Beiträge von Gag Halfrunt

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    Original geschrieben von archie83
    Die Bank hat das Geld schon, zumindest wenn Kartenherausgeber und Hausbank identisch sind. Da bleibt nur die Reklamation der Buchung auf der Kreditkartenabrechnung. Wenn die Bank da nicht mitspielt, bist du der Kläger.

    Das ist richtig. Dennoch muss die Bank die Rechtmäßigkeit der Abbuchung beweisen, nicht umgekehrt.


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    Damit trägt der Kartenherausgeber auch die Beweislast, dass du die PIN eingegeben hast und nicht jemand anderes.


    Das Problem ist doch nur, dass Banken dir unterstellen, die PIN entgegen der AGB Dritten zugänglich gemacht zu haben. Dabei müsste dir diese Unterstellung strenggenommen nachgewiesen werden, z. B. durch Aussagen von Augenzeugen. Da es aber offiziell gar nicht sein kann, dass jemand außer dir die PIN kennt, glaubt der Richter den Unterstellungen der Bank auch ohne Vorlage irgendwelcher Beweismittel.

    Das ist richtig. Das war auch jahrelang so, da das PIN-Verfahren vor Gericht als "sicher" angesehen wurde, so dass die korrekte Eingabe der PIN als Beweis ausgereicht hat, dass der Karteninhaber selbst die Zahlung autorisiert hat oder eben fahrlässig gehandelt hat. Denn es war ja angeblich technisch unmöglich, die PIN auszuspähen.


    Das hat sich "dank" der großflächigen Manipulation von Zahlungsterminals jedoch geändert. Die PIN wird daher nicht mehr als unumstößlichen Beweis angesehen – so ist zumindest mein letzter Kenntnisstand.


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    Wenn die Unterschriften auf Kreditkarte und dem Beleg gleich aussehen, könnte das Verfahren genauso enden, selbst wenn du es nicht warst, sondern einfach deine Unterschrift zu leicht zu fälschen war.

    Natürlich landet das am Ende vor Gericht, wenn es hart auf hart kommt. Aber eine "gleich aussehende" Unterschrift ist immer noch kein Beweis dafür, dass sie echt ist. Die Echtheit einer Unterschrift wirklich zu beweisen, ist nicht einfach.


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    Der Vorschlag, dass sich die Kassiererin den Personalausweis zeigen lassen soll, dürfte auch nicht viel bringen. Abstreiten kann man die Zahlung dennoch. Und den Nachweis, dass der Personalausweis vorlag, lässt sich nicht erbringen, da eine Kopie des Personalausweises gemäß PAuswG unzulässig ist.

    Man muss hier mal die unterschiedlichen Sachlagen betrachten.


    Gehen wir mal davon aus, dass du die Zahlung tatsächlich nicht getätigt hast, sondern ein Fremder mit deiner Karte unterwegs war. Dann hätte eine Ausweiskontrolle bereits ausgereicht, denn dann hätte der Händler die Annahme der Karte bereits verweigert. Mir ist es tatsächlich schon passiert, dass der Händler meinen Ausweis sehen wollte, da das von mir auf dem Thermostreifen hinterlassene Kunstwerk nur entfernt Ähnlichkeit mit meiner Unterschrift hatte. ;)


    Hast du tatsächlich eingekauft, willst es jedoch bestreiten, dann bringt die Vorlage des Ausweises nicht viel, das ist richtig. Aber es ist ein weiterer Stein in der Indizienkette, wenn man die Zeugenaussage des Händlers und seine Versicherung hat, den Ausweis kontrolliert zu haben. Vielleicht hat der Händler ja sogar ein Überwachungsvideo, auf dem du zu sehen bist.


    Es gibt vor Gericht nicht schwarz und weiß. Es muss immer abgewogen werden.

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    Original geschrieben von xpop
    Also ich find PIN besser als Unterschrift.

    Ich nicht, aus den o.g. Gründen. Ich möchte nicht in der Beweispflicht sein, wie es die Gauner geschafft haben, an die Daten heran zu kommen.


    Dann ist mir ein offen unsicheres System deutlich lieber. Es obliegt dann dem Händler, meine Identität festzustellen. Er könnte sich ja z.B. auch den Personalausweis zeigen lassen, usw.

    Bei 80 bis 100 Personen bzw. Portionen fällt doch mal so ziemlich alles flach, was frisch zubereitet werden muss. Da brauchst du viel Personal und Equipment, wenn du die Gäste zeitnah bedienen möchtest.


    Daher kommt ja letztlich nur ein Buffet mit "vorgefertigten" Sachen in Frage.

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    Original geschrieben von stanglwirt
    häää? sicherer mit unterschrift als mit pin??? für wen?

    Für den Kunden, denn das kartenausgebende Institut ist ja schließlich in der Beweispflicht.
    Da praktisch jeder irgend ein Krickelkrakel auf dem Bon hinterlassen kann und die Kassierer das i.d.R. auch durchgehen lassen, ist das letztlich kein brauchbarer Beweis.


    Bei allen "sicheren" Methoden (PIN & Co.) sieht das schon anders aus. Gottseidank ist Skimming immer weiter verbreitet, so dass unterdessen auch die Geheimzahl nicht mehr als sicher angesehen wird.


    Früher hattest du schlichtweg Pech gehabt, wenn jemand deine PIN ausgespäht hat und dann mit kopierter oder geklauter Karte auf Einkaufstour gegangen ist. Da wurde dir dann schlichtweg Fahrlässigkeit im Umgang mit deiner Geheimzahl unterstellt und du bist auf dem Schaden sitzen geblieben.


    Das ist ja die Ironie an der Sache: Je sicherer das Verfahren, desto schlechter ist es für den Kunden, wenn es doch zu einem Missbrauch kommt.