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Ich habe mal eine Frage.
Mich würde der Free S Boost plus mit 10GB zu 11,99 interessieren. Kann mir jemand einen Tip geben, vielleicht per PN, wie ich das erreichen kann? Also die Rückgewinnung bei Kündigungsbestätigung sagt mir, dass bei SBoost 11,99 3GB, SBoost plus 14,99 6 GB, SBoost plus promo 8GB 18,99 oder Free M 19,99 10GB möglich wären. Sie hätten den s auch noch nie mit 10 GB gebucht.
Edit: Young ist möglich. DSL Vertrag besteht mit Gutschrift auf DSL-Rechnung.
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Zitat
Original geschrieben von Opale
Hallo,
tolles Angebot erstmal! Unser Vodafone-Festnetzvertrag läuft über meine Frau. Kann ich den neuen Vertrag mit Vorteilsberechtigung auch auf mich abschließen (bei gleichem IBAN) oder meckert Vodafone dann rum?
Bitte um schnelle Antwort, will bestellen :-)))
LG
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Es wird nichtmal die Adresse geprüft. Iban muss gleich sein
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Vertrag von Ende März wurde einfach freigeschaltet
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Ich empfinde es als absolute Frechheit in den laufenden Vertrag hinein eine Anpassung der Spotifyoption auf Grund der "Netzneutralität" durchzuführen (sobald das Datenvolumen aufgebraucht ist kein Spotify mehr möglich vs. vorher immer Spotify auch nach Drosselgrenze mit Fullspeed), eine fristlose Kündigung nicht zuzulassen und dann jetzt StreamOn einzuführen.
Ich lasse mich doch nicht an der Nase herumführen...
Vodafone hat ein interessantes Paket geschnürt, das mich jetzt den Wechsel hat initiieren lassen (12GB, Allnet, SMS,MMS, EU für 6€ im Monat (CallNow Spielchen und Kundenrückgewinnung noch nicht einberechnet))
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Wie wäre es mit Vodafone--> Drittanbietersperre --> Nachträgliche Portierung, falls dir hier keiner helfen kann?
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Das ist ja ein klasse Angebot.
Ist es Giga Vorteil fähig?
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Original geschrieben von Timba69
bond:
Nun, der Verweis des Händlers an Apple ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, erst recht nicht, wenn nicht eindeutig (!) ein Sachmangel gerügt wird. Daher die Frage an den K, was er überhaupt verlangt hat.
Der Käufer muss dem Verweis ja nicht Folge leisten. Ein Vorschlag des VK entfaltet keine Rechtsbindung oder gar eine Pflicht des Käufers.
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Wir wissen weder den Wortlaut des Händlers noch des Käufers. Dennoch ist ein solcher Verweis nicht "nicht zu beanstanden". Ein solcher Verweis zum Vorteil des Händlers wird sicher nicht versehentlich passieren und ein Käufer in meinen Augen davon übervorteilt. Ob das rechtlich in der Spitzfindigkeit einwandfrei ist, vermag ich nicht zu entscheiden, moralisch einwandfrei ist es dadurch aber auch noch lange nicht.
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ich sehe das hier nicht so eindeutig. Der Käufer wurde ja auf die Anfrage der Gewährleistung hin an den Hersteller verwiesen. Das hätte so ja auch nicht geschehen dürfen. Ganz im Gegenteil kann man davon ausgehen, dass der Händler weiß, dass er danach die Gewährleistung verweigern darf und schon steht gewisser Vorsatz im Raum.
Und jetzt kommt mein Aber! Ich habe mit Preisbörse bisher keine schlechten Erfahrungen gemacht. Ganz im Gegenteil. Um nicht einfach irgendwas zu behaupten wäre es fair gewesen das Gutachten/Gerichtsverfahren abzuwarten. Wenn es einen Rechtsstreit benötigt um sein Recht gegenüber einem Händler durchzuesetzen, ist das eine Info den Kundenservice betreffend, die mehrere interessiert. Solltest du nicht Recht bekommen, ist es Verleumdung. So sieht es für mich wie öffentliches Druck aufbauen aus.
Vielleicht wären hochauflösende Bilder nicht schlecht, damit jeder selbst beurteilen kann, inwiefern er unsachgemäße Behandlung des Gerätes beurteilen kann.
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Zitat
Original geschrieben von southy
Na, ob da auch für. Normalbürger noch was kommt?...
Ich wage zu hoffen...
Eher nicht... die Studenten sollen doch nur an den Anbieter gewöhnt werden und dann im Nachgang die hohen Preise zahlen. Das System mit den Studentenrabatten wäre ja absurd, wenn man hinterher auch weniger zahlen muss. Dann könnte man gleich einfach die gesamten Preise senken und den Studentenrabatt abschaffen.