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Original geschrieben von mumpel
Doch sie dürfen. Die haben sogar Handschellen und Pfefferspray. Die dürfen auch die Identität feststellen. Das Zugbegleitpersonal darf das nur im Rahmen von Schwarzfahrten, sonst aber nicht.
Ein Angestellter eines Sicherheitsunternehmens hat nicht mehr Rechte als jeder andere Bürger in diesem Land. Das ist das erste, was man dort in der Ausbildung eingebläut bekommt.
Und was verstehst du unter "Personalien feststellen"? Er kann dich nach deinen Personalien fragen. Aber du bist auch gegenüber einem Angestellten eines Sicherheitsunternehmens nicht ausweispflichtig. Der wird dann selbstverständlich die Polizei hinzu ziehen, die das dann erledigt.
Bezüglich der Handschellen und Reizgas: Im Rahmen der vorläufigen Festnahme, der Gefahrenabwehr und der Selbstverteidigung darf ich das genauso benutzen wie du, wobei das Führen von Waffen nochmals speziellen Auflagen unterliegt.
Jeder Bürger in diesem Land darf jemanden vorläufig festnehmen, um ihn einer Strafverfolgungsbehörde zu übergeben. Es ist ein landläufiger Irrtum, dass dies nur die Polizei dürfe. Siehe §127 StPO, Absatz 1
Selbstverständlich muss bei jeder dieser Maßnahmen die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.
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Aber selbst wenn mehr Personal genehmigt wird. Wo soll es herkommen? Wer geht heute noch freiwillig zur Bahn?
Und da wären wir dann bei der Marktwirtschaft. Wenn sie nicht ausreichend (qualifizierte) Bewerber finden, dann müssen sie eben materielle oder immaterielle Anreize bieten.
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Und das mit dem Zaunpfosten habe ich nicht gelesen. Ist das klar? Solche Beleidigungen sind strafbar. Mal davon abgesehen sind das alles hoch ausgebildete Mitarbeiter. Solche Fehler haben nichts mit dem IQ zu tun, sondern mit Menschlichkeit. In der Ausbildung lernt man soetwas nicht.
Jemand, der ein Schulkind allein auf einem Bahnhof aussetzt, macht sich ebenfalls strafbar. Leute, die so etwas tun, haben in solch einem Beruf nichts verloren.