Beiträge von henry1000

    Ich hoffe, dass meine Vorstellung realisierbar ist.
    Ich wohne mit meiner Mutter im selben Haus, jedoch wohnt sie in ihrer eigenen Wohnung. Ich habe einen ISDN Anschluss und möchte, dass sie auch eine eigene Nummer zugewiesen bekommt. Als Hardware ist eine Fritzbox 7170 vorhanden. Ich selbst möchte ein ISDN - (schnurlos) Telefon kaufen und meine Mutter soll ebenfalls ein schnurloses Telefon bekommen. Ein analoges Faxgerät habe ich auch noch und soll selbstverständlich auch eine eigene Nummer bekommen. Mit ISDN sicherlich kein Problem, oder? Ist das überhaupt möglich, wenn sie ein analoges Telefon hat? Ich nehme an, dass die Basisstation meiner Mutter in meiner Wohnung aufgestellt sein und sie eine sep.Ladeschale in ihrer Wohnung haben müsste, oder kann ich auch einem schnurlosen Telefon eine Nummer zuteilen, wenn wir die selbe Basisstation verwenden?


    Gruss
    Henry

    Verkaufe (kein Tausch) ein E61 aus VVL von Schwiegervater. Aufgrund meiner Handyneugier musste und durfte ich einen halben Tag damit rumspielen. Das Handy kam gestern (20.06.06) an und ist heute schon hier. Das Display des Handys hat keinerlei Pixelfehler und funktioniert einwandfrei -:)) Die Folie habe ich selbstverständlich nicht abgenommen, auch sonst bin ich sehr behutsam damit umgegangen und selbstverständlich dem eleganten Gerät keinen Schaden zugefügt. Das Handy ist OVP und eine Rechnung gehört zum Lieferumfang. Rechnungsdatum ist der 16.06.06. Das Handy kann auch in Berlin abgeholt werden. Für alle anderen erfolgt der Versand mit Hermes und ist versichert. Dieser ist bereits im Preis enthalten. Meine Vorstellung vom Preis 335,- Euro.


    P.S. Brandingfrei



    Neuer Tiefpreis 320

    Hallo TT-User,


    meine Frau und ihre Freundin wollen gemeinsam einen Imbisswagen betreiben. Dieser soll überwiegend auf Wochenmärkten betrieben werden.


    Es wäre schön zu wissen, ob nicht für den Anfang steurliche Vorteile oder ähnliches (z.B. Zuschüsse für Existenzgründer oder andere Fördermittel ) vorgesehen sind.
    Der Arbeitsvertrag von meiner Frau wurde nicht verlängert und auch ihre Freundin ist seit längerem Arbeitslos (bekommt aber kein Hartz, weil das Einkommen des Mannes ganz ordentlich ist).


    Welche Art von Genehmigungen müssen wo beantragt werden?
    Worauf sollte man beim Betreiben eines solchen Imbisswagens beachten?
    Wir wären für jeden Hinweis dankbar.


    In diesem Sinne
    Henry

    [QUOTE]Original geschrieben von HappyDay989
    Ich hatte genau einen Artikel darüber.....



    Hab ich wohl überlesen, sorry.




    [QUOTE]Original geschrieben von HappyDay989
    "Zu klären wäre also: Fällt ein seit über 1.200 Jahren toter Araber noch unter den völlig uneingeschränkten Schutz der Persönlichkeitsrechte? In Dänemark, einem Land, das ja nun nicht gerade für seine Willkürjustiz oder ein gnadenlos diktatorisches oder fundamental-christliches Staatswesen bekannt ist, hat man genau diese Frage verneint und eine Klage gegen die Veröffentlichung dieser Karikaturen abgewiesen.


