Zitat
Original geschrieben von HP-owner
Äpfel und Birnen.
Widde-widde-witt, ich dreh mir die Welt, wie sie mir gefällt... 
Es geht nicht um die Art der jeweiligen Gebühr, sondern um die (gesetzlichen) Vorgaben für die Zahlungsweise.
Nur weil du mit einer Steuer/Gebühr/Abgabe/Schuld nicht einverstanden bist, ändert dies nichts daran, dass es vertragliche oder gesetzliche Zahlungsfristen gibt.
Und auch wenn du hundertmal dort "unter Vorbehalt" drauf schreibst, wird es nichts an der gesetzlichen Grundlage ändern, auf deren der Rundfunkbeitrag erhoben wird. Wie ich bereits schrieb: Wenn du ja tatsächlich etwas daran ändern wolltest, dann könntest du den für solche Zwecke vorgesehenen juristischen oder legislativen Weg gehen.
Aber daran ist dir ja offensichtlich nicht gelegen.
Du hast dich eingangs hier aufgeregt, weil es so eine "Verschwendung" sei, dass die dir regelmäßig Mahnungen schicken. Wenn du nicht ständig in Zahlungsverzug geraten würdest, dann könntest du dies ganz einfach verhindern. Der Betrag ist nun einmal zur Mitte des Dreimonats-Zeitraums fällig.
Wenn du also weiterhin auf deine monatliche Zahlungsweise bestehst, dann musst du einfach nur dafür sorgen, dass bis zur Mitte des Dreimonatszeitraums deine Schuld beglichen ist. Sprich: Einen Beitrag jetzt mehr überweisen, dann ist dein Beitragskonto zum Stichtag immer ausgeglichen.
Mein Tipp: Dann könntest du vielleicht auch noch den Dauerauftrag auf wöchentlich oder täglich umstellen. Dann verursachst du noch mehr Aufwand und kosten und hast es ihnen noch mehr gezeigt. Und fünfmal "unter Vorbehalt" drauf schreiben. Dann wirkt das gleich viel besser.