Ich ziehe die Kündigung ebenfalls durch. Ich befolge den "freundschaftlichen Rat" meines Anwalts. Nachdem O2 bei mir mit dem hier bekannten Schreiben reagiert hat, habe ich wiederum geantwortet, dass aus meiner Sicht die Kündigung wirksam ist.
Wenn Sie (O2) jedoch der Meinung sind, dass das "Telefonieren" eine Nebenleistung darstellt, dann steht ihnen der Rechtsweg offen. Zugleich habe ich meine Einzugsermächtigung widerrufen. Weiterhin habe ich die Herrschaften vorsorglich darauf aufmerksam gemacht, dass die Veranlassung eines negativen Schufa-Eintrages, eine Kreditgefährdung darstellt und von meiner Seite rechtliche Schritte eingeleitet bzw. Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden können.
Dies sei, so der Anwalt die kostengünstigere Alternative für mich, denn die Kosten sollte ich mir ersparen. O2 könne ja den ersten Schritt unternehmen, wenn die Damen und Herren tatsächlich davon überzeugt sind, dass hier eine Nebenleistung vorliegt.
Erst bei Einleitung einer Klage von O2 könne er ja einspringen (falls es überhaupt dazu kommt). Hier liege aus seiner Sicht jedoch eine klare Rechtslage vor.
Nachdem Widerruf der Einzugsermächtigung habe ich eine etwas ausführlichere Antwort von O2 erhalten, indem wieder (diesmal offensichtlich von einem Juristen) eine ausführliche Begründung geschildert wurde, dass doch eine Nebenleistung vorliegt usw.....
Ich gehe jedenfalls diesen Schritt, mal schauen, was noch kommt.
Gruss
Henry