@ XIII
Streiten würde ich mich nicht unbedingt wollen. Ich hätte gedacht, dass eine klarstellende Definition von aussergewöhnlicher Belastung vorhanden und die Antwort somit klar wäre.
@ AdministratorDr
Bisher waren mir leider die Ergebnisse über Prof. Google zu ungenau.
Die Antworten aus dem besagten Forum sind recht neu, diese hatte ich vorher nicht gelesen. Jedoch schwanken die Antworten in diesem Forum zwischen "definitiv nicht" über "ich würds mal versuchen" bzw. "mein Vater hat es als Sonderausgaben erfolgreich geltend machen können". Genaueres scheint man auch dort nicht zu wissen.
@ Henry Spencer
Sicherlich gibt es da noch andere Voraussetzungen, die hinzukommen müssen, damit sie als "aussergewöhnlich" gelten. Ich hielt es bei einer Hochzeit für denkbar, dass sie auch unter diese Rubrik fallen könnte. Streng genommen, dürfte man aber auch den Tod somit nicht absetzen dürfen, denn dieser wird mal jeden von uns ereilen und ist das Natürlichste überhaupt. Jedoch ist es in jedem billigen Steuerprogramm zu ersehen, dass Kosten für Grabsteine und sonstige Ausgaben für die Beerdigung aufgeführt sind und geltend gemacht werden können. Warum auch nicht die Hochzeit, wie gesagt, als ich es hörte, klang es irgendwie ganz vernünftig.
@ Mundi
Ob es nun ein Fehler im System ist, sei mal dahingestellt.
Das Steuerrecht empfinde ich nicht als gerecht. So ist aber das System. Vaterstaat hält überall die Hand auf und kassiert doppelt und dreifach, da ist es klar, dass dann der Bürger versucht etwas zurückzubekommen. Es ist nicht so, dass ich in Geldscheinen schwimme, ich muss wie jeder Andere, der arbeitet auch Steuern zahlen. Warum also sollte ich nicht eine Vergünstigung in Anspruch nehmen, wenn ich zuvor auch gegeben habe (bzw. immernoch gebe, was ja auch richtig ist). Ausserdem ist ja nicht so, dass man alle 2 Monate heiratet.