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Beiträge von horstihorsthorst
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Von welchen 90 Tagen sprichst du?
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Die beiderseits einvernehmliche Mieterhöhung fällt einfach nicht unter den Anwendungsbereich des § 558 BGB.
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Zitat
Original geschrieben von kmak
Immer noch ein Alleinstellungsmerkmal ...Eher nicht. Die bekommst du auch bei der ING-DiBa.
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Beim Moto G4 hätte man eine eingesetzte SD-Karte zum "internen Speicher" machen können. Lässt sich im entsprechenden Menü auswählen.
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Kurz gesagt, wenn die Voraussetzungen des Abs. 1 vorliegen kann der Vermieter die Zustimmung von dir verlangen.
Liegen die Voraussetzungen nicht vor, kann er mit deiner Zustimmung trotzdem erhöhen.
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§ 558 Abs. 6 BGB gilt natürlich für den gesamten Paragraphen, aber zur Erklärung beziehe ich mich erstmal nur auf Abs. 1.
Der Vermieter kann die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen, wenn die entsprechenden Zeiträume aus Abs. 1 eingehalten werden. Er kann dafür von dir die Zustimmung zur Erhöhung verlangen. Notfalls mit Hilfe des Gerichts.
Abs. 1 sagt, dass frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung ein solches Verlangen geltend gemacht werden kann. Grundsätzlich sind aber Parteien in der Vertragsgestaltung frei und können abweichende Regelungen treffen. Hier geht dies wegen Abs. 6 allerdings nicht.
D.h. wenn im Mietvertrag eine Regelung enthalten wäre, wonach der Vermieter z.B. anstelle nach einem Jahr schon nach 6 Monaten eine Erhöhung geltend machen könnte, so wäre diese Regelung unwirksam.
Das ganze bezieht sich aber nur darauf wann und ob der Vermieter eine Erhöhung von dir verlangen kann. Unabhängig davon können - wie bei dir geschehen - Vermieter und Mieter sich auch in einem kürzeren Zeitraum einvernehmlich auf eine Mieterhöhung einigen.
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Zitat
Original geschrieben von Vieltaenzer
Und Vereinbarung heißt ja auch, selbst wenn ich unterschreibe, ist es unwirksam. Daher steht für mich die damalige Unwirksamkeit zumindest einer Zustimmung außer Frage.Nein!
"Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam." -> Das bedeutet, dass eine Vereinbarung wonach das Mieterhöhungsverlangen z.B. nach einem halben Jahr geltend gemacht werden kann ist unwirksam.
Das heißt aber nicht, dass beide Parteien, wie hier geschehen, die Miete innerhalb kurzer Zeit (auch nach oben) anpassen können.
"einfach widerrufen" -> das kann doch nur ein Witz sein
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Auch eine eigentlich "unwirksame" Mieterhöhung wird durch deine Zustimmung wirksam.
Wenn sich Vermieter und Mieter einig sind können sie die Miete beliebig oft und beleibig hoch anpassen.
Es war dein Fehler zuzustimmen.
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Zitat
Original geschrieben von elchris
...Mit echtem Dual SIM meine ich zwei Sachen: ...
Das beherrscht das oben bereits genannte Moto g4, sowie das moto g4 plus.
Bin zufrieden damit.