Beiträge von horstie

    Ich lese hier immer "Mitwirkungspflicht". Die Freundin hat doch überhaupt keine (vertragliche) Beziehung zur PHV und dementsprechend auch keine Mitwirkungspflicht. Sie hat einen Anspruch gegen die Bekannte (und auch nur gegen diese) auf Ersatz des Schadens. Und die Bekannte weiss ja wohl, wie das Handy ausgesehen hat, als es auf den Boden plumpste.


    Freundin könnte sich also selbst überlegen, wie hoch der Schaden wohl ist (gg selbst KVA einholen) und Bekannte verklagen. Im Prozess würde es dann ggf. ein Sachverständigengutachten über den Schaden geben. Nur will das eben meistens keiner. Und wenn man das nicht will, muss man sich eben mit der Versicherung arrangieren (im Volksmund "wasch mich, aber mach mich nicht nass"). Und wenn die verständlicherweise aus Kostengründen nicht für jeden Schaden Gutachter durch die Gegend schicken will, hat man eben ein Problem...


    Im Ergebnis dürfte wohl der Weg über den Versicherungsvertreter tatsächlich der Beste sein. Ansonsten kann der direkte Weg über die Klage auch den Vorteil haben, dass gar nicht erst irgendein "Schadenschönrechner" der Versicherung das Handy in die Hände bekommt. ;)

    Wegen der Klageerwiderung selbst braucht man sich in aller Regel keine Gedanken zu machen. Der Rechtsstreit wird ja nicht verzögert. Solange also noch kein Termin anberaumt ist und man dann nicht irgendwann mal aus dem Quark kommt, ist das nicht dramatisch.


    Bei der Zulässigkeitsrüge bin ich mir jetzt ganz spontan auch nicht völlig sicher. Allerdings wurde ja Fristverlängerung beantragt (bis nach Ablauf des Ruhens?), so dass eigentlich bis zu einer Ablehnung des Antrags auch dies schon deshalb kein Problem darstellen sollte.


    Im Übrigen ist die Frage, ob es eine Zulässigkeitsrüge ist, auf die der Beklagte überhaupt verzichten kann - ansonsten droht auch da kaum ein Ungemach, vgl. § 296 Abs. 3 ZPO.


    Ich weiss ja nicht, wie spannend die Zulässigeksitsrüge ist, aber je nach Lage der Dinge würde ich vermutlich erstmal nicht "arbeiten" und die Sache ruhen lassen.

    Zitat

    Original geschrieben von Nordisc
    Fakt ist halt, das Spiel wurde aufgrund einer Fehlentscheidung entschieden.


    Das ist eben überhaupt nicht "Fakt". Der Schiri hat ein offenbar reguläres Tor nicht gegeben. Dadurch wurde aber das Spiel nicht entschieden, da es weiterhin 0:0 stand, d.h. weiterhin gleich gute Aussichten, das Ding zu gewinnen.


    Ich hätte Dortmund den Sieg gegönnt - weitaus mehr als den Bayern und ich kann verstehen, dass sich ein Dortmunder Fan ärgert und aufregt.


    Aber lest Euch bitte mal durch, was für Zeilen hier hier zum besten gebt. Als durchaus "Bewunderer" der Dortmunder Stimmung tragt ihr jedenfalls derzeit dazu bei, dass meine Sympathie zu Dortmund weiter steigt... Ärgern völlig o.k., aber ein gewisses Niveau wäre einfach schön (vor allem einen Tag später!).

    Der Schiri hat mich auch nicht völlig überzeugt, aber hört doch mit dem Benachteiligungsquatsch auf.


    Zitat

    Original geschrieben von Chris
    Schönes Spiel für einen neutralen Zuschauer. :top:


    So geht die Wahrnehmung auseinander. Ich fand es im Wesentlichen strunzöde. Aber liegt vielleicht auch daran, dass es wirklich außergewöhnlich sein muss, damit man mich im DFB-Pokal emotional packen kann...

    Frankie, Du hast natürlich recht - die "Privatperson" habe ich übersehen, sie passt aber auch nicht zu dem restlichen Sachverhalt. Entweder wollte DerAL ausdrücken, dass er selbst als Privatperson bestellt hat oder ggf., dass es sich bei der Gegenseite um einen Einzelhändler handelt. Denn das eine Privatperson entsprechende AGB verwendet, Möbel nach Kundenwünschen zusammenbaut etc., ist nur minimal wahrscheinlich. Die Schilderung lässt jedenfalls nichts anderes als den Schluss eines gewerblichen Handelns durch den Vk zu, so dass ich hier nach wie vor von einem Verbrauchsgüterkauf ausgehe.


    P.S. Im Übrigen wurde ja nach Aussage des TE ein Widerrufsrecht eingeräumt - wenn das eine Privatperson freiwillig macht, spricht ja erstmal nichts dagegen, dass sie sich ebenfalls dran halten muss.

    Eigentlich würde ich nach der BGH-Rechtsprechung auch sagen: Widerruf rechtlich kein Problem, tatsächlich aber oft ein Problem, da man den Händlern manchmal doch mit ein wenig "Gewalt" beibringen muss, dass das Widerrufsrecht besteht.


    Die Gefahr liegt hier auch darin, dass es solche Entscheidungen wie die aktuelle des LG Düsseldorf gibt, die in Deinem Dir vergleichbraen Fall (Farbwahl bei Möbel) ein Widerrufsrecht verneint hat: http://dejure.org/dienste/vern…hung?Text=23%20S%20111/13


    Ich habe noch Zweifel, ob ich dieses Urteil tatsächlich für richtig halten soll und ob der BGH genauso entscheiden würde. Aber es ist nunmal in der Welt und Du musst Dich ggf. auf Gegenwind gefasst machen. Wenn Du das Teil eigentlich noch haben willst, vielleicht nochmal eine konkrete Frist setzen und dann Widerruf und hilfsweise Rücktritt erklären (vorher mal AGB zu dem Thema checken).

    Haben eben problemlos bei Simyo bestellt. Beim Handy lieber die Einmalzahlung ausgewählt, um nicht von der Bank dann einen Ratenkreditvertrag "mit was weiss ich" für möglichen Folgen an der Backe zu haben. Zahlung per Paypal und laufende Rechnung per Lastschrift vom Konto - alles reibungslos durchgegangen...