Beiträge von Senfdazugeber

    Verbinde den WAN-Port des Cisco WLAN-Routers mit dem gelben LAN-Port des Versatel Modems. Anschließend mußt Du im WLAN-Router PPPoE auswählen und die Zugangsdaten von Versatel eingeben, die laut einer Quelle von 2005 folgendes Format haben müssen:


    User Name: Benutzername@versatel (die Endung ist wichtig!)
    Password: (hier kommt dein Passwort)
    Service Name: Versatel DSL

    Zitat

    Original geschrieben von Loopi
    Ich beobachte in letzter Zeit (hat evtl. mit den neueren Google Playdiensten zu tun, die ja neue APIs hat zu besseren Standortbestimmung via Mobilfunk), dass trotz aktiver WLAN Verbindung bei z.B starten von Navigation oder einer Wetter App kurz eine Datenverbindung für ca. 5 Sekunden unter Android aktiviert wird. So etwas kann dann natürlich solche Effekte bringen.

    Sowas passiert übrigens auch, wenn man mit einem Androiden eigentlich WLAN nutzt, aber auf Google Play einen kostenpflichtigen Kauf tätigt, der über die Mobilfunkrechnung bezahlt wird - auch hier wird kurzzeitig eine Datenverbindung aufgebaut, vermutlich da hier eine netzseitige Autorisierung zwischen Mobilfunkanbieter und Google erfolgt.
    Bei deaktiviertem Datenroaming bzw. Datendienst, sollten aber auch solche systemgesteuerten Datenverbindungen ganz ausbleiben.
    Gut vorstellen könnte ich mir, daß das tatsächlich mit LTE zusammenhängt und versehentlich irgendwelcher Signalisierungsverkehr mitberechnet wird. Bei LTE werden ja sowohl das Signalling als auch die Übertragung der Nutzdaten komplett IP-basiert über dedizierte IPX-Knoten bewerkstelligt.
    Interessant wäre, ob diese Berechnung auch bei deaktiviertem LTE erfolgt.

    Hier meine persönliche Rekordbeobachtung der vom Roßbergturm in 72770 Gönningen sendenden LTE800-eNodeB von O2, die ich noch im 25,5km entfernten Filderstadt-Bonlanden empfangen konnte:


    Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Wie wäre es z.B. mit 33 O 353/11, wo selbst ohne Belehrung nicht für das Fehlverhalten eines Mitbewohners gehaftet wurde, oder wie wäre es mit 6 U 239/11, wo nicht für das Fehlverhalten des (auch nicht belehrten) Ehepartners gehaftet wurde?


    Zunächst einmal gehört zu einem Aktenzeichen mindestens noch das jeweilige Gericht, besser auch noch das Urteilsdatum, genannt. Und die Störerhaftung wurde im vorliegenden Fall nur deshalb abgelehnt, weil Täter und Störer im Eheverhältnis standen, weshalb das LG Köln und das OLG Köln keine anlasslose zumutbare Prüf- und Kontrollpflicht der Beklagten gegenüber ihrem Ehemann annahm. Im Grundsatz einschließlich bei Nachbarn liegt dagegen kein Rechtsverhältnis vor, das eine Kontrollpflicht entfallen ließe.


    Zitat

    Mein Vorschlag beinhaltete das Sperren der Filesharing-Ports und die Übergabe der WLAN-Zugangsdaten inkl. Belehrung...

    Eine Belehrung bewirkt nach bestehender Rechtslage rein gar nichts. Das ist völlig irrelevant und könnte erst nach Inkrafttreten des § 8 Abs. 4 TMG-E - und dann auch nur ex nunc - Wirkung entfalten.


    Zitat

    Klar bleibt ein Restrisiko, und klar hat der Anschlussinhaber erst mal Ärger. Aber deshalb mit dem Aluhut rumzulaufen halte ich für übertrieben.

    Das muß jeder für sich selbst beurteilen. Dein falscher juristischer Rat erlaubt jedenfalls keine sachgerechte Risikobewertung.


    Zitat

    Da gibt es aus meiner Sicht höhere Risiken, welche ohne nachzudenken eingegangen werden (z.B. Überlassung des eigenen PKW's an Bekannte).

    Solange der oder die Bekannte einen Führerschein besitzt, ist das Risiko auf den Wert des eigenen Pkw beschränkt und daher kalkulierbar.

    Goyale
    Das ist wie jeder juristischer Rat aus Laienfeder grober Unfug. Nach bestehender Rechtslage und ständiger Rechtssprechung haftet der WLAN-Betreiber grundsätzlich sehr wohl für über das WLAN-Netz verwirklichte Rechtsverletzungen Dritter.
    Was Du da umreißt ist die Regelung eines Gesetzesentwurfs (§ 8 Abs. 4 TMG-E), der umstritten ist und noch mitten im Gesetzgebungsverfahren steckt.

    Zitat

    Original geschrieben von tommiFFM
    Wie komme ich denn in diese Anzeige?
    Welches Handy benutzt du? :confused:

    Ich benutze ein Galaxy S5 DuoS (SM-G900FD) und die Anzeige bekommst Du auf allen modernen Samsung-Geräten durch Anwahl von *#0011#

    Zitat

    Original geschrieben von Roesel
    SCHWEIZ: kein LTE im gesamten Flughafen ZRH (Donnerstag Mittag)

    Also ich hatte mit meiner O2 postpaid SIM (sogar Multicard) heute vormittag LTE-Versorgung von Sunrise, die ausweislich des nachfolgenden Screenshots in Kloten mit 10MHz auf Band 20 (LTE800) senden:


    Was benutzt Du denn für ein Telefon? Sicher, daß es LTE800 unterstützt?

    Habe gerade auch so einen Fall im Bekanntenkreis.


    Am 5. November 2015 einen Vodafone-Anschluß durch Anschlußübernahme von Telefonica bestellt.


    Am 15. November kam von Vodafone der Schaltungstermin, nämlich am 6. Januar (was allerdings der Kündigungsfrist beim abgebenden Anbieter geschuldet war).


    Merkwürdigerweise kamen dann vom abgebenden Anbieter drei Terminverschiebungen für die Rufnummernportierung auf letztlich 13. Januar.


    Am 13. Januar wurde die Rufnummern dann zu Vodafone portiert, jedoch kein DSL-Anschluß geschaltet und die bislang von Telefonica bereitgestellte Leitung war tot.


    Seither versucht der Bekannte auf allen erdenklichen Wegen (eMail, Telefon, Fax, Einschreiben) Vodafone zur Anschlußschaltung zu bewegen, jedoch erfolgte bis heute trotz wiederholter Fristsetzung keinerlei Reaktion. Aufschlußreich war jedoch das Telefonat, in dem der Mitarbeiter eröffnete, daß Vodafone am 15. November bei der Telekom die TAL bestellt hatte, daraufhin jedoch nie eine Antwort von der Telekom erhalten hat. In so einem Fall nochmal bei der Telekom nachzuhaken scheint bei Vodafone nicht vorgesehen zu sein.


    Die bei Dir angezeigten 4-6 Wochen sind ein Indiz dafür, daß Vodafone auch in Deinem Fall keinen TAL-Schaltungstermin von der Telekom bekommen hat. Ich würde mich nach obiger Erfahrung nicht darauf verlassen, daß sie das selbstständig in den Griff bekommen.