Beiträge von gts

    Es muss ja nicht heißen, dass es die einzige App bleibt, auf der Website schreiben sieä:

    wenn es jetzt so sein soll das der Anbieter die Unternehmen auswählt und nicht mehr der Verbraucher sollten wenigsten die Verträge offen einsehbar sein.;)

    Denn ohne Anmeldung/ Verträge geht es ja jetzt nicht mehr.


    Das würde Überholspuren für größere Firmen verhindern.

    Im Festnetzbereich fühlen sich mittelständische Firmen/ Start Ups ausgegrenzt, da Sie die Geldforderungen der Telekom finanziell nicht bezahlen könnten.

    Auch bei Stream On gab es Beschwerden von kleineren Anbietern, die die AGBs der Telekom nicht erfüllen konnten.

    Die ausgegrenzten Anbieter sind sehr sehr wütend, da der Wettbewerbsnachteil für Sie eben auch finanziell spürbar ist.


    Wie gesagt, wenn Anbieter, gerade Start Ups ausgrenzen kriegen Sie zwar Geld von den Grossen, sägen aber langfristig an Ihrem eigenen Ast, da innovative Start ups es attraktiv machen Dienste der Netzbetreiber zu nutzen. Ausserdem wird dadurch Entwicklung ausgebremst.:/

    Nehmen wir an, die Geschichte landet wieder vor Gericht und das Gericht sagt "ist nicht", bleibt nur die generelle Preiserhöhung oder die Netze bleiben überlastet....


    Denkbar auch, das Anbieter das Handtuch werfen und (versuchen zu) fusionieren oder schlicht aufhören, letzteres gabs IMHO noch nie.

    Das sind Jammergeschichten, die die Mobilfunkanbieter gerne erzählen.;)


    Herr Tomaso Duso von der Monopolkommission der Bundesregierung hat dies als alte Leier bezeichnet, die er nicht mehr hören könnte. Fakten würden eine andere Sprache sprechen.

    https://de.linkedin.com/posts/…-7435225089685704704-E2vj

    Im Gegenteil, die Gewinne seien verglichen mit anderen Branchen sehr gut. Gerade die Telekom macht auch gute Gewinne.

    Es muss wohl auch investiert werden, klar- aber die Mobilfunkbranche ist nicht das Armenhaus der Wirtschaft.


    Dies noch als Rechtfertigung zu nutzen Produkte anbieten zu müssen, die mit dem rechtlichen Rahmen kollidieren würden ist völlig abwegig.

    Man muss nicht in diesem rechtlichen Graubereich anbieten, um als Anbieter überleben zu können.:/

    Der Rahmen, wo Angebote möglich sind, ohne irgendeine rechtliche Kollision zu haben ist gross genug.

    Grade heute lass ich, wenn wie z.B.bei Zero Rating ein Produkt angeboten wurde(Option) das sich als rechtswidrig erweisst, besteht ein Sonderkündigungsrecht.

    https://www.heise.de/news/EuGH…ltarif-Ende-11209445.html

    Nehmen wir an, die Geschichte landet wieder vor Gericht

    die Verbraucherzentrale schreibt ja das Sie quasi dies auch als Netzneutralitätsverletzung dennoch sieht.


    Aber Fakt ist eben: Sie haben zunächst vor dem Oberwaltungsgericht Köln verloren.

    Deswegen auch wohl dieses Produkt hier.

    Begründung: da es über die Cloud geht ist es ein Spezialdienst, wenn das Produkt über das Internet realisiert worden wäre, wäre es eine Netzneutralitätsverletzung, damit verboten.:rolleyes:

    Für den User ist dieser Unterschied nicht relevant und die Problematik dieselbe.

    Ich habe gelesen der Begriff Spezialdienst wäre auch für Sonderfälle eigentlich vorbehalten. Aber nun gut, der Gerichtshammer ist gefallen, ist jetzt so.


    P.S.: oben habe ich auch falsch von Internet geredet das wäre dann natürlich die Cloud gewesen, wie gesagt inhaltlich kein Unterschied für mich( bzw.auch Meinung der Verbraucherzentrale)

    Aber Fraenk ist halt vom coolen Ding zum Beamten geworden. Langweilig, es gibt nichts Neues, sie gehen nicht mit der Zeit. Von daher: was soll man da schreiben?

    find ich aber gut das am Grundgedanken nix geändert wurde, vielleicht noch die ein oder andere Anregung, wie hier angesprochen, mehr braucht es nicht.;)

    Im Prinzip hatte ja die Grundidee Freenet Funk. Nur Freenet hat sich das Produkt selbst zerschossen, ein grosses Elend.


    Nur das die Tarife nicht aufgewertet werden, sondern man Aquise für den Anbieter machen soll, wenn man nur marktangepaste GB haben will das ist halt doof.

    Fraenk soll ohne blabla sein, auf der anderen Seite soll man nun aber gerade Leute belabern zu Fraenk zu kommen.


    Hier vielleicht eine Selbstbetrachtung, vor Jahren zum 2.Geburtstag.

    https://de.linkedin.com/posts/…-6925424747925127168-5Xsg

    Das am Anfang war glaubig der ex Congstarchef, jetzt Telekom Privatkundenchef. Ist ja völlig richtig was er sagt,

    sich treu bleiben, sich nicht als Anbieter verstellen, wichtiger Punkt.

    • Ki ermöglicht neue Geschäftsfelder

    gegen Geschäftstüchtigkeit hat wohl die Verbraucherzentrale nichts einzuwenden.;)

    Logisch das Anbieter auch was verdienen wollen.

