ZitatOriginal geschrieben von Applied
Jemanden einer Straftat (hier Betrug) zu bezichtigen ist allerdings keine geschützte Meinungsäußerung.
Es hilft, einfach mal zu lesen, was er schrieb:
"Ich finde das nicht nur eine starke Unverfrorenheit, sondern lege es persönlich schon als vorsätzlichen Betrug aus!"
Wo genau hat er hier die Firma einer Straftat bezichtigt? Er schrieb lediglich, dass er persönlich diesen Vorfall als Betrug auslegt.
Da er aber kein Richter ist, kann er keinerlei Straftaten feststellen. Demzufolge bleibt es bei einer rein subjektiven Bewertung eines Verhaltens ihm gegenüber.
Er hat niemanden bezichtigt, sondern ein Verhalten bewertet. Nicht mehr und nicht weniger. Da ein Verhalten jedoch nicht vor Gericht gehen und ihn wegen Verleumdung anzeigen kann, ist ihm hier nichts vorzuwerfen.
Anders sähe es aus, wenn er geschrieben hätte, dass es sich bei der Firma um Betrüger handeln würde.
Es ist nunmal etwas anderes, ob ich dich als Lügner bezeichne oder ich das, was du gesagt hast, persönlich als Lüge auslege.
Aber diesen subtilen Unterschied scheinen einige hier nicht zu verstehen.