Beiträge von Senfdazugeber

    UMTS an Bord macht nur bei adäquat breitbandiger Anbindung Sinn und die fehlt im Allgemeinen. Die beiden genannten Royal Carribean Schiffe bilden eine Ausnahme, da sie demnächst über die im Aufbau befindliche O3b MEO-Satellitenkonstellation (4 von 8 erforderlichen Sats im Orbit) angebunden werden und damit über bis zu 250 MBit/s Uplink und 750 MBit/s Downlink verfügen werden (siehe http://www.o3bnetworks.com/med…ffordable-internet-access). Allerdings ist O3b nur für sehr große Schiffe mit hoher Passagieranzahl geeignet, da jeder O3b Satellit nur 10 steuerbare Spotbeams mit einem Durchmesser von 700km hat, die entsprechend teuer zu mieten sind (geht los ab € 100k/Monat). Im Regelfall wird man Schiffe auch weiterhin über GEO-Satelliten anbinden müssen und da gibt es bislang kaum nennenswerte Kapazitäten über den Weltmeeren, zumindest nicht durch High Throughput Satelliten, die entsprechende Bandbreiten liefern. Vor allem durch die Nachfrage seitens der Fluggesellschaften, für die inflight connectivity eine immer größere Rolle spielt, wird sich da aber in den nächsten Jahren etwas tun. Ein erster Schritt ist der Launch von Inmarsats "Global Xpress" Konstellation, die mit drei Satelliten nahezu die gesamte Welt mit Ka-Band Kapazitäten abdeckt und pro Spotbeam 50 MBit/s liefern wird. Da man aber mit mehreren Benutzern pro Spotbeam rechnen muß (insbesondere Airliner), wird man selten die vollen 50 MBit/s erhalten, sodaß vermutlich auch Global Xpress noch nicht ausreichend stabile Bandbreiten liefert um die Installation von UMTS-Zellen zu rechtfertigen.

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    Original geschrieben von Niederrheiner
    Repeater dürfen in Deutschland verkauft werden, aber der Händler ist per neusten Gerichtsbeschluss ( vor kurzen erst geschehen ) verpflichtet, den Käufer darüber aufzuklären, das ein Betrieb der Repeater in Deutschland verboten ist. Macht der Händler das nicht, macht er sich strafbar (Verwaltungsgericht Köln )

    So ein Unsinn! Laut dem gegenständlichen Urteil ist die einzige Sanktion für den fehlenden Hinweis auf die rechtlichen Betriebsvoraussetzungen ein Vertriebsverbot.


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    Solltest du so ein Teil unerlaubt betreiben ( es gibt auch erlaubte Repeater ) und du störst damit den Handyempfang eines Nachbarn, der dann wiederum seinen Netzbetreiber informiert und die dann vielleicht mal Messungen machen und dann zufäälig auf deinen Repeater stossen, kann es sein, das ganz schnell Leute der BundesNetzAG vor deiner Türe stehen in Begleitung der Polizei und beschlagnahmen die Geräte sofort. Strafanzeige ist da normalweise dann der weitere Weg, je nach Schwere auch mit Schadensersatzforderung.

    Verstöße gegen § 55 Abs. 1 TKG sind nicht strafbewehrt und Schadensersatzansprüche richten sich nicht nach der "Schwere" (ein strafrechtlicher Begriff), sondern nach dem tatsächlich eingetretenen Schaden, den der rechtmäßige Frequenzzuteilungsinhaber erst einmal darlegen können muß.


    Da Du offenbar nicht einmal Verwaltungs-, Straf- und Zivilrecht auseinanderhalten kannst, empfehle ich Dir dringend künftig von Deinen völlig inkompetenten juristischen Ratschlägen abzusehen.

    Re: Wie unterstützte 3G Frequenzen eines Androids verifizieren?


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    Original geschrieben von blueshift
    Meine aktuelle Vermutung ist, dass evtl. Ländervarianten gibt bei denen einzelne Frequenzen softwaretechnisch/hardwaretechnisch deaktiviert sind.

    Es ist in der Tat so, daß von sehr vielen Geräten mehrere Hardware-Konfigurationen existieren bzw. die Radio Firmware Einschränkunden hinsichtlich der Frequenzbänder mit sich bringt. Leider werden diese Unterschiede selbst von den Branchengrößen unzureichen deklariert und kommuniziert.


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    Jemand eine Idee wie ich einfach - wenn ich so ein Telefon in der Hand habe - das evtl. rausfinden kann?

    Die Verpackung und/oder das Label unter dem Akkudeckel verraten oft die unterstützten Frequenzbänder. Softwareseitig ist mir keine Möglichkeit bekannt die unterstützten Frequenzbänder abzufragen und die Android APIs bieten nicht einmal die Möglichkeit das aktuelle Frequenzband bzw. den UARFCN abzufragen.

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    Original geschrieben von SoerenK1312070
    das Routing in die verschiedenen Ortsnetze ist bei den jeweiligen Carriern durch aus anders. Jeder Carrier verfügt über eine Routingdatenbank pro Vorwahlbereich. Anhand der Vorwahl wird dann der günstigste Weg genommen. Kann also sein, dass ein Call aus Hamburg von einem wilhelm.tel Anschluss nach München erst zu Versatel und dann zu M-Net geroutet wird. Sollte der angerufene Anschluss dann ein Telekom Kunde sein, wird das Gespräch erst in München über M-Net an die Telekom gegeben. Somit sparen die lokalen Carrier die Transitkosten. Die Telekom berechnet hier deutlich mehr als die anderen Carrier.

    Deine Mutmaßungen sind ziemlicher Unfug. Da das Terminierungsentgelt staatlich festgelegt ist und es dabei keine geografische Preisunterschiede gibt, macht es keinen Sinn ein Gespräch möglichst weit über eigene Infrastruktur zu vermitteln. Vielmehr würde es die eigenen Kosten erhöhen wenn man entsprechende Kapazitäten vorhalten müßte. Zudem läuft das Peering zentral über wenige (manche Netzbetreiber mit nur einem) Knotenpunkte, sodaß man in Deinem Beispiel in München wahrscheinlich gar keine Möglichkeit der Gesprächsvermittlung hätte.

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    Original geschrieben von geos
    Ist es möglich, incoming calls zu aktivieren, ohne gleich 10 Pfund oder mehr aufzuladen?

    Du brauchst £0,10 Guthaben um außerhalb Großbritanniens erreichbar zu sein und zwar auch dann wenn im jeweiligen Land keine Roaminggebühren für ankommende Anrufe anfallen.
    Es gibt einen fragwürdigen Online-Händler, der über seine Facebook-Seite bzw. per eMail und PayPal (toggle@hp-vn.com) Aufladecodes mit einem Nennwert von £5 für £5,40 anbietet. Wenngleich ich das noch nicht ausprobiert habe, scheint es zu funktionieren.