    Ich denke das es durch die Ki jetzt vielmehr Möglichkeiten gibt.

    • jetziges Internet hat sich seit über 30 Jahren bewährt

    die Netzneutralität ist der Grundpfeiller des Internets, wie wir es seit über 30 Jahren haben.

    Es hat sich in der jetzigen Form super bewährt.

    Erfolgsrezept ist das jeder gleich behandelt wird.

    Schaffen wir für grossere Firmen bezahlte Überholspuren grenzen wir mittelständische Firmen und Start ups aus. Das ist unfair und ungerecht.

    • Zwei-Klasseninternet droht/ neue Gräben zwischen Firmen/ Innovationen gehen verloren

    es verhindert Innovationen und Weiterentwicklung, weil gerade Start Ups benachteiligt werden.

    Im Prinzip sägt der Anbieter dadurch an seinem eigenen Ast, weil ein Internet ohne tolle Inhalte langweilig wird.:/

    • freie Marktwirtschaft: Leistungsgedanke zählt, nicht die größte Geldbörse

    es widerspricht dem Leistungsgedanken der freien Marktwirtschaft.

    Größere Firmen dürfen sich keine Überholspuren erkaufen können.

    Jeder Beitrag im Internet muss gleich gewertschätzt werden.

    Das Beste soll sich durchsetzen, nicht die größte Geldbörse.:)


    -ausserdem ist der Mobilfunker nicht der Türsteher vom Internet und kann als Zensurbehörde auswählen wer hier rein darf.

    Das ist das Wahlrecht des Verbrauchers und hat den Anbieter nix zu interessieren.

    Ich möchte weiterhin aus der ganzen Vielfalt der Anbieter wählen und nicht nur das nehmen dürfen was der Mobilfunker für mich auswählt.

    Diese Bevormundung des Verbrauchers lehne ich ab.

    Ausserdem ist der Mobilfunker nicht Eigentümer des Internets. Das Internet ist Allgemeingut. Er hat also überhaupt kein Recht diese Selektion nach seinem willkürlichen Ermessen durchzuführen.

    Er soll nur die Plattform liefern, mehr nicht.

    Wenn sich Signal entscheiden würde, gegen die Telekom zu klagen, würde ich für Signal spenden. :-)

    Dieser Dienst ist im Prinzip inhaltlich eine Fortsetzung von Stream On, ein Spezialdienst ist nur die Ausnahme von der Netzneutralität.

    Die Verbraucherzentrale fordert auch hier keine Kompromisse.

    https://www.vzbv.de/meldungen/…miss-bei-netzneutralitaet

    Spezialdienste ist ne Sache, die die Mobilfunklobby durchgesetzt hat, viele sehen darin eine Unterhöhlung der Netzneutralität.

    Die Verbraucherzentrale hat bei dem Produkt vor Gericht deswegen auch explizit den Vergleich zu Stream On erwogen.

    ..................

    5G+ Gaming( Unterlassungsklage Verbraucherzentrale/Link) ist der Vorgänger von 5 G+ Ultra und geht in 5 G+ Ultra auf, d.h.das Produkt wurde quasi nur um Videotelefonie erweitert ( siehe teltarif Artikel).

    Wusste ich gestern auch noch nicht.

    Ich hab leider relativ wenig Wissen, bei so technischen Sachen.

    Wenn man sich hier das Urteil vom Oberlandesgericht Köln aber mal durchliesst

    hat man quasi in diesem eine super kostenlose technisch sehr detailgenaue Beschreibung des Produktes.;)

    Wen also die technische Funktionsweise interessiert, der sollte das Urteil lesen und es vielmehr als Gebrauchsanweisung auffassen.;)

    https://www.verbraucherzentral…m-deutschland-gmbh-104984

    Die Priorisierung von ausgewählten Diensten widerspricht eigentlich der Netzneutralität.

    es gab schon letztes Jahr einen Dienst namens 5+Gamimg, was vielleicht so ähnlich gelagert sein dürfte. ;)

    Da habe ich gelesen hatte wiederum auch gleich die Verbraucherzentrale bzgl. Verletzung der Netzneutralität geklagt.


    Allerdings haben Sie diesmal ( ich sag mal leider) wohl vor Gericht verloren.

    Keine Netzneutralitätsverletzung, sondern dies wäre ein Spezialdienst. Dieser ist wohl erlaubt, die Verbraucherzentrale hat also verloren. Ich hab es nur überflogen.

    Wahrscheinlich neue Juristen bei der Telekom.

    Meine These: dann wäre dies vielleicht auch hier ein Spezialdienst, damit erlaubt.:/

    In der Übersicht, in dem Link ist alles aufgeführt, auch das Urteil.

    https://www.verbraucherzentral…m-deutschland-gmbh-104984

    gibt es nicht die Netzneutralität, die besagt das alle Daten gleich zu behandeln seien.

    Diese Option wäre doch folglich eine Überholspur.Müsste es nicht ohne Option schon optimal laut Netzneutralität für alle da sein?

    die Bundesnetzagenur bietet jetzt auch für den Mobilfunkbereich ne App an bzgl.Geschwindigkeitsmessung. Bei Problemen kann es einen Preisnachlass und eventuell ein Sonderkündigungsrecht geben.


    Der RBB hat dies am Beispiel Berlin mal erläutert.


    Es gibt aber auch wohl Kritik an der Bundesnetzagentur


    1) https://www.rbb24.de/wirtschaf…ng-bundesnetzagentur.html

    (inkl. zweitem kl.Beispielvideo für Berlin)


    2) https://www.heise.de/news/Weni…Regeln-fest-11257861.html