Beiträge von elchris

    Die Abdeckung entspricht gut demjenigen, was man mit einem Endgerät und Lock auf den ARFCN als Abdeckung erfährt, also technisch korrekt. Problem ist tatsächlich der Datenstand, in München ist in Englschalking eine Abdeckung eingetragen, die in 05/2025 kurz an war aber seitdem wieder Offline.


    Eine Bewertung nach dem 1.1. wird sich zeigen, bis dahin läuft mein Testgerät schon garnicht immer mit.

    Wenn man jetzt Gewissheit hätte, dass die vielen in den Städten herumstehenden und noch nicht integrierten Anlagen quasi mit einem Fingerschnipp on-air gehen könnten, könnte das vielleicht wirklich reichen. Ich bleibe allerdings weiterhin sehr skeptisch.

    Danke für die Rechnung. Wir wissen nach dem Jahreswechsel mehr, vielleicht lässt sich dann auch ableiten, warum die Anlagen so lange Offline waren. Hat 1&1 wirklich nur gewartet um nicht zweimal arbeiten zu müssen und tut nur das Mindeste für die Lizenzerfüllung oder hat es eine weitere Behinderung gegeben - beides wichtig auch für die Betrachtung der BNetz.

    Jetzt ist es wieder schwierig daraus eine Bevölkerungsabdeckung zu errechnen. Ich denke aber nicht, dass auf 1,4% der Fläche 25% der Bevölkerung leben. Realtistisch ist in Deutschland nicht mal 1:10.

    Das macht doch alles keinen Sinn, oder ist das 1&1 Backbone so arg überlastet das man nicht mehr Sender an Netz bringen kann ohne die vorgelagerte Technik zu überlasten?

    Ich bleib dabei, keine nutzbare Glasfaser vorhanden bis aufs Dach. Aufgebaut wurde nur der Standortsicherung wegen.

    Zitat

    Am Tag der Umschaltung Ihres Anschlusses darf Ihre Versorgung unterbrochen sein. Ihr neuer Anbieter kann auch eine längere Unterbrechung der Versorgung mit Ihnen vereinbaren. Im Fall einer ungewollten Versorgungsunterbrechung von mehr als einem Tag wenden Sie sich schnellstmöglich an Ihren neuen Anbieter. In diesem Fall können Sie eine Weiterversorgung verlangen, die der neue Anbieter mit dem bisherigen Anbieter abstimmt.


    Schreibt die Bundesnetzagentur dazu. Üblicherweise ist eine Abschaltung beim alten Anbieter um kurz nach 0Uhr, die Übertragung zum neuen Anbieter inklusive funktionsfähigem Anschluss ist in etwa bis 6Uhr gewährleistet.

    Jetzt ist die Rechtsabteilung aufgewacht und hat gemerkt in was für eine Lage sie sich selbst gebracht haben, jetzt müssen sie sich mit allen Mitteln befreien. Ich hätte das allerdings erst nach einer Entscheidung zu den angeblichen Verzögerungen seitens Vantage gegenüber 1&1 getan. Mit dem einfachen allein rund um München dutzendfach zu erbringenden Beweis, dass Vantage auch für VDF die Leistungen nicht erbringt.

    Sind damit auch die anderen Auflagen obsolet? Z.B. das 25% Ausbauziel?

    Es wird zumindest nicht mehr eingefordert, ich erwarte über die ganze Spektrumsvergabe einen jahrelangen Rechtsstreit, das ist für uns Nutzer nicht gut, es sollte eigentlich schnell klar sein, welcher Anbieter über was für ein Spektrum verfügen darf.

    Die Kunststoffe sind besser geworden, die recht alten Panelstrahler haben einen zwar widerstandsfähigen aber recht grobporigen Kunststoff an dem sich das Grünzeug wunderbar festsetzen kann.


    Wir haben von einer alten Zugfunk70 Antenne mal den Moosbelag abgekratzt - das hatte Rollrasenqualität nach 35 Jahren.