Beiträge von beesdo77

    Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Jay: Lieferst du noch eine Quelle, oder war das nun einfach eine Behauptung ins Blaue hinein von dir? PS: Ich habe meinen Grundwehrdienst bei der Luftwaffe abgeleistet und weiß daher noch recht genau, wie viele Soldaten für den Einsatz eines Kampfflugzeuges nötig sind, aber nice try.

    Ich auch, aber die nannte sich Luftstreitkräfte/Luftverteidigung. Die russische Technik brauchte eben mehr Personal* am Boden als die Nato. Gab es übrigens bei der Luftwaffe auch JLO's. Die waren zu meiner Zeit zwingend erforderlich.


    Hat jemand von euch im Flugzeugforum angefragt, denn dort wird die Frage gerade behandelt.
    http://www.flugzeugforum.de/th…71&viewfull=1#post2207271


    *[small] Personal ist bei den Russen recht billig und es werden eben kaum "Fremdfirmen" beschäftigt, was ja bei den westlichen Ländern üblich ist.[/small]

    Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Soweit ich weiß ist die Bundeswehr nirgendwo ohne expliziten Auftrag durch den Bundestag unterwegs ...

    und auch noch nie unterwegs gewesen. Wirklich nicht?
    z.B. (Az.: 2 BvE 6/11)

    Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    ... allerdings könne nicht verhindert werden, dass russische "Freiwillige" auf Seiten Assads kämpfen. ...

    Da will ich da mal hoffen, dass die russischen Freiwilligen eine bessere Voraussetzung für den Kampf gegen ISIS mitbringen als dieser hier.


    Bundeswehr-Soldat desertiert, um gegen den IS in Syrien zu kämpfen

    Zitat

    Der Mann ist als Personalsachbearbeiter in dem Bataillon tätig.

    oder aber nicht auf der "Falschen Seite" kämpfen, wie z.B. diese hier.


    Ex-Bundeswehrsoldaten kämpfen als Dschihadisten in Syrien


    Tja, vlt. begegnen treffen sie sich in Syrien.

    Zitat

    Original geschrieben von jochenb
    Inzwischen berichtigen die ersten Zeitungen die Zahl von 800.000 Flüchtlingen auf 1.500.000 in 2015.

    Zitat

    Original geschrieben von Jay
    also sind es rund 2.000.000. Das sollte wohl eher hinkommen.


    Glaubt mir*, es werden wirklich dieses Jahr** nur 200.000, 250.000, 400.000, 800.000 Flüchtlinge sein.


    ..., ->799.997, ->799.998, ->799.999, ->800.000, ->800.000, ->800.000, ..., ...





    *[small] ich gebe Ihnen und der gesamten deutschen Öffentlichkeit mein Ehrenwort – ich wiederhole: Ich gebe Ihnen mein Ehrenwort! [/small]


    **[small] notfalls wird das Jahr 2015 am 11.11. 11:11Uhr per Gesetz beendet![/small]

    Zitat

    Original geschrieben von Faro22
    Wenn ich den Smart S haben will zu 4,99 Euro, muss ich dann den Smart S Pack direkt kaufen oder bekommt man sicher auch die 4,99 für 12 Monate, wenn ich den Classic nehme und die Smart S Option später buche (bis 31.10)?...


    Schau dir mal die Beiträge von TT'ler JHV an.


    Freischaltung der Classic-SIM dauerte bei mir 10 Minuten


    und jetzt in den Beitrag hier das dritte Bild anschauen.


    Alles klar?

    Re: Re: Suche Günstigen / guten Multifunl.-Drucker


    Zitat

    Original geschrieben von Applied
    ... Kein Drucker dieser Welt wird am PC "ohne Software oder Treiber" nutzbar sein. ...


    Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    ... Jedes Gerät benötigt einen Treiber. :)

    Sagen wir mal so: Jedes aktuelle Gerät ...


    Natürlich gibt/gab es Drucker welche ohne Treiber-Software funktionieren. Sogar ohne Betriebssystem funktionierten diese. z.B. der gute alte Star LC-10 (steht bei mir noch einer im Keller), aber ich glaube der wurde schon in der Antike von den alten Griechen genutzt. ;)

    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    ...
    Edit:
    Hier ein Beispielsfall aus dem Jahr 2012. Andere Bundesländer (wie etwa Nordrhein-Westfalen) haben vergleichbare Rechtsvorschriften erlassen.