    Nun, es geht hier nicht um die Persönlichkeitsrechte eines "Arabers". Mit der Veröffentlichung dieser Karikaturen wollte der Zeitungsverleger sicher nicht den einen Araber angreifen. An dieser Stelle muss man nochmal verdeutlichen, dass dieser eine Araber für die Menschen des islamischen Glaubens zugleich "der ARABER" schlechthin ist. Somit lässt sich das auch nicht auf die Persönlichkeitsrechte eines vor 1200 Jahren verstorbenen Menschen abschwächen. Vielmehr stellt dies einen indirekten Angriff auf die Persönlichkeitsrechte der Anhänger dieses Glaubens dar.
    Wie man anhand der extremen Reaktionen sieht, fühlen sich diese Menschen auch angegriffen und beleidigt. Die genaue Begründung der dänischen Gerichte hätte mich zu dieser Frage durchaus interessiert. Wie dem auch sei, ich vertrete die Ansicht, dass die Veröffentlichung dieser Karikaturen durchaus einen Angriff darstellt und die Persönlichkeitsrechte erheblich verletzt hat, so dass hier die
    Meinungsäußerung dem Persönlichkeitsrecht nicht überwiegen kann.


    Wie aus diversen Beiträgen und Kommentaren zu lesen ist, waren die Veröffentlichungen aus politischer Sicht einfach nur dumm und provokativ. Leider beteiligten sich im Nachhinein auch einige andere Zeitungen an diesen Veröffentlichungsaktionen. Es bedeutet doch keine Niederlage für die Pressefreiheit, wenn man sich dieser Aktion entält. Eine sachliche Berichterstattung würde doch auch genügen.


    Es ist mir unbegreiflich, wie einige Reporter mit der Macht ihres Mediums so missbräuchlich und verwerflich umgehen. Erwähnen möchte ich in diesem Zusammenhang den Fall Osthoff, um das "Bohren" der Focus Reporter in Bezug auf eine Lösegeldzahlung. Es war doch jedem klar, dass Lösegeld durch die Bundesregierung gezahlt worden war. Warum muss man weiterhin alles hinterfragen und veröffentlichen, obwohl es auf der Hand lag. Hier war es überhaupt nicht angebracht, für "Fakten Fakten Fakten" zu sorgen. Wie zu diesem Thema bereits trefflich geschrieben wurde, dass man als Deutscher in den entsprechenden Regionen befürchten
    muss, von den kriminellen Gruppierungen als sichere Geldquelle bei erpresserischen Handlungen angesehen zu werden. Ich bin mir sicher, dass allein durch solche Hinterfragungen und Veröffentlichungen die Täter der beiden entführten Dresdener annmiert wurden, sofort
    wieder deutsche zu entführen.


    Ich hoffe, dass sich die Lage schnellstmöglich beruhigt und eine weitere Eskalation dieser überzogenen Reaktionen der Araber verhindert werden kann.


    In diesem Sinne

    HappyDay989
    "Und ja doch, es geht um Meinungsfreiheit, um eine der kostbarsten Errungenschaften der Demokratie. Wer dieses Recht einschränkt, nur um sich nicht den Zorn von Fanatikern zuzuziehen, der hat im Grunde einen großen Teil dessen aufgegeben, was Demokratie ausmacht...."


    Für die Auslegung der Grundrechte ist das Bundesverfassungsgericht zuständig.


    Das BVerfG hat entschieden, dass das Grundrecht der Meinungsfreiheit kein schrankenlos gewährtes Grundrecht ist. Wenn also zwei Grundrechte "kollidieren", muss das BVerfG abwägen, welches Grundrecht "den kürzeren ziehen muss" bzw. welches Grundrecht höherwertig ist.


    Hier nochmal mein Zitat aus Seite 1:


    "Sie beansprucht keineswegs den Vorrang vor dem Persönlichkeitsschutz.
    Vielmehr geht bei Meinungsäußerungen, die als Formalbeleidigend oder Schmähung
    anzusehen sind, der Persönlichkeitsschutz der Meinungsfreiheit REGELMÄßIG vor"
    (BVerfGE 66, 116, 151; 82, 272, 281, 283ff).


    Diese Zeichnungen können ohne weiteres als formalbeleidigend bzw. Schmähung angesehen werden. Die Meinungsfreiheit ist sicherlich eine kostbare Errungenschaft einer Demokratie, ist denn das Persönlichkeitsrecht eines Jeden, kein kostbares Gut einer Demokratie?
    Was soll der Mensch mit einer Meinungsfrieheit, wenn er selbst nicht "frei" ist?


