Ich weiß nicht, ob es zielführend wäre, heutzutage ein neues Produkt mit den Namen einer gescheiterten Mobilfunkmarke (Quam) zu "schmücken".
Ist dann vielleicht doch nicht mehr ganz so "inn".
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der Zielseite nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen dort keine Anwendung finden.
Ich weiß nicht, ob es zielführend wäre, heutzutage ein neues Produkt mit den Namen einer gescheiterten Mobilfunkmarke (Quam) zu "schmücken".
Ist dann vielleicht doch nicht mehr ganz so "inn".
Zu dem "Wir küssen dein Herz" fällt mir nur ein: Dümmer gehts immer.
Oder haben die ein paar Clowns verschluckt? Zudem könnte man sich so mit jener Floskel auch ziemlich verarscht vorkommen.
Und dann immer diese neuerliche Dutzerei, als wenn man mit jenen schon am Biertisch in einer Kneipe gesessen hätte.
Mit Anbietern jedweder Art, pflege ich einen höflichen aber auch distanzierten Umgang. Ich kenne die doch nicht perönlich und will es auch nicht.
Von daher... "Brots euch" oder wie auch immer. Aber ohne mich, egal was jene anbieten.
Keine Ahnung, ob jener Tarif nun unterschätzt, verkannt, verbrämt oder zu teuer ist (um mal keine anglizistischen Worte zu gebrauchen).
Jedoch denke ich schon, dass es am Preis liegt.
Viele Leute setzen sich halt Obergrenzen (auch ich mir). Sind jene überschritten, werden teuere Dinge halt nicht genutzt oder gekauft.
Bei mir liegt die Grenze bei 20 €/Monat für Mobilfunkvertrag. Ist die überschritten (auch nur um 2-3€), dann kommt das nicht.
Andere Leute haben so um die 10€ ihre Grenze für einen Mobilfunkvertrag. Und Mydealzer bspw. oftmals bei 5€/Monat. Da hatte ich es schon erlebt, dass ein Mobilfunvertrag für 4,99€/Monat gekündigt werden sollte, da der neue mit gleicher Leistung 4,44 €/Monat kosten sollte. Ja das ist dann natürlich schon Kategorie peinlich.
Und in der jetzigen Zeit, wird sicher bei vielen Leuten kein zusätzliches Geld für teurere Mobilfunkverträge vorhanden sein. Bzw. man will es sich nicht leisten.
So einfach denke ich einmal.
Es lohnt sich natürlich. Mahnbescheid. Fertig. Die Kosten trägt am Ende ja Sipgate, solange sie nicht vorher Pleite sind.
Nun ja, bis Stufe Zustellung eines Mahnbescheides, mag das gelten...
Aber wollen wir uns mal hier nicht in Rechtsberatung üben, lies dir jenes bei der VBZ durch, dann bescheid und so...
Wegen 12 Euro Fuffzig würde ich da keine Mühe mir machen, auch nicht bei 20 Eus. Da wäre mir der Aufwand zu hoch, wenn es sich zieht. Und ich für Gerichtsgebühren sowie für die Zustellkosten der Bescheide zuerst aufkommen muss.
Klar, muss jeder selber wissen, was er macht.
Positiv gedacht: Vielleicht gibt es bei Sipgate für Rückzahlungen keine automatisierten Prozesse. Sie sind dadurch in Summe überfordert.
Da damit betraute Mitarbeiter kaum hinterher kommen.
Realistisch gedacht: Man muss aufpassen.
Negativ gedacht: Es wird brenzlig.
Wofür wiederholte Mitteilungen der Bankverbindung gut sein soll, erschließt sich für mich in jenen Fällen nicht, wenn es bisher eine gab - welche Sipgate bekannt ist - worüber bisher die Abbuchungen erfolgten.
Es lohnt jedoch nicht, bei Beträgen in/unter zweistelliger Höhe, da großen Aufwand zu betreiben.
Das "Begrüßungsgeld" bei der VBZ kostete mal um die 15€.
Und mit Anwalt... Rechnet selbst aus
Bei der Telekom loggt man sich im Kundencenter ein und klickt auf den Kündigungsbutton, fertig?
Darum gehts hier. Nicht um das was du nach einloggen im Kundencenter des Anbieters machst/machen kannst.
Und da siehts bei der Telekom genauso aus, wie bei O2. Nur der grafische Schnickschnack ist etwas anders. https://www.telekom.de/kontakt…gung-mobilfunk#spi_848256 wie im post 1 bei O2.
DJDan, oh man, du mit deinen ständigen Betteleien um "Vertragsübernahme"...
Wird dir das nicht selbst langsam zu dumm oder zu peinlich?
Außerdem bist du hier damit falsch. Hier gehts um VVL und Fragen dazu!
Merkwürdig ist das schon, dass du ständig auf "Tarife aus 2. Hand" aus bist, verdammt merkwürdig.
geos, naja glauben ist nicht wissen. Ich hatte anfangs das Jahr 2015 nicht mehr im Blick.
Als de1 mit #6837 das noch einmal berechtigter Weise brachte, sah ich genauer hin und fand das bei der VBZ (oben verlinkt):
"Sie haben einen Anspruch darauf, sich Ihr Guthaben spätestens bei Vertragsende unentgeltlich auszahlen zu lassen. Dieser Anspruch verjährt erst drei Jahre nach Einzahlung des Guthabens."
Man schreibt explizit von "nach Einzahlung des Guthabens". Nicht von "nach Vertragsende".
Und das finde ich eigentlich das Beachtliche.
Von 2015 wäre gem. Verjährung, mit Ende 2018 (31.12.2018 - 23:59 Uhr) eingetreten.
Es kann aber durchaus sein, und ich traue es Sigate auch im positiven Sinne zu, dass sie das Guthaben noch führen.
So unfair Kunden das Guthaben zu streichen, habe ich Sipgate nicht in Erinnerung.
Deswegen einfach mal nachschauen.....
de1, stimmt, du hast recht. Steht sinngemäß auch dort mit den 3 Jahren.
https://www.verbraucherzentral…len-lassen-so-gehts-23828
Ich ließ mich jedoch von jenen Urteil leiten: https://www.focus.de/digital/h…ig-urteil_id_1739568.html
Ich würde an deiner Stelle einfach im Account bei Sipgate nachschauen, ob das Guthaben noch geführt wird. Und wenn ja, wieviel es ist.
Dann versuchen es zurück zu bekommen. Klappt es nicht, würde ich keinen weiteren Aufwand betreiben.