Beiträge von DarioM

    Re: Re: Re: Re: CortalConsors


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    Original geschrieben von rmol Lässt sich damit die Grenze von 500€ täglich am Automaten umgehen? Vermutlich nicht, wenn es tatsächlich wie eine ATM-Transaktion gewertet wird.

    Neiin, ich hatte nur was mit der Reisebank zu tun, weil die 1. öfters am Bahnhof zu finden sind [Bin sehr oft unterwegs] 2. Die auch 500€- Scheine ausgeben können (Abheben und dann wechseln bei der Reisebank kostet aber 2€ pro 500€ Schein, 1€ pro 200€ Schein, usw...).


    Von einer Karte mit 500€ Sperre lässt sich die Grenze nicht so umgehen, auch bei einem Shell-"ATM". Bei der Reisebank kannst Du aber 10k€ auf einmal in 20x500€ (sofern so vorrätig und sofern der Puffer bei der LBB-Karte ausreicht) auf einmal von einer Amazon-Visa abheben. Gut ab 15k€ müssen Sie Dich eigentlich wg. GwG melden. Mit einer DKB-Visa nabe ich es noch nicht getestet. Die DKB gibt an, dass man von einer DKB-Visa unbegrenzt viel Geld abheben kann :rolleyes:

    @Louvain: Für eine Prämie i.H.v 500€ nehme ich gerne eine Verdachtsmeldung wg. GwG entgegen^^ Auch wenn 10 Depots vorhanden sind, sollen die von mir aus 10 Verdachtsmeldungen machen. Ich überweise zwar nicht die 50k€ auf einmal wie Du, aber früh oder später müssen die 50k€ bei der DAB bank landen, egal wie, auch notfalls über Bargeldeinzahlungen via norisbank/Deutsche Bank/Postbank/... Und dann muss das Geld wieder zurück, nachdem das Spiel für die Prämie fertig ist. Gut, man könnte auch mit 25k€ 2 Male übertragen, geht auch, oder mit 10k€, 5 Male. Dann ist das Risiko weniger da, eine solche Verdachtsmeldung zu kassieren.


    Aber ehrlich gesagt, ist mir so was von egal. Man bekommt eh nichts davon mit und wenn, dann gibt man halt an, was Wahrheit ist. Geld wurde wg. Prämie übertragen und spätestens, wenn man nachweisen kann, dass das Geld zurückgegangen ist, woher es ursprünglich kam, ist die Rückfrage abgeschlossen. Keine Behörde wird ernsthaft was dagegen haben und auch nichts unternehmen. Ich gehe davon aus, dass die korrekt arbeiten^^ [Jetzt wirklich ernsthaft: Geldwäschegesetz (GwG) - Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten. Hat jemand keine schwere Straftat begangen, kann er auch ruhig schlaffen. Prämie kassieren ist definitiv keine schwere Straftat, im Gegenteil...]


    Ich muss aber auch sagen, dass ich seit Jahren mit Sparkassen auch solche Transaktionen ohne Vzweck meide. Meine Beraterin bei der Sparkasse erwartet von mir, dass auch externe Überweisungen von mir auf mein eigenes Konto einen Vzweck haben. Ich überweise natürlich ohne Vzweck. Muss man auch nicht eingeben. Die Beraterin findet dies komisch und ich finde die Beraterin komisch ;)

    Re: Geldwäsche


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    Original geschrieben von chrisnx Deine Berichte von Deinen GAA-Raubzügen im Hinterkopf hatte ich zunächst eine andere Rolle vermutet. :D

    Ich kann nicht wirklich folgen und verstehe nicht, was Du sagen willst. Ich bin nicht an Bargeld so sehr interessiert. Ich mag Bargeld nicht und zahle fast nie was mit Bargeld. Wenn jemand hier von "GAA-Raubzügen" berichtet hat, dann nicht ich. Kann es sein, dass Du mich mit dem hier verwechselst?!: http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=5044197#post5044197

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    Original geschrieben von BartS1975 Z.B.?

    Die AgrarBank meldet das Giro nicht bei der SCHUFA. Und es gibt immer wieder Fehler: Habe 1x Sparkasse 1x DEGUSSA Bank und hatte 1x Wüstenrot Girokonten nicht in der Schufa. Und in meiner SCHUFA sind längst nicht alle Kreditkarten drin.


    Und wie stanglwirt sagt, kann man selbst einige Sachen über "Rückfragen" löschen lassen. Funktioniert bei Banken nicht sehr oft, aber bei Telefon-Verträgen, z.B. von Vodafone, tut es fast immer ;)

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    Original geschrieben von BartS1975 Tja, dazu gehört Cortal Consors ja eher nicht. ;)

    Na ja. (zweite) BIC von Cortal (Inland zusätzlich, Ausland Pflicht): GENODEFF

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    Original geschrieben von Sunny67 Was sind denn üblicherweise die Folgen einer Verdachtsmeldung? Eine Hausdurchsuchung wird doch bestimmt nicht gleich erfolgen, oder?

    Ach was, es wird höchstens, wenn überhaupt, erstmal ein Brief von der Polizei [kann man ignorieren] oder von der Staatsanwaltschaft (StA) [kann man nicht ignorieren] mit Fragen eintreffen und gut ist es. Eine Verdachtsmeldung ist nichts besonders. Erst wenn aus einer Verdachtsmeldung eine echte Anzeige folgt, kann man sich Sorgen machen... Aber normalerweise MUSS eine Verdachtsmeldung erfolgen, ohne dass der Betroffene davon erfährt. Ich habe also keine Ahnung, wie der Louvain davon erfahren hat. Es ist per Gesetz der Bank untersagt, den Kunde über die Verdachtsmeldung zu unterrichten. Im Gegensatz hat die Bank die Garantie einer Straffreiheit. Wenn aus der Verdachtsmeldung nichts wird, darf/kann der Kunde die Bank nicht rechtlich verfolgen.


    Die StA verfolgt nicht alle Fälle und kann auch nicht alles verfolgen. Ich war neulich erstaunt einen Brief von der StA zu bekommen, wo die StA einen Bandendiebstahl-Fahl einfach so und straffrei geschlossen hat. Es ging um 3 Ausländer, namentlich von der StA bekannt, die verschiedene Geldautomaten mit Einrichtungen manipuliert hatten. Bei der Abhebung klebt das Geld an einem Metallstück und geht nicht raus. Kurz danach, wenn der Kunde weg ist, kommen die und holen das Geld. Als ich 500€ abheben wollte, war ich Opfer und habe die Polizei sofort angerufen. In so einem Fall erstattet die Bank das Geld. Es gab genug Opfer.


    Dennoch teilte die StA schriftlich mit: „Das Verfahren ist gemäß ist gem. § 170 II StPo einzustellen. Die Ermittlungen ergaben keinen genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage. Ein hinreichender Tatverdacht besteht nur, sofern eine Verurteilung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist“ :flop: