Beiträge von henry1000

    Verkaufe ein Note 10.1 3G in der Farbe grau. Das Gerät kann mit jeder Karte benutzt werden. Mit dieser Version funktioniert auch das Telefonieren. Das Rechnungsdatum vom Note ist der 01.02.2013, somit habt ihr noch eine Restgarantie. Es handelt sich um die 16GB Version. Der Wert 480€


    Zusätzlich gibt es eine schnelle 64GB MicroSD Karte von Samsung. Der Wert 50€.


    Weiterhin wird diese Original (Samsung EFC-1G2N Diary) Tasche mitgegeben, der Wert 30€.


    Der Hammer zum Schluss: Samsung Bluetooth S Pen HM5100, Wert 50€


    Gesamtpreis: 610€


    Sowohl das Gerät selbst auch das Zubehör wurden kaum genutzt. Die Rechnungen gebe ich mit.


    Aufgrund des neuwertigen Zustandes möchte ich 499€.


    Ich bin nicht an einem Tauschangebot interessiert.

    Bisher waren die Erfahrungen gut aber....


    ....bei meinem letzten Vertragsabschluss (Base Classic und ein Note 10.1) erhielt ich ganz offensichtlich ein gebrauchtes Gerät -möglicherweise auch ein Rückläufer. Der Aufkleber der Verpackung war aufgerissen und die Folie an diversen Stellen unsauber "wieder" angebracht. Die Displayumrandung neben der Displayfolie war verschmutzt. Telefonisch erhielt ich die Info, dass das Gerät direkt vom Lieferanten zugestellt worden wäre und daher sollte ich es zurückschicken. Nachdem zurücksenden des Gerätes erhielt ich die Info, dass Handyflash zwecks Kontrolle das Paket selbst aufgerissen hätte, weil man mit diesem Lieferaten nicht so lange zusammenarbeiten würde. Jetzt soll ein Techniker überprüfen, ob und wann das Gerät genutzt worden ist (ist jemandem eine solche Auslesemöglichkeit bekannt ?). Mal schauen wie lange das ganze dauern wird....

    Eine heimliche Aufnahme kommt für mich nicht in Frage. Es geht mir auch darum, dass ich nicht Auflagen erteilt bekomme, die Möglicherweise nicht Rechtens sind. Die Aufzeichnung dient sicherlich auch zur Abschreckung. Für mich ist viel gewonnen, wenn ich ggf. gerichtsverwertbar nachweisen kann, was tatsächlich gesprochen worden ist.


    Ich habe den Eindruck, dass die bestellten Gutachter (vorsichtig ausgedrückt) auch nicht ganz sauber sind. Es soll nicht zu einer Situation kommen, wo Aussage gegen Aussage steht. Zumal argumentiert werden könnte: mein Zeuge, ein Kumpel, wird zu mir halten! Während die Gutachter und der Beamte öffentlich bestellt und somit keinerlei Beziehungen zueinander pflegen. Es könnte der Eindruck entstehen, dass diese "gänzlich unparteisch" und unvoreingenommen wären im Gegensatz zu meinem Kumpel.


    Wie angekündigt, werde ich mir den Zeugen in jedem Falle greifen, mal schauen was dabei rauskommt.

    Ich habe seit einiger Zeit Ärger mit einem Sachbearbeiter vom XXXXXamt (ist nicht so relevant). Während wir mündlich einen bestimmten Sachverhalt erörtern und absprechen und ich mich danach richte, kommen die schriftlichen Auflagen anders, so dass mir immer mehr finanzielle Aufwendungen entstehen, die aus meiner Sicht nicht gerechtfertigt sind. Ich habe mich immer wieder zurückgehalten, weil ich die Genehmigung nach Möglichkeit ohne Ärger erhalten wollte. Der Mann führt sich auf wie ein König.


    Kurzum: Ärger mit einem Beamten, der sich nicht an das mündlich abgesprochene hält und mir schriftlich andere oder weitere Auflagen erteilt. Dieser Umstand ist für mich nicht mehr tragbar.


    Ich werde demnächst auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.


    Vorher kommt es jedoch bezüglich einer Abnahme wieder zu einem Treffen vor Ort.


    Ich möchte das Gespräch aufzeichnen. Mir ist bekannt, dass eine heimliche Aufzeichnung nach § 201 StGB strafbar ist. Daher möchte ich den Beamten vorab mitteilen, dass ich das Gespräch aufzeichnen werde. Es passiert also nicht heimlich. Insgesamt werden zwei weitere Gutachter vor Ort sein. Ich bin bei dieser Begehung allein. Dies könnte für mich entscheidend sein und nach Möglichkeit auch gerichtsverwertbar.


    Die Frage lautet nun: Ist trotz einer Ankündigung meinerseits, eine Zustimmung seitens des Beamten für eine Aufzeichnung erforderlich? Hierbei handelt es sich aus meiner Sicht um die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe. Gibt es diesbezüglich rechtliche Hinderungsgründe, wenn ich nach Ankündigung aufzeichne und der Beamte mit den Gutachtern mir keine Zustimmung erteilt?


    Sollte ich vor Ort, unmittelbar vor Beginn der Besichtigung die Ankündigung der Aufzeichnung mitteilen oder einige Tage vorher?


    Über Hinweise würde ich mich sehr freuen...