Beiträge von gido_gtupid

    Guten Tag,


    nutze einen Vodafone Mobile Internet Flat 3,6 mit Gerät Stufe 2 + MobileInternet Upgrade 21,6 Tarif. SOHO-Rabatt wurde beantragt und ist hinterlegt.


    Nun wollte ich die im InfoFax 548 (http://www.vodafone.de/infofaxe/548.pdf) beworbene kostenlose TwinCard an der Hotline bestellen. Diese ist laut Hotliner nicht mehr kostenlos, nur noch bei den Sprachtarifen.


    Das InfoFax (s.o.) sagt jedoch was anderes...



    Code
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    Jemand aktuelle Erfahrungen?

    In dieser Pauschalität lässt sich die Haftungsrolle des Verkäufers sicherlich nicht beantworten.


    Bewirbt dieser das Handy mit Angaben zur CE-Kennzeichnung (und sei es nur mittels Bildern, auf welchen diese zu erkennen ist), stellt die Lieferung eines Handys, das tatsächlich gar nicht mit der CE-Kennzeichnung entsprechend der Vorgaben nach dem ProdSG bzw. dessen Verordnungen versehen hätte werden dürfen bzw. gar nicht mit dem CE-Kennzeichen versehen ist, einen Sachmangel dar.


    Das Gerät ist dann ja gerade nicht verkehrsfähig im Binnenmarkt, was - unterstellt vorliegend ist die CE-Kennzeichnung gefaked / zu Unrecht angebracht - zu den geschilderten Unannehmlichkeiten mit dem Zoll bzw. der Marktaufsicht führt, und der Käufer in der Folge die Ware nicht ausgehändigt erhält.

    Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Nur hat er das alles nicht. Wenn nicht verfügbar, hat er Pech, oder er muss die Zertifikate beibringen, in Einzelabnahme. .


    Das Gerät verfügt nach Angaben des TE über eine CE-Kennzeichnung. Sofern diese formal den Anforderungen entspricht (also kein Chinese-Export-Design), streitet zunächst eine Vermutung dafür, dass das so gekennzeichnete Gerät im Binnenmarkt uneingeschränkt verkehrsfähig ist.


    Diese Vermutung muss der Herr vom Zoll schon substantiiert angreifen. Eine pauschale Aussage "Chinahandys in Deutschland nicht erlaubt" reicht dafür ganz sicher nicht aus. Argumente wären etwa, dass der Hersteller bereits in der Vergangenheit für das Inverkerbringen nicht konformer / unsicherer Produkte bekannt geworden ist oder für das konkrete Modell im Rahmen der Marktüberwachung bereits Beanstandungen ausgesprochen wurden (etwa RAPEX-Eintrag).


    Wenn es schon einen test-report des notified body für das Modell gibt, sollte es auch eine Konformitätserklärung des Herstellers / dessen Bevollmächtigten geben. Es würde keinen Sinn machen, viel Geld für die Baumusterprüfung hinzulegen, dann aber das Konformitätsbewertungsverfahren nicht durch entsprechende Konfomitätserklärung abzuschließen.


    Der TE muss hier weder Zertifikate beibringen noch eine Einzelabnahme herbeiführen. Sofern er, ggf. mit Hilfe des Herstellers oder der BNetzA die Vorurteile des Zollbeamten gegen die Konformität des Geräts widerlegen kann, bekommt er es ausgehändigt.

    Zitat

    Original geschrieben von Kanefire
    CE Kennzeichnung ist eben keine Pflicht.


    Bzw. selbst wenn es so wäre ist das CE eine farce. Aber das wissen wohl nur die, die sich damit beschäftigen.
    Der Zoll z.b. weiss es genauso wenig, wie es irgendeine andere Institution weiss.


    Siehe WIkipedia Eintrag zur CE Kennzeichnung.


    Selbstverständlich ist die CE-Kennzeichnung bei der Inverkehrbringung eines Geräts im Sinne des FTEG verpflichtend, § 10 Abs. 1 FTEG.


    Eine Farce ist CE hier nicht, da für ein Handy zwingend eine Benannte Stelle im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens einzubeziehen ist. Das ist dann schon etwas anderes, als eine Konformitätsbewertung komplett in Eigenregie.

    Zitat

    Original geschrieben von Mobilmeister
    Korrekt! Habe aber bis jetzt noch keine Rückmeldung.


    Den Shop selbst habe ich auch eine ausführliche Mail mit genauer Schilderung der Beanstandungen gesendet, mal gespannt auf deren Reaktion.
    Nochmal kurz nachgehakt: was sagt dies hier genau aus?:


    http://www.doogee.cc/en/gb/te_details.asp?id=144


    Wie sieht die CE-Kennzeichnung im Detail aus? Steht hinter dem CE-Zeichen die Nummer des notified body (also 0700)? Idealerweise sollte sich zusätzlich auch noch ein Ausrufezeichen im Kreis befinden.


    Das Verlinkte ist ein üblicher test report einer solchen benannten Stelle, vorliegend einer solchen, die notifiziert wurde für R&TTE/FTEG. Wenn der zum Gerät passt, sollte es auch eine Konformitätserklärung des Herstellers bzw. dessen EU-Bevollmächtigten geben. Also dort anfragen und aushändigen lassen. Evtl. ist diese auch online verfügbar oder in der BDA abgedruckt.


    Bei Vorlage einer entsprechenden Konformitätserklärung ist die Argumentation des Zoll nicht mehr haltbar. Parallel würde ich mit der BNetzA als zuständiger Marktaufsichtsbehörde Kontakt aufnehmen, die sollen anhand des aus der IMEI ersichtlichen TAC prüfen, ob das Gerät hier in Bezug auf R&TTE/FTEG verkehrsfähig ist.


    Bei nicht gewerblicher Einfuhr steht das Nicht-Vorhandensein einer deutschen BDA der Verkehrsfähigkeit des Produkts nicht entgegen.