ZitatOriginal geschrieben von beesdo77
Laut Wikipedia gehört ja schon die Tatsache, dass überhaupt ein Behandlungsverhältnis zu einer bestimmten Person bestanden hat, zur Verschwiegenheitspflicht!
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Das war auch das erste, an das ich denken musste, als diese Information die Runde machte.
Allerdings dürfte eben dieser Umstand den im Haus des Copiloten aufgefundenen AUBs entnommen worden sein. Und ein Hinweis des Behandlers, dass die öffentliche Spekulation um einen geistig gestörten Piloten entbehrlich ist, sollte in aller Interesse (also auch dem der Angehörigen des Patienten) liegen, die vielleicht sogar ihre Zustimmung erteilt hatten.
Eine Uni-Klinik wird ganz sicher nicht die Gesundheitsdaten ihrer Patienten der Öffentlichkeit preisgeben. Die konkrete Auskunft dürfte wohl durchdacht gewesen sein.