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Die Karte im Gigabitgrundbuch basiert auf einer Vorgaberechnung durch die BNetz aber auch da sind keine durch uns nachprüfbaren Kriterien bekannt. Wenn ich die Abdeckung von 1&1 mit eigenen Beobachtungen am Endgerät vergleiche landen wir bei einer RSRP im Bereich -110 bis -120dbm, das ist auch der einzige direkt ermittelbare Wert, RSSI und v.a. das SNR leiten sich dann von Umgebungsvariablen ab und schwanken teils über den Tag.
Die hohe Reichweite des 1&1 Netzes trotz hoher Frequenz erklärt sich durch das ruhige Funkfeld, fernab vom ausgewiesenen Versorgungsbereich eines 1&1 Senders, wo im besten Falle also nur man selbst mit einem darauf festgelegten Gerät rumsteht sind 10km kein Problem. Würde nun dazwischen ein Sender mit Empfängern sein käme das gewünschte Signal nicht mehr durch, mit mehr eigenen Sendeanlagen könnte es 1&1 also passieren, dass die reine Coverage in der Fläche erst mal wieder rechnerisch abfällt. Eine weitere Erklärung für die vielen nicht aktivierten Sender - Erfüllung der Auflagen auf kreative Art und weise.
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Da geht es nur um Coverage, technisch anliegendes ausreichendes Funksignal. Dass es durch die Netzlast dann meistens zu Vodafone geht ist egal, die Forderung weil sie wieder einmal schlecht gestellt wurde (wer erinnert sich an den LTE Ausbau "in der Fläche"?) ist erfüllt - hmpf, ich werde nicht mehr allzu glücklich mit der BNetz.
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Angenommen 1&1 nutzt ab 1.1.26 die zusätzlichen Frequenzen im Band 1 und Band 7. Wie ordnet man das dann in die Nummerierung der Sektoren ein. Gibt es schon Beispiele?
Wenn die Zelle an einem Montag eingeschalten wird bildest du einfach die Quersumme der ID, rundest auf den nächsten 10er auf aber nicht wenn es 70 wäre, dann musst du vier draufzählen. Von da aus wird dann ganz einfach runtergezählt! An einem Dienstag nur drei.
Ne - keine Ahnung, die haben das System nun mehrfach geändert, dass wieder was völlig neues kommt ist also auch möglich.
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Darf ich fragen, mit welcher Hardware du loggst? Und wie der Bandlock funktioniert?
Zumeist Poco M4 Pro 5G. Bandlock dort via MTK Engineer Mode.
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Die Abdeckung entspricht gut demjenigen, was man mit einem Endgerät und Lock auf den ARFCN als Abdeckung erfährt, also technisch korrekt. Problem ist tatsächlich der Datenstand, in München ist in Englschalking eine Abdeckung eingetragen, die in 05/2025 kurz an war aber seitdem wieder Offline.
Eine Bewertung nach dem 1.1. wird sich zeigen, bis dahin läuft mein Testgerät schon garnicht immer mit.
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Wenn man jetzt Gewissheit hätte, dass die vielen in den Städten herumstehenden und noch nicht integrierten Anlagen quasi mit einem Fingerschnipp on-air gehen könnten, könnte das vielleicht wirklich reichen. Ich bleibe allerdings weiterhin sehr skeptisch.
Danke für die Rechnung. Wir wissen nach dem Jahreswechsel mehr, vielleicht lässt sich dann auch ableiten, warum die Anlagen so lange Offline waren. Hat 1&1 wirklich nur gewartet um nicht zweimal arbeiten zu müssen und tut nur das Mindeste für die Lizenzerfüllung oder hat es eine weitere Behinderung gegeben - beides wichtig auch für die Betrachtung der BNetz.
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Jetzt ist es wieder schwierig daraus eine Bevölkerungsabdeckung zu errechnen. Ich denke aber nicht, dass auf 1,4% der Fläche 25% der Bevölkerung leben. Realtistisch ist in Deutschland nicht mal 1:10.
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Das macht doch alles keinen Sinn, oder ist das 1&1 Backbone so arg überlastet das man nicht mehr Sender an Netz bringen kann ohne die vorgelagerte Technik zu überlasten?
Ich bleib dabei, keine nutzbare Glasfaser vorhanden bis aufs Dach. Aufgebaut wurde nur der Standortsicherung wegen.
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Neu::
80639 München, Siegrunestraße 19: 459461-7,8,9
80687 München, Agnes-Bernauer-Straße 71: 459453-19,20,21
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Zitat
Am Tag der Umschaltung Ihres Anschlusses darf Ihre Versorgung unterbrochen sein. Ihr neuer Anbieter kann auch eine längere Unterbrechung der Versorgung mit Ihnen vereinbaren. Im Fall einer ungewollten Versorgungsunterbrechung von mehr als einem Tag wenden Sie sich schnellstmöglich an Ihren neuen Anbieter. In diesem Fall können Sie eine Weiterversorgung verlangen, die der neue Anbieter mit dem bisherigen Anbieter abstimmt.
Schreibt die Bundesnetzagentur dazu. Üblicherweise ist eine Abschaltung beim alten Anbieter um kurz nach 0Uhr, die Übertragung zum neuen Anbieter inklusive funktionsfähigem Anschluss ist in etwa bis 6Uhr gewährleistet.