würde ich dort wegen Deckungszusage anfragen, und falls ja, in Absprache mit der RS- Versicherung den Käufer gaaanz langsam kommen lassen.
ACHTUNG, BÖSE FALLE: Falls das ganze über die RS- Versicherung geht, darfst Du keinen Vergleich mit dem Käufer schließen, sondern mußt das Gericht entscheiden lassen. Bei einem Vergleich zahlst Du alle Kosten trotz RS selber!