    Mir geht es hierbei um die rechtliche Wertung. Bezüglich des Lebens des Propheten werde
    ich mich mal bei einem türkischen Kumpel schlau machen und dich informieren, warum der Prophet selbst zum Schwert gegriffen hat und inwieweit dies mit der islamischen Lehre vereinbar ist.


    Im übrigen finde ich diese Diskussion angenehm sachlich.


    In diesem Sinne
    einen schönen Samstagabend

    Die Meinungsfreiheit ist kein schrankenlos gewährtes Grundrecht.


    "Sie beansprucht keineswegs den Vorrang vor dem Persönlichkeitsschutz.
    Vielmehr geht bei Meinungsäußerungen, die als Formalbeleidigend oder Schmähung
    anzusehen sind, der Persönlichkeitsschutz der Meinungsfreiheit regelmäßig vor"
    (BVerfGE 66, 116, 151; 82, 272, 281, 283ff).


    Der Aussagewert dieser Abbildungen dürfte jedem klar sein.
    Mit diesen Karikaturen, wird der Prophet selbst als Bombenleger
    dargestellt. Somit werden alle Araber bzw. Angehörige des Islam als
    bombenlegende Menschen abgestempelt.
    Auch wenn man den Islam nicht als eine friedlich gesinnte
    Religion ansieht, so ist die Mehrheit (man mag es kaum glauben) für den
    Frieden und gegen einen Krieg. In der heutigen Zeit ist eher ein kleiner Teil
    (bei über einer Milliarde Glaubensanhängern), der kriegerische Auseinander-
    setzungen für "unbedingt erforderlich" hält. Daher halte ich es für nicht richtig
    wenn alle Moslems in dieser Weise beleidigt werden.


    Es wäre wünschenswert, dass die Zeitungsverlger bei solch einem
    Reizthema etwas mehr Sensibilität an den Tag gelegt hätten.


    Es ist zu hoffen, dass die Situation sich in den nächsten Tag
    beruhigt.

    Bei der Sachbeschädigung handelt es sich um ein Antragsdelikt.
    Wenn du keine Anzeige erstattest bzw. deine Anzeige zurücknehmen würdest,
    gebe es weniger Probleme.
    Andernfalls bei Aufrechterhaltung der Strafanzeige, wäre dein "Freund"
    verurteilt. Durch diese Verurteilung würdest du aber nicht zu deinem
    Geld kommen. Das Gericht würde ihn für diese rechtswidrige
    Tat (Sachbeschädigung) verurteilen. Du würdest deinen Schaden dadurch
    erstmal nicht ersetzt bekommen.
    Hierzu bedarf es einer gesonderten Klage auf dem zivilen Rechtsweg. Erst nach diesem
    Urteil besteht die Möglichkeit, dass du zu deinem Geld kommst.


    Ich würde dir Raten, keine Anzeige zu erstatten.


    Wenn er bis zu dem vereinbarten Termin nicht bezahlen sollte, könntest
    du immernoch den zivilen Klageweg bestreiten. Deine zivilrechtlichen Ansprüche
    wären bis dato nicht verjährt.

    Hallo,


    Mein MacMini ist zur Zeit an meinen alten Röhrenmonitor
    angeschlossen. Da ich auf Windows nicht verzichten möchte und ich mir
    demnächst ein Notobook kaufen werde, stellt sich die Frage, ob ich
    den "Mini" evtl. an den Bildschirm des Notebooks anschliessen könnte.
    Somit könnte ich auf meinen dicken 19 Zoll Röhrenmonitor verzichten
    und den Bildschirm des Notebooks als Monitor für den Mac Rechner verwenden.


    Die neueren Geräte haben zwar einen DVI Ausgang, gibt es denn eine
    Lösung mit einem DVI Eingang? Ist euch ein solches Gerät bekannt?


    Henry