    Danke für den Link. Ist mir neu, aber man lernt eben nicht aus.

    Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    Arabische Ortsschilder


    Vielleicht wollte ja auch jemand eine neue Migrationsroute ausschildern. <-;<


    Zitat

    ... Es könnte sich um eine Form der Begrüßung handeln, um bloße Satire - aber auch um eine Aktion mit rechtsradikalem Hintergrund. Hinweise gibt es dafür bislang jedoch nicht, so der Polizeisprecher weiter.

    Ich tippe mal das alle drei Motive zutreffen, also eine rechtsradikale Begrüßung in Form einer Satire.

    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Die Beschlagnahme von Immobilien zugunsten deutscher Mieter ist im Übrigen gängige Praxis.


    Der klassische Fall ist das Anstehen einer Räumung von Wohnraum wegen eines Urteils, welches sich auf Mietrückstände gründet. ...

    Da wiederspreche ich doch mal. Dein aufgeführtes Beispiel ist keine Beschlagnahme und wird sich auch so nicht zugetragen haben.
    Grund: Es bestand schon ein Mietverhältnis zwischen dem Vermieter und dem Mieter.


    Jedem Vermieter ist schon vor dem Abschluss des Mietvertrages bekannt, dass ein Mietverhältnis für Wohnraum vom Vermieter nur sehr schlecht gekündigt werden kann. Es gibt eigentlich nur zwei Möglichkeiten. 1. Eigenbedarf und 2. grobes Verschulden des Mieters insbesondere Mietschulden (zwei Monatsmieten reichen hier schon aus).Ist der Mieter im Zahlungsverzug -> Kündigung durch Vermieter -> Mieter widerspricht der Kündigung -> Räumungsklage durch Vermieter -> Räumung durch Gerichtsvollzieher.
    Lt. Gesetz besteht aber hier die Möglichkeit durch vollständige Zahlung der Mietschulden spätestens 3(?) Monate nach Eingang der Räumungsklage eine Kündigung und eine Räumung zuvermeiden. Die Grundlage einer Räumungsklage entfällt damit. Diese Möglichkeit besteht allerdings nur einmal innerhalb von 2 Jahren, um ein dauerhaftes Mietschulden-Räumungsklage-Verfahren zu vermeiden.
    Genau diesen Umstand machen sich die Kommunen zunutze. Um Wohnungslosigkeit zu vermeiden, zahlen diese bei Bedarf die Mietschulden und im weiteren Verlauf auch den Mietzins. Damit wird das Mietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter (nicht der Kommune) nach alten Bedingungen fortgeführt, auch gegen dem Willen des Vermieters. Die Kommune tritt nicht in das Mietverhältnis ein, noch ist sie Bestandteil des Vertrages (evtl. zukünftige Mietzahlungen).
    Und eine Beschlagnahme findet schon garnicht statt.


    Da bei Wohnraumstreitigkeiten immer das örtliche Gericht* zuständig ist, ist es für die Kommunen nicht schwer bevorstehende Räumungsklagen zuerfassen und entsprechend zu handeln. In meiner Gegend ist es sogar so, dass das Amtsgericht der Kommune den Zeitpunkt von bevorstehenden Räumungsklagen selbstständig mitteilt. (Öffentlichkeitsarbeit)
    So können wir rechtzeitig mit dem Mieter ins Gespräch kommen.


    Übrigens ist diese Vorgehensweise bei einer Zwangsversteigerung von selbstgenutzten Wohnraum (z.B. Einfamilienhaus) und daraus erfolgter Kündigung nicht möglich.



    *[small] Sollte der Vermieter in Aachen wohnen und eine Wohnung (wegen der Steuerersparnis) in den neuen Bundesländern z.B. Görlitz vermietet haben, ist bei Streitigkeiten vor Gericht das Amtsgericht in Görlitz zuständig.
    Wünsche daher eine gute Anreise![